Wer einen Bauernhof in Oberembrach verkaufen will, klärt zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein Bauernhaus, eine Scheune oder ein Stall lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres anders nutzen oder erweitern. Massgebend sind dabei auch das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wir sagen offen, was für Ihre Gebäude gilt, bevor über einen Preis gesprochen wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir, welche Ihrer Grundstücke landwirtschaftlich sind, und legen dar, was das für den Erwerb bedeutet. Mögliche Anlässe für einen Verkauf sind eine Erbschaft, die Pensionierung oder ein Betrieb, der nicht weitergeführt wird. Wer gemeinsam mit Geschwistern erbt, findet Hinweise auf der Seite Liegenschaft der Erbengemeinschaft verkaufen. Auch eine Hypothek, die ausläuft, kann Anlass sein, die Lage in Ruhe zu ordnen.
Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig für Oberembrach ist das Grundbuchamt Embrach. Liegt ein Teil Ihres Landes in der Bauzone, prüfen wir diesen Teil getrennt, etwa mit der Prüfung der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks. Jede Zahl, die wir Ihnen dazu nennen, ist im amtlichen Original belegt.
Massgebend sind zudem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für Bauten und Umnutzungen ausserhalb der Bauzone setzt das Bundesrecht enge Grenzen (Art. 24 ff. RPG), und beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke gilt das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Gültig wird ein Kauf erst mit der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eine Übersicht zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Besteuerung eines Gewinns aus dem Verkauf lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Gerne klären wir diese Punkte für Ihren Hof im persönlichen Gespräch.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Zone, Gebäude, Rechtslage. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Es gibt kein Inserat und kein Schild. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Den Verkauf beurkundet die Notarin oder der Notar.