Bei einem Hof oder Landwirtschaftsland in Schwerzenbach steht zuerst die Frage, was rechtlich möglich ist. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt oder ein Bauernhaus anders genutzt werden kann, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Es hängt vom einzelnen Gebäude und von der Bewilligung ab.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, an wen verkauft werden kann und unter welchen Voraussetzungen. Diese Regeln prägen den Kreis möglicher Käufer und damit den Verkauf. Wir benennen sie offen, bevor ein Preis fällt.
Anlässe für einen Verkauf können eine Erbschaft, die Pensionierung oder die Aufgabe des Betriebs sein. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist: gerechnet, nicht geschätzt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Je nach Lage ist auch die Seite zur geerbten Liegenschaft hilfreich.
Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig für Schwerzenbach ist das Grundbuchamt Dübendorf. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb zusätzlich das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Massgebend sind ausserdem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Eine Übersicht zum Verkauf finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zur Besteuerung eines Gewinns lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten. Zuvor können Sie über die Grundstückprüfung Ihre Adresse eingeben und sehen das Grundstück im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und kostenlos.
Danach gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mehr dazu finden Sie unter Exklusivmandat ohne Inserat.