Wohnzone 1
rund 40 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 20 %
- Vollgeschosse
- 1
- Fassadenhöhe
- 6 mArt. 33, Art. 41
Schlatt · Kanton Zürich
Schlatt im Bezirk Winterthur: Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung und begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Schlatt bis zum Entscheid. Gerechnet wird mit amtlichen Massen, jede Zahl mit Beleg im Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Schlatt und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Wie aus Grenzen, Abständen und Ziffern das Baufeld entsteht und daraus die Hauptnutzfläche, mit Szenarien und amtlichen Originalen, in Schlatt wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Schlatt
In Schlatt liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke am Hang, von 10 bis 25 % Neigung: gute Aussicht, aber höhere Baukosten.
Schlatt liegt rund 24 km nordöstlich von Zürich, in der Nähe von Elgg, Zell und Elsau.
Nach Einwohnern ist Schlatt eine der kleineren Gemeinden im Bezirk Winterthur, der 19 Gemeinden zählt.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude ist in Schlatt höher als im ganzen Kanton Zürich.
In Schlatt legt die Bau- und Zonenordnung für 4 Zonen amtlich Masse fest. Sie gelten für 290 Grundstücke (Stand 13. Oktober 2026). In den letzten zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden 20 Baugesuche publiziert. Was für Ihr Grundstück gilt, hängt von seiner Zone ab.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Schlatt vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 20 % und 30 %.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 1 bis 2 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Fassade zwischen 6 und 7,5 m.
In Schlatt kennt die Bau- und Zonenordnung Wohnzonen sowie Zentrums- oder Kernzonen. In den Wohnzonen legt sie Ausnützungsziffer und Vollgeschosse amtlich fest. Sie sind die Grundlage der Rechnung, wie viel Sie bauen dürfen.
In den Kernzonen sind nur die Vollgeschosse amtlich festgelegt. Bei Ausnützungsziffer, Baumassenziffer und Überbauungsziffer macht die Ordnung ausdrücklich keine Vorgabe. Die Liste zeigt, was je Zone gilt. Ob Ihr Vorhaben dort möglich ist, klärt die Gemeinde im Verfahren.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Schlatt im Profil
Schlatt liegt im Bezirk Winterthur, nordöstlich von Zürich aus und rund 24 Kilometer von der Stadt entfernt. Die Gemeinde besteht aus der Ortschaft Schlatt ZH. Für die Frage, was Sie in Schlatt bauen dürfen, ist dieser kleine Zuschnitt hilfreich: Es gibt eine Bau- und Zonenordnung, die für das ganze Gemeindegebiet gilt. In der amtlichen Statistik leben hier 788 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +1,2 Prozent.
Die Bauzonen umfassen 23 Hektar mit 290 Grundstücken. Davon sind 65 Grundstücke ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 560 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 290 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'000 Quadratmeter. Zur Gemeinde gehören 330 Wohnungen im Bestand (Stand 4. September 2026). Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 43 Prozent. Wer ein älteres Haus besitzt, kann zuerst prüfen, was die heutige Ordnung zulässt.
Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Schlatt hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen zählen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 255 und 259 PBG
Alle Geschosse ausser Unter-, Dach- und Attikageschossen; sie können durch solche ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Entfernung zwischen projizierter Fassadenlinie und Grundstücksgrenze; mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Schlatt werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Schlatt.
Schlatt
Ob Ihr Grundstück in Schlatt bebaubar ist und wie viel Sie darauf bauen dürfen, bestimmen zuerst die Zone und dann die Masse, die die Bau- und Zonenordnung für sie festlegt. Dazu gehören je nach Zone Ausnützung, Vollgeschosse, Höhen und Grenzabstände. Wo die Ordnung eine Grösse offenlässt, steht «keine Vorgabe». Das heisst nicht, dass alles erlaubt ist: Andere Regeln des kantonalen Rechts und der Gemeinde bleiben massgebend.
Auch die Lage zählt. In den Bauzonen liegen 32 Prozent der Grundstücke eben, 53 Prozent in Hanglage und 15 Prozent in steiler Hanglage. Die ÖV-Güteklasse ist überwiegend D; die Skala reicht von A für sehr gute bis D für geringe Erschliessung. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG).
Anlässe, sich damit zu befassen, gibt es viele: Wer erbt, will wissen, was auf dem Land möglich wäre. Steht die Pensionierung an oder wird das Haus zu gross, hilft die Frage nach dem Spielraum bei der Entscheidung. Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB); das Grundbuchamt Elgg in Elgg ist zuständig. Mehr zur Verdichtung finden Sie unter Ersatzneubau und Verdichtung in Schlatt.
Im Kanton Zürich gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG); wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Allgemeines finden Sie unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten. Zuvor können Sie Ihre Adresse im Check zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks eingeben: Das Grundstück erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Dann rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, wie auf der Seite zur Methode der Grundstücksprüfung beschrieben. Erst danach sprechen wir über Wege: Direktankauf mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, ein Exklusivmandat ohne Inserat mit Honorar erst bei Erfolg, oder Land gegen Wohnung mit Vereinbarung vor Baubeginn beim Notar.
Häufige Fragen
Für 290 Grundstücke in 4 Zonen legt die Bau- und Zonenordnung amtlich Masse fest (Stand 13. Oktober 2026). Insgesamt liegen 290 Grundstücke in Bauzonen. Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, zeigt die Zonenliste. Wir rechnen sie im persönlichen Gespräch mit Ihnen durch, kostenlos und unverbindlich, und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden in Schlatt 20 Baugesuche publiziert, gerundet. Die Zahl sagt nichts über Ihr Grundstück, zeigt aber, wie viele Vorhaben im Verfahren waren. Bei 65 Bauzonen-Grundstücken ohne Gebäude, inklusive laufender Ersatzneubauten, kann ein Vorhaben auch auf unbebautem Land liegen.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
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