Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Liegt das Land in der Landwirtschaftszone, gelten für Bauten und Umnutzungen enge Regeln (Art. 24 ff. RPG). Eine Scheune oder ein Ökonomiegebäude lässt sich deshalb nicht einfach wie ein Gebäude in der Wohnzone umbauen. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke gilt das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Darum prüfen wir, welcher Teil Ihres Besitzes unter diese Regeln fällt und welcher nicht. Gebäude, Land und allenfalls Wald betrachten wir getrennt, weil jeder Teil anderen Vorgaben folgt.
Wer erbt, steht mit mehreren Beteiligten vor der Frage, was mit dem Hof geschehen soll. Steht die Pensionierung an, kann die Nachfolge offen sein. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Wir begleiten Sie dabei ohne Zeitdruck.
Allgemeine Grundlagen zum Verkauf finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Wer Land verkauft, findet unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich die steuerliche Seite. Wie ein Verkauf bei uns abläuft, zeigt die Seite Bauernhof verkaufen in der Schweiz.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten: was auf dem Grundstück steht, was die Zonenordnung erlaubt und was die amtlichen Unterlagen belegen. Jede Zahl hat ihren Beleg im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Kauf wird erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), Eigentümer wird der Käufer mit dem Grundbucheintrag. Zuständig ist das Grundbuchamt Illnau.