Wohnzone 1
rund 780 Grundstücke- Überbauungsziffer
- 25 %
- Vollgeschosse
- 1
- Fassadenhöhe
- 5,8 mArt. 22
Nürensdorf · Kanton Zürich
Was darf ich bauen, und ist mein Grundstück bebaubar? Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Nürensdorf mit der Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung. Wir rechnen, was die Zone erlaubt, belegen jede Zahl im amtlichen Original und besprechen das Ergebnis persönlich. Massgebend bleiben das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Kostenlose Grundstückprüfung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Nürensdorf und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Nürensdorf wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Nürensdorf
Am Hang liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke: Das bringt Aussicht und Terrassen, aber auch Mehrkosten beim Bauen.
Rund 11 km nordöstlich von Zürich gelegen, hat Nürensdorf Bassersdorf, Brütten und Lindau in der Nähe.
Nach Einwohnern ist Nürensdorf eine der grösseren Gemeinden im Bezirk Bülach, der 22 Gemeinden zählt.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude ist in Nürensdorf tiefer als im ganzen Kanton Zürich.
In Nürensdorf gelten für rund 1'300 Grundstücke amtlich festgelegte Masse (Stand 12. Oktober 2026). Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 710 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 420 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'010 Quadratmeter. Die Lage ist bei 52 Prozent der Grundstücke eine Hanglage, bei 45 Prozent eben. Diese Werte zeigen, wie unterschiedlich die Voraussetzungen von Parzelle zu Parzelle sein können.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Nürensdorf vor allem die Überbauungsziffer: zwischen 25 % und 30 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 1 bis 4 Vollgeschosse.
Die zulässige Höhe der Fassade liegt in den Wohnzonen zwischen 5,8 und 13,3 m.
In Nürensdorf kommen mehrere Zonenarten vor: Wohnzonen in verschiedenen Abstufungen, eine Wohn- und Gewerbezone sowie eine Kernzone. In den Wohnzonen und der Wohn- und Gewerbezone legt die Ordnung amtlich die Überbauungsziffer und die Vollgeschosse fest. Für die Kernzone nennt sie keine solchen Masse.
Wo die Ordnung keine Masse festlegt, bedeutet das nicht, dass alles möglich ist. Dann entscheidet die Prüfung des Einzelfalls. Die Liste unten zeigt, was je Zone amtlich festgelegt ist (Stand 12. Oktober 2026).
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Nürensdorf im Profil
Wer wissen will, was er in Nürensdorf bauen darf, schaut zuerst auf die Bauzonen. In Nürensdorf umfassen sie 120 Hektar und enthalten rund 1'300 Grundstücke (Stand 12. Oktober 2026). Die Bau- und Zonenordnung kennt 6 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Darunter sind Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone und eine Kernzone. Die Gemeinde liegt im Bezirk Bülach, nordöstlich von Zürich aus, in einer Entfernung von 11 Kilometern.
Zur Bautätigkeit in Nürensdorf liegen folgende Angaben vor: In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 waren rund 35 Baugesuche publiziert. Wohnungen, die bewilligt oder im Bau sind, zählt die Statistik mit rund 60 (Stand 4. September 2026). Der Wohnungsbestand liegt bei rund 2'800. Auf 220 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Bei 12 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960 (Stand 4. September 2026). Rund 150 Bauzonen-Grundstücke tragen kein Gebäude; dazu zählen auch laufende Ersatzneubauten. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in Nürensdorf heisst das: Ausgangslage und Bestand sind von Parzelle zu Parzelle verschieden, und jede Prüfung beginnt bei der eigenen Zone.
Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Nürensdorf hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Anrechenbare Gebäudefläche innerhalb der projizierten Fassadenlinie im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche.
§ 256 PBG
Alle Geschosse ausser Unter-, Dach- und Attikageschossen; sie können durch solche ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Nürensdorf werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Nürensdorf
Was Sie bauen dürfen, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, wie dicht und wie hoch gebaut werden darf und welche Abstände einzuhalten sind. Das gilt für die Überbauung ebenso wie für die Vollgeschosse. Ob ein Grundstück bebaubar ist, lässt sich erst nach diesem Blick beantworten. Dazu kommen Eigenschaften der Parzelle selbst: Form, Grösse und Neigung. Bei 3 Prozent der Bauzonen-Grundstücke ist die Hanglage steil, was die Bebauung zusätzlich prägen kann.
Weitere Einschränkungen stehen ausserhalb der Zonenliste. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Das zuständige Grundbuchamt ist Bassersdorf.
Anlässe, sich damit zu befassen, gibt es mehrere. Wer erbt, will wissen, was auf dem Land möglich ist. Steht die Pensionierung an oder ist das Haus zu gross geworden, stellt sich die Frage nach Ersatzneubau oder Verkauf. Auch bei einer auslaufenden Hypothek hilft eine belegte Grundlage. Mehr zum Thema finden Sie auf der Seite zu Ersatzneubau und Verdichtung in Nürensdorf.
Im Kanton Zürich gelten kantonales Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Mehr dazu auf der Seite Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Ihre Lage und Ihre Fragen kennenlernen. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Vorab können Sie in der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück die Adresse eingeben. Das Grundstück erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Wie wir dabei vorgehen, zeigt die Methode zur Prüfung eines Grundstücks. Erst auf dieser Grundlage sprechen wir über Wege: Direktankauf durch uns oder Exklusivmandat ohne Inserat. Die Parzellenprüfung ersetzt keine Baubewilligung.
Häufige Fragen
Für rund 1'300 Grundstücke gelten Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 12. Oktober 2026). Die Bauzonen umfassen 120 Hektar und rund 1'300 Grundstücke. Ein Teil davon, rund 150 Grundstücke, trägt kein Gebäude. Welche Masse für Ihre Parzelle gelten, klären wir im Gespräch anhand der Bau- und Zonenordnung.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 waren rund 35 Baugesuche publiziert. Wohnungen, die bewilligt oder im Bau sind, zählt die Statistik mit rund 60 (Stand 4. September 2026). Der Bestand liegt bei rund 2'800 Wohnungen. Diese Zahlen beschreiben die Bautätigkeit der Gemeinde, nicht die Möglichkeiten eines einzelnen Grundstücks.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 12. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.