Bei einem Bauernhof kommt es zuerst darauf an, was rechtlich gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Eine Scheune oder ein Bauernhaus lässt sich also nicht frei umbauen oder anders nutzen, nur weil ein Käufer das möchte. Wir klären das vor dem Preis, damit Sie wissen, woran Sie sind.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich darauf aus, wer als Käufer in Frage kommt. Wer erbt, wer in Pension geht oder wer den Betrieb nicht weiterführen kann, sollte diese Frage früh stellen. Jede Zahl, die wir nennen, belegen wir im amtlichen Original.
Ein Verkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Horgen. Liegt ein Teil Ihres Landes in der Bauzone, lohnt der Blick auf Grundstück und Bauland verkaufen in Horgen.
Im Kanton Zürich gelten kantonales Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für Höfe kommen die Regeln ausserhalb der Bauzone und das bäuerliche Bodenrecht dazu, wie oben beschrieben. Einen Überblick über den Verkauf von Liegenschaften finden Sie auf der Seite zum Verkauf im Kanton Zürich. Wer das Bauen ausserhalb der Bauzone klären will, liest Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir mit Fakten kommen. Es ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und kostenlos. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was die Parzelle wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Im Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Jede Besichtigung und jedes Angebot geben Sie in Ihrem geschützten Zugang frei, bis zur Beurkundung beim Notar.