Bei einem Hof entscheidet die Lage in der Zone, nicht allein die Grösse. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus oder eine Scheune lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres zu Wohnraum umbauen. Wir sagen Ihnen offen, was für Ihre Parzelle gilt, bevor wir über einen Preis sprechen.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Das gehört an den Anfang jedes Gesprächs, weil es den Kreis möglicher Käufer eingrenzt und den Ablauf prägt. Ein Grundstückkauf ist zudem nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Anlässe für einen Verkauf sind verschieden. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Wer erbt, klärt mit den übrigen Beteiligten, ob verkauft werden soll; den Direktankauf bieten wir auch Erbengemeinschaften an. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Wir begleiten in allen diesen Lagen, ohne zu drängen. Zum Weiterlesen: geerbte Liegenschaft in Oberweningen verkaufen.
Im Kanton Zürich sind für Bauten und Umnutzungen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde massgebend, ergänzt durch die Regeln des Bundes. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Einen Überblick über den Verkauf im ganzen Kanton finden Sie auf der Seite Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie mit einer Mail. Dann rechnen wir: was auf der Parzelle steht, was die Zone erlaubt und was das Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihre Parzelle vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Danach wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Beurkundet wird beim Notar; Eigentümer wird der Käufer mit dem Grundbucheintrag (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Dielsdorf.