Wohnzone 1.6
rund 640 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,6 m³/m²
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
Horgen · Kanton Zürich
Was darf ich auf meinem Grundstück bauen? Yaacoubi Immobilien AG führt die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung durch und begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Horgen. Gerechnet wird mit den amtlich festgelegten Massen, jede Zahl mit Beleg. Eine Baubewilligung ersetzt das nicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Horgen und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Horgen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Horgen
Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.
Horgen umfasst fünf Ortschaften: Horgen, Hirzel, Horgenberg, Sihlbrugg Station und Sihlwald.
Von Zürich aus gerechnet liegt Horgen rund 15 km südlich, nahe bei Hausen am Albis, Oberrieden und Thalwil.
Nach Einwohnern ist Horgen die zweitgrösste Gemeinde im Bezirk Horgen, der 9 Gemeinden zählt.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Horgen etwa dem im ganzen Kanton Zürich.
In Horgen gelten 19 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie betreffen rund 3'100 Grundstücke. In der Gemeinde leben 24'641 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +6,7 Prozent. Die Leerwohnungsziffer gibt den Anteil leer stehender Wohnungen am Bestand an; sie beträgt 0,44 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026).
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Horgen vor allem die Baumassenziffer: zwischen 1,2 und 3,3 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
In den Wohnzonen sind 1 bis 2 Vollgeschosse erlaubt.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Gebäude in den Wohnzonen zwischen 5 und 16,5 m fest.
In Horgen kommen Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen, Kernzonen, Arbeitszonen für Industrie und Gewerbe sowie eine Zone für öffentliche Bauten vor. Die Bau- und Zonenordnung legt je nach Zone unterschiedliche Masse amtlich fest. In vielen Wohnzonen sind es die Baumassenziffer sowie die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe, bei der Ausnützungsziffer macht sie dort ausdrücklich keine Vorgabe.
Andere Wohnzonen arbeiten mit Überbauungsziffer und Vollgeschossen. In den Kernzonen und in der Zone für öffentliche Bauten ist teils nur die Höhe festgelegt. Die Zahlen zeigt die Liste darunter; wie die Ziffern gerechnet werden, erklärt die Seite zur Baumassenziffer mit Rechenbeispiel.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Horgen im Profil
Wer in Horgen wissen will, was gebaut werden darf, schaut zuerst auf die Bauzonen. Sie umfassen 331 Hektaren mit rund 3'400 Grundstücken (Stand 14. Oktober 2026). Davon tragen 540 kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Bei 910 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus, der Bestand umfasst rund 11'700 Wohnungen. Bei 49 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960 (Stand 4. September 2026).
Zur Gemeinde Horgen im Bezirk Horgen gehören die Ortschaften Horgen, Hirzel, Horgenberg, Sihlbrugg Station, Sihlwald und Sihlbrugg. Zürich liegt 15 Kilometer entfernt, von dort aus in südlicher Richtung. Bei der Hanglage der Bauzonen-Grundstücke sind 25 Prozent eben, 60 Prozent liegen am Hang und 14 Prozent am steilen Hang. Das Gelände gehört zur Frage, wie ein Grundstück sich bebauen lässt. Die Grösse der Grundstücke hat einen Median von 520 Quadratmetern; ein Viertel ist kleiner als 250, ein Viertel grösser als 920 Quadratmeter. Bewilligt oder im Bau sind 340 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Dazu kommen 100 publizierte Baugesuche in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026.
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Die Masse, kurz erklärt
Horgen wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Die nötige Entfernung zwischen Fassade und Grenzlinie; einzelne Vorsprünge dürfen bis 2 m hineinragen. Mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG, bisherige Fassung
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Horgen werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechenbeispiel
In Horgen regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte über die Baumassenziffer, nicht über die Ausnützungsziffer. Sie sagt, wie viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain je Quadratmeter Grundstück stehen dürfen. Das Beispiel rechnet mit der Ziffer der Wohnzone 1.6.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Erfundene Grundstücksfläche, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Wie viel Geschossfläche dieses Volumen ergibt, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir es einzeln.
Horgen
Die Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist, beantwortet nicht ein einzelner Wert. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Die Zone legt fest, wofür das Land genutzt werden darf, und in vielen Zonen auch, wie viel Volumen darauf Platz hat. Wie gross darf ein Gebäude werden? Das hängt von den Massen der jeweiligen Zone ab, etwa der Baumassenziffer, der Überbauungsziffer, den Vollgeschossen und den Höhen.
Daneben prüfen wir, was ein Baufeld zusätzlich einschränkt. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Für Horgen ist das Grundbuchamt Horgen zuständig. Auch die ÖV-Güteklasse, überwiegend D, und die Hanglage gehören in die Betrachtung.
Wir rechnen, bevor über einen Preis gesprochen wird. Die Prüfung ist keine Schätzung, sondern eine Rechnung mit Belegen. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht; darüber entscheidet die Behörde. Im Baubewilligungsverfahren gibt es im Kanton Zürich kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG).
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die kommunale Bau- und Zonenordnung gemeinsam, was auf einem Grundstück zulässig ist. Eine Übersicht finden Sie im Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen. Im Baubewilligungsverfahren wahrt Ansprüche, wer innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG).
Am Anfang steht die Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit: Sie geben die Adresse ein, das Grundstück erscheint sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich; wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Dann stehen zwei Wege offen: der Direktankauf, bei dem wir mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt kaufen, oder das Exklusivmandat mit stiller Vermittlung ohne Inserat und Honorar erst bei Erfolg. Auch Land gegen Wohnung ist möglich. Am Ende steht die Beurkundung beim Notar.
Häufige Fragen
Die Baumassenziffer gibt das zulässige Gebäudevolumen im Verhältnis zur Grundstücksfläche an. In Horgen legen viele Zonen sie amtlich fest, bei der Ausnützungsziffer machen sie dort ausdrücklich keine Vorgabe. Insgesamt kennt die Gemeinde 19 Zonen mit festgelegten Massen (Stand 14. Oktober 2026). Welche Ziffer für Ihr Grundstück gilt, hängt von der Zone ab; wir rechnen es nach.
Das bestimmt die Zone Ihres Grundstücks. Rund 3'100 Grundstücke liegen in Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 520 Quadratmeter. Dazu kommen Lage, Hang und Einträge im Grundbuch. Die Grundstückprüfung zeigt die Grundlagen; eine Baubewilligung ersetzt er nicht und stellt sie auch nicht in Aussicht.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Ja. Wir rechnen jede Parzelle der Gemeinde Horgen nach derselben Bau- und Zonenordnung, in jeder Ortschaft und jedem Quartier. Geben Sie Ihre Adresse oben ein: Sie sehen die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, und wir melden uns innert zwei Arbeitstagen mit Fakten.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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