Fläche und Zuschnitt
Die Form zählt mit. Ist ein Grundstück schmal, schräg oder sehr tief, bleibt nach Abständen und Baulinien weniger Baufeld übrig als auf einem rechteckigen.
Ossingen · Kanton Zürich
Was ist mein Grundstück in Ossingen wert, und wie verkaufe ich es? Yaacoubi Immobilien AG kauft Grundstücke und Bauland in Ossingen direkt, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder vermittelt sie diskret im Exklusivmandat. Zuerst wird gerechnet, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, danach folgt der Preis.
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Grundstück verkaufen
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Was ein Käufer sieht
Bezahlt wird, was gebaut und vermietet werden kann. Das rechnen wir, bevor über einen Preis gesprochen wird.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Ausgangslage in Ossingen
Die meisten Bauzonen-Grundstücke von Ossingen liegen in der Kernzone 1, der Wohnzone 2/40 und der Kernzone 2.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude ist in Ossingen höher als im ganzen Kanton Zürich.
Eben, unter 10 % Neigung, ist der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke.
Ossingen liegt rund 29 km nordöstlich von Zürich, in der Nähe von Truttikon, Thalheim an der Thur und Kleinandelfingen.
In Ossingen gelten noch die bisherigen Baubegriffe, bis die Bau- und Zonenordnung angepasst ist.
In Ossingen liegen 530 Grundstücke in den Bauzonen auf einer Fläche von 44 Hektar. Bei 120 davon steht kein Gebäude. Der Wert zählt auch Grundstücke mit laufendem Ersatzneubau, er nennt also nicht allein freies Bauland. Die Einwohnerzahl veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +7,8 Prozent. Stand der Zonenangaben ist 22. Oktober 2026.
Was den Wert bestimmt
Die Form zählt mit. Ist ein Grundstück schmal, schräg oder sehr tief, bleibt nach Abständen und Baulinien weniger Baufeld übrig als auf einem rechteckigen.
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Ossingen vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 25 % und 55 %.
Bau- und Zonenordnung Ossingen
Abstände zu Grenzen, Gebäuden, Wald und Gewässer und die Baulinien schneiden aus dem Grundstück das Baufeld heraus.
§§ 260 bis 274 PBG
Gebaut werden darf nur auf erschlossenem Land: Zufahrt, Wasser, Abwasser, Energie. Wie weit die Erschliessung ist, bestimmt, wie rasch ein Käufer bauen kann.
Art. 22 Abs. 2 lit. b RPG
Eine laufende Revision der Bau- und Zonenordnung, ein Gestaltungsplan oder eine Arealüberbauung können mehr erlauben oder Auflagen bringen.
§§ 69 und 83 PBG
Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vormerkungen und Anmerkungen im Grundbuch, dazu Lärm, Naturgefahren oder ein belasteter Standort: offen ausgewiesen, bevor ein Käufer sie findet.
Ossingen im Profil
Wer in Ossingen ein Grundstück verkaufen will, beginnt beim Bauen: Die Bauzonen umfassen 44 Hektar, verteilt auf 530 Grundstücke. Davon tragen 120 kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Das Zonenbild reicht von Wohnzonen über eine Wohn- und Gewerbezone und zwei Kernzonen bis zu einer Gewerbezone. Bei den Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäudehöhe amtlich fest. In den Kernzonen gibt es keine Vorgabe zur Ausnützungsziffer. In der Gewerbezone sind dagegen Baumassenziffer und Gebäudehöhe amtlich festgelegt, Vollgeschosse und Ausnützungsziffer lässt die Ordnung offen.
Die Gebäudedaten zeigen, bei welchem Anteil der Grundstücke das Gebäude aus der Zeit vor 1960 stammt: 47 Prozent. Grundstücke mit Mehrfamilienhaus gibt es rund 60. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 550 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 240, ein Viertel grösser als 920 Quadratmeter. Im Bestand stehen rund 850 Wohnungen. Die Leerwohnungsziffer gibt den Anteil leer stehender Wohnungen am Bestand an, sie betrug 0,35 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Ossingen liegt nordöstlich von Zürich, rund 29 Kilometer entfernt, im Bezirk Andelfingen. Die Gemeinde zählte im Jahr 2025 1'859 Einwohnerinnen und Einwohner.
Höhen und Abstände
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 1 bis 3 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 4,8 und 11,4 m.
Im Schnitt: typische Zonen der Gemeinde an einem Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Drei Wege im Vergleich
Ein Inserat sieht jeder: Nachbarn, Mieter, Bekannte, die Bank. Im Exklusivmandat erfährt nur ein kleiner Kreis geprüfter Käufer davon, beim Direktankauf niemand ausser uns und dem Notariat.
Während der Laufzeit eines Exklusivmandats vermittelt nur ein Partner. Ihr Objekt erscheint deshalb nirgends doppelt, und kein Käufer verhandelt an Ihnen vorbei. Wir sind Immobilienmakler, nur ohne Inserat: was ein Immobilienmakler bei uns für Sie tut.
So rechnen wir Bauland
Am Anfang steht der amtliche Plan mit Grenzen und Fläche. Baulinie und Grenzabstände ergeben das Baufeld, darin zeichnen wir den möglichen Neubau. In Ossingen rechnen wir mit den Werten der dortigen Bau- und Zonenordnung.
Rechtlich gut zu wissen
Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate.
Art. 216 Abs. 1 OR
Wurde Ihr Land eingezont, wird die kantonale Mehrwertabgabe spätestens mit dem Verkauf fällig, mit dem Übergang des Eigentums. Eine kommunale Abgabe aus einer Auf- oder Umzonung geht dagegen auf den Käufer über und wird erst mit der Baufreigabe fällig. Beides gehört in den Kaufvertrag.
§§ 6, 10 und 20 MAG
Mehrwertausgleich im Kanton →Den Gewinn besteuert die politische Gemeinde. Lange Besitzdauer senkt die Steuer, Investitionen und Verkaufskosten mindern den Gewinn.
§§ 205, 221 und 225 StG ZH · Art. 12 StHG
Grundstückgewinnsteuer →Der Ablauf
Drei Entscheide liegen bei Ihnen: welcher Weg, welche Besichtigung, welches Angebot. Den Rest erledigen wir.
Exklusivmandat
«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»
Ossingen
Was ein Käufer für ein Grundstück in Ossingen bezahlen kann, hängt von dem ab, was gebaut werden darf. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wir rechnen deshalb zuerst: Baufeld, zulässige Fläche und Hauptnutzfläche. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Das ist eine Rechnung und keine Schätzung. Mehr dazu finden Sie unter Was Sie in Ossingen bauen dürfen.
Auch die Lage des Grundstücks fliesst in die Rechnung ein. Von den Bauzonen-Grundstücken sind 81 Prozent eben und 17 Prozent in Hanglage. Die ÖV-Güteklasse ist überwiegend D; sie reicht von A für sehr gute bis D für geringe Erschliessung. Solche Angaben gehören in das Dossier, das ein Käufer prüft.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung, eine Trennung oder eine auslaufende Hypothek. Wer erbt, findet Hinweise unter Geerbte Liegenschaft verkaufen. Bei der Grundstückgewinnsteuer gilt: Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Steuer, und die verkaufende Person bezahlt sie (§§ 205 und 217 StG ZH).
Im Kanton Zürich erhebt die Gemeinde die Grundstückgewinnsteuer, und beim Kauf fällt keine Handänderungssteuer an; es entstehen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Andelfingen in Andelfingen. Einen Überblick bietet die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Steuer lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie vorab Luftbild und Katasterplan, vertraulich. Danach rechnen wir Baufeld, zulässige Fläche und Hauptnutzfläche.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt, mit einem Preis, einer Zusage und einem Notartermin. Im Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat; ein Honorar ist nur bei Erfolg geschuldet (Art. 412 ff. OR). Als dritter Weg steht Land gegen Wohnung im Neubau offen. Der Kauf ist nur mit öffentlicher Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Häufige Fragen
In Ossingen liegen 530 Grundstücke in den Bauzonen, die zusammen 44 Hektar umfassen. Bei 120 davon steht kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt deshalb nichts über freies Bauland allein. Stand der Zonenangaben ist 22. Oktober 2026. Ob Ihr Grundstück dazugehört, zeigt die Grundstückprüfung.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 550 Quadratmeter (Median). Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 240 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 920 Quadratmeter. Für Ihr Grundstück zählt die eigene Rechnung: Baufeld, zulässige Fläche und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung.
Ja. Viele Grundstücke in einer Bauzone tragen ein älteres Haus, und der Boden ist mehr wert als das Gebäude. Wir rechnen beides: was das Haus heute bringt und was ein Neubau auf dem Grundstück erlauben würde. Daraus ergibt sich, ob Sie als Haus oder als Bauland verkaufen.
Nein. Viele Eigentümer verkaufen das Grundstück an einen Entwickler, der den Ersatzneubau umsetzt, oder an uns. Andere bringen ihr Land ein und erhalten eine neue Wohnung im Neubau. Wir zeigen, welcher Weg zu Ihnen passt, und begleiten ihn bis zum Schluss.
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
Ja. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate. Den Termin bereiten wir mit dem Notariat vor und begleiten Sie bis zur Unterschrift.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 22. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.