Bei einem Hof kommt es zuerst auf die Zone an. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt werden kann, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Es hängt vom einzelnen Gebäude, von seiner Lage und von der Bau- und Zonenordnung ab. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das bestimmt, wer als Käufer überhaupt infrage kommt, und damit auch den Kreis, an den sich ein Verkauf richten kann. Der Wert ergibt sich aus dem, was auf dem Grundstück steht und was rechtlich erlaubt ist. Er ist gerechnet, nicht geschätzt, und jede Zahl hat einen Beleg im amtlichen Original.
Bei einer Erbengemeinschaft helfen wir, die Übernahme im Ist-Zustand zu klären. Zur Einordnung eignet sich auch Bauerwartungsland und Einzonung in Schlieren.
Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer mit einem Verkauf einen Gewinn erzielt, findet Hinweise unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit der Grundstückprüfung erscheint Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach rechnen wir: was steht auf dem Grundstück, was erlaubt die Zone, was gilt nach bäuerlichem Bodenrecht.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Gültig wird der Kauf mit der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben.