Teilung jederzeit
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Ossingen · Kanton Zürich
Den Verkauf geerbter Liegenschaften in Ossingen begleitet Yaacoubi Immobilien AG für Erbengemeinschaften so, dass alle Erben dieselben Zahlen und denselben Rechenweg erhalten. Wir kaufen im Direktankauf im Ist-Zustand oder vermitteln still im Exklusivmandat, ohne Inserat und mit einem belegten Preis.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Erbschaft
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Nach einem halben Jahrhundert im eigenen Haus beginnt für ein Ehepaar etwas Neues. Der Film erzählt, wie wir prüfen, rechnen und den Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Ossingen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Rechtlich gut zu wissen
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Eigentümer werden die Erben schon mit dem Erbgang; im Grundbuch verfügen können sie, sobald sie mit der Erbbescheinigung eingetragen sind. Verkaufen kann auch die Gemeinschaft selbst, einstimmig.
Art. 559 und 656 Abs. 2 ZGB
Der Erbgang löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig.
Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG
Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.
Ausgangslage in Ossingen
Auf den meisten Grundstücken in Ossingen steht als ältestes Gebäude eines aus der Zeit vor 1919; dahinter folgt die Zeit von 1981 bis 2000.
Verglichen mit den übrigen Gemeinden des Kantons Zürich liegt der Steuerfuss von Ossingen im oberen Bereich, die Spanne reicht von 71 bis 128 %.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Ossingen eine Gemeinde mittlerer Grösse des Bezirks Andelfingen mit seinen 20 Gemeinden.
Rund 29 km nordöstlich von Zürich gelegen, hat Ossingen Truttikon, Thalheim an der Thur und Kleinandelfingen in der Nähe.
In den letzten fünf Jahren ist die Bevölkerung gewachsen.
In Ossingen stehen 850 Wohnungen im Bestand, und 530 Grundstücke liegen in der Bauzone. Bei 340 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 47 Prozent. Die Zahlen stammen aus amtlichen Gebäudedaten (Stand 4. September 2026). Sie beschreiben den Bestand der Gemeinde, nicht ein einzelnes Grundstück. Jede Erbengemeinschaft lässt ihre Liegenschaft deshalb einzeln prüfen.
Was Erben bewegt
Nicht nur das Haus, sondern der Boden: was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was der Bestand nutzt, welche Reserve darin steckt.
Wir zeigen die Wege nebeneinander: behalten und vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat.
Eine Zahl und ein Rechenweg für alle Erben, gemeinsam oder einzeln erklärt.
Ossingen im Profil
In Ossingen leben laut amtlicher Statistik 1'859 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +7,8 Prozent. Im Bestand zählt die Gemeinde 850 Wohnungen. Hinter diesen Zahlen stehen Eigentümerinnen und Eigentümer in ganz verschiedenen Lebenslagen. Wer eine geerbte Liegenschaft in Ossingen verkaufen will, steht mit mehreren Erben vor einem einzigen Haus. Steht die Pensionierung an oder wird das Haus zu gross, stellen sich verwandte Fragen. Den allgemeinen Weg beschreibt die Seite Haus verkaufen in Ossingen; diese Seite gilt dem Nachlass.
Ossingen liegt im Bezirk Andelfingen, nordöstlich von Zürich in einer Distanz von 29 Kilometern. Die Bauzonen der Gemeinde umfassen 44 Hektar mit 530 Grundstücken, darunter 60 mit Mehrfamilienhaus. Bei 340 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980. Das ist der Bestand, den eine Erbengemeinschaft in Ossingen vor sich haben kann. Die Zonen reichen von Wohnzonen über Kernzonen bis zur Gewerbezone. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 550 Quadratmeter. Der Anteil ebener Grundstücke liegt bei 81 Prozent, jener in Hanglage bei 17 Prozent.

Gemeinsam entscheiden
Oft erben mehrere Personen ein Haus, in dem sie aufgewachsen sind. Die einen möchten behalten, die anderen verkaufen, jemand wohnt weit weg. Wir rechnen für alle dieselbe Zahl, mit demselben Rechenweg, und erklären sie gemeinsam oder einzeln, in Ossingen oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch mit der Erbengemeinschaft, nie ein E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Wir rechnen, wir schätzen nicht, und jede Zahl hat einen Beleg im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen und denselben Rechenweg. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach entscheiden die Erben, welcher Weg passt. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Mit dem Mandat erhalten die Erben einen geschützten Zugang zum Stand des Verkaufs und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei.
Ein typischer Ablauf
Ein Anruf mit der Adresse genügt. Noch während des Gesprächs sehen wir die Parzelle.
Heute und nach der Erneuerung
Erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder verkaufen, wie es ist: Für ein älteres Haus rechnen wir die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Exklusivmandat
«Wir prüfen Ihr Grundstück so genau, als müssten wir es selbst bezahlen. Danach sprechen wir still die wenigen Käufer an, für die es passt, und begleiten Sie bis zur Unterschrift beim Notariat. Den Stand kennen Sie jederzeit.»
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt. Ein begründeter Preis, eine Zusage, ein Notartermin, auch in Ossingen.
Diskrete Vermittlung
Wir sprechen ausgewählte Käufer aus unserem Kreis an, Off Market, ohne Inserat und erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit.
Ossingen
Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen; verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Andelfingen in Andelfingen.
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Das ist ein guter Grund, früh gemeinsam zu rechnen. Wer erbt, hat zwei Wege: Eine Person übernimmt und zahlt die anderen aus, oder die Liegenschaft wird verkauft. Beides setzt Zahlen voraus, die für alle Beteiligten gleich sind. Bei älteren Gebäuden lohnt der Blick auf den Boden und auf das, was die Bau- und Zonenordnung von Ossingen erlaubt.
Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Ein Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Wie wir rechnen, zeigt die Seite Immobilie bewerten in Ossingen.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer; bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Wie die Steuer berechnet wird, erklärt die Seite Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Den Überblick finden Sie auf der Seite Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
Nein, der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus. Sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Im Kanton Zürich erhebt sie die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, und bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Das gilt auch für die 340 bebauten Grundstücke in Ossingen, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand.
Bei 340 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980 (gerundet, Stand der Gebäudedaten 4. September 2026). Insgesamt liegen 530 Grundstücke in der Bauzone, davon 120 ohne Gebäude. Solche Zahlen beschreiben den Bestand. Was Ihre eigene Liegenschaft betrifft, rechnen wir im Gespräch mit Belegen aus dem amtlichen Original.
Ja. Viele Erbengemeinschaften sind über die ganze Schweiz verteilt. Wir besprechen die Zahlen am Telefon oder per Video, führen Besichtigungen für Sie durch und halten alle Beteiligten gleich informiert. Zum Notartermin genügt oft eine Vollmacht; welche Form sie braucht, sagt Ihnen das Notariat. So müssen nicht alle Erben anreisen.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
Nicht unbedingt. Beim Direktankauf übernehmen wir im Ist-Zustand, auf Wunsch auch mit Hausrat. Im Exklusivmandat besprechen wir, was für Besichtigungen sinnvoll ist. So muss niemand unter Zeitdruck ein ganzes Elternhaus räumen, und Erinnerungsstücke können bis zur Übergabe in Ruhe ausgewählt werden.
Mietverhältnisse gehen beim Verkauf auf den Käufer über (Art. 261 OR). Der Verkauf allein beendet keinen Mietvertrag; nur bei dringendem Eigenbedarf kann der Käufer mit der gesetzlichen Frist kündigen, auch wenn der Vertrag länger liefe. Wir informieren die Mieter erst, wenn Sie es möchten, und stimmen Besichtigungen mit ihnen ab. Für Käufer ist ein sauberer Mieterspiegel ein Wert.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 22. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.