Wohnzone 2C
rund 300 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 35 %
- Vollgeschosse
- 2
- Fassadenhöhe
- 7,5 mArt. 22
Oetwil am See · Kanton Zürich
Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Yaacoubi Immobilien AG prüft für Eigentümerinnen und Eigentümer in Oetwil am See die Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung. Wir rechnen die Masse nach und belegen sie im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Oetwil am See und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Baufeld und Hauptnutzfläche nach der Bau- und Zonenordnung, Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen: So rechnen wir ein Grundstück, in Oetwil am See wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Oetwil am See vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 30 % und 50 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 2 bis 3 Vollgeschosse.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Fassade in den Wohnzonen zwischen 7,5 und 10,5 m fest.
Oetwil am See kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, zwei Kernzonen und eine Industriezone. In den Wohnzonen und der Wohn- und Gewerbezone legt die Bau- und Zonenordnung amtlich die Ausnützungsziffer und die Vollgeschosse fest.
Für die Kernzonen sind es die Vollgeschosse. Die Industriezone arbeitet mit der Baumassenziffer; für Ausnützungsziffer und Vollgeschosse macht die Ordnung dort ausdrücklich keine Vorgabe. Die genauen Masse je Zone zeigt die Liste darunter.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Oetwil am See
Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Oetwil am See ist eben, mit unter 10 % Neigung.
Oetwil am See liegt rund 18 km südöstlich von Zürich, in der Nähe von Männedorf, Uetikon am See und Grüningen.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Oetwil am See die kleinste Gemeinde des Bezirks Meilen mit seinen 11 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Oetwil am See etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Oetwil am See gelten 7 Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 14. Oktober 2026). Sie betreffen rund 790 Grundstücke. Insgesamt liegen rund 830 Grundstücke in der Bauzone. Davon sind 62 Prozent eben, 36 Prozent liegen am Hang. Die Hanglage kann die Bebaubarkeit beeinflussen und gehört deshalb zur Prüfung. Die Zahlen sagen etwas über die Gemeinde, nicht über Ihr einzelnes Grundstück.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Oetwil am See hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen zählen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 255 und 259 PBG
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Alle Geschosse ausser Unter-, Dach- und Attikageschossen; sie können durch solche ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Oetwil am See im Profil
Beim Bauen beginnt in Oetwil am See die Frage nach den Bauzonen. Sie umfassen 88 Hektar mit rund 830 Grundstücken. Davon tragen 100 kein Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Oetwil am See liegt im Bezirk Meilen, 18 Kilometer südöstlich von Zürich, und umfasst eine einzige Ortschaft, die den Namen der Gemeinde trägt.
Die Bau- und Zonenordnung kennt in Oetwil am See 7 Zonen mit amtlich festgelegten Massen, die rund 790 Grundstücke betreffen. Das Zonenbild reicht von Wohnzonen über Kernzonen bis zur Industriezone. Beim Bestand stehen rund 2'400 Wohnungen, auf 170 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Bei 29 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke in Oetwil am See beträgt 570 Quadratmeter. Wohnungen bewilligt oder im Bau sind rund 120 (Stand 4. September 2026). Zu den publizierten Baugesuchen zählen 25 in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026. Diese Zahlen beschreiben die Gemeinde als Ganzes und sagen nichts über ein einzelnes Grundstück.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Oetwil am See zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Rechnen Sie selbst
Zulässige anrechenbare Geschossfläche = Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer. Rein rechnerisch ist der Teil davon, der heute nicht gebaut ist, die Reserve.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Oetwil am See.
Oetwil am See
Was Sie bauen dürfen, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt fest, welche Masse gelten: Ausnützung, Baumasse, Höhen und Grenzabstände. Wo sie nichts festlegt, steht in der Ordnung ausdrücklich, dass keine Vorgabe besteht. Für Ihr Grundstück prüfen wir, welche Zone gilt und welche Masse dort amtlich gesetzt sind.
Zusätzlich können weitere Einschränkungen hinzukommen. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Das zuständige Grundbuchamt ist Männedorf.
Der Anlass für die Frage ist unterschiedlich. Wer erbt, will wissen, was auf dem Grundstück möglich wäre. Steht die Pensionierung an oder ist das Haus zu gross geworden, hilft die Rechnung bei der Entscheidung zwischen Behalten, Umbauen und Verkaufen. Ein Zahlenbeleg ersetzt aber keine Baubewilligung. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Mehr zur Rechnung finden Sie unter Ausnützungsziffer berechnen mit Beispiel.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Allgemeines dazu steht unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen.
Am Anfang steht Ihre Adresse in der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück. Das Grundstück erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt das persönliche Gespräch, in dem wir mit Fakten kommen. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Ob Sie danach selbst bauen, im Direktankauf an uns verkaufen oder ein Exklusivmandat ohne Inserat wählen, entscheiden Sie. Beim Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang mit Stand, Unterlagen und Freigabe jedes Angebots. Das Vorgehen beschreibt die Methode zur Prüfung eines Grundstücks.
Häufige Fragen
Das hängt von der Zone ab. In Oetwil am See gelten 7 Zonen mit amtlich festgelegten Massen, sie betreffen rund 790 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Wir rechnen die Masse für Ihre Parzelle nach und belegen sie im Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Publiziert waren 25 Baugesuche in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026. Wohnungen bewilligt oder im Bau sind rund 120 (Stand 4. September 2026). Der Bestand liegt bei rund 2'400 Wohnungen. Die Zahlen beschreiben die Gemeinde als Ganzes und sagen nichts über ein einzelnes Grundstück. Für Ihre Parzelle rechnen wir separat.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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