Bei einem Hof zählt zuerst die Frage, was gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Stall und Scheune gleichermassen. Wer an einen Umbau oder eine neue Nutzung denkt, sollte das vor dem Verkauf klären, denn es bestimmt, was ein Käufer mit dem Gebäude vorhat.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es regelt, unter welchen Voraussetzungen Land erworben werden kann. Deshalb ist der Kreis möglicher Käufer bei Landwirtschaftsland ein anderer als bei Bauland. Wir sagen Ihnen offen, was das für Ihr Grundstück bedeuten kann, bevor ein Preis genannt wird.
Der Wert ergibt sich aus Zone, Bestand und rechtlichen Grenzen, nicht aus einem Durchschnitt. Das Bauzonenland von Männedorf, mit 2'000 Grundstücken, ist dafür kein Massstab. Wer erbt, in den Ruhestand tritt oder einen Betrieb aufgibt, braucht eine saubere Grundlage. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Massgebend sind zudem die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick über den Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften finden Sie auf der Kantonsseite zum Verkauf im Kanton Zürich. Wer ein Grundstück verkauft, sollte auch die Steuerfolgen kennen, die das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich erklärt.
Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Vorher prüfen wir mit der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück, was auf der Parzelle steht und welcher Zone sie angehört. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Zum Schluss folgt die öffentliche Beurkundung beim Notar.