Wohnzone 1.6
rund 160 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,6 m³/m²
- Vollgeschosse
- keine Vorgabe
- Gebäudehöhe
- 8,1 m
- Höhe bis zum höchsten Punkt
- 14,5 mZiff. 3.1
Hittnau · Kanton Zürich
Was darf ich in Hittnau bauen? Das entscheidet die Bau- und Zonenordnung für Ihre Parzelle. Yaacoubi Immobilien AG führt die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks in Hittnau nach Bau- und Zonenordnung durch und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Hittnau und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Hittnau wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Hittnau
In Hittnau liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke am Hang, von 10 bis 25 % Neigung: gute Aussicht, aber höhere Baukosten.
Von Zürich aus gerechnet liegt Hittnau rund 22 km östlich, nahe bei Pfäffikon, Bäretswil und Wetzikon.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Hittnau eine Gemeinde mittlerer Grösse des Bezirks Pfäffikon mit seinen 10 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Hittnau ein grösserer Teil der Bauzonen-Grundstücke als im Mittel des Kantons Zürich.
In Hittnau kennt die Bau- und Zonenordnung 5 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie betreffen rund 1'000 Grundstücke. Die Zonenangaben haben den Stand 14. Oktober 2026. Die Zahl zeigt, wie viele Parzellen unter eine Zone mit festgelegten Massen fallen. Ob Ihr Grundstück dazugehört, klärt die Adresse in der Grundstückprüfung. Welche Masse gelten, steht in der Zonenliste weiter unten.
Bau- und Zonenordnung
Die Dichte in den Wohnzonen steuert die Bau- und Zonenordnung von Hittnau vor allem mit der Baumassenziffer: zwischen 1,6 und 2,3 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Eine Geschosszahl legt die Ordnung in den Wohnzonen meist nicht fest; das Volumen begrenzen Ziffer und Höhen.
Die zulässige Höhe der Gebäude liegt in den Wohnzonen bei 8,1 m.
In Hittnau kommen Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, eine Kernzone und eine Gewerbezone vor. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone andere Masse amtlich fest. In den Wohnzonen und der Wohn- und Gewerbezone sind es Baumassenziffer und Höhe, in der Kernzone Vollgeschosse und Höhe, in der Gewerbezone die Baumassenziffer.
Die Liste zeigt die einzelnen Masse je Zone. Wie sich die Ziffern berechnen, erklärt die Seite zur Baumassenziffer mit Formel und Beispiel.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Hittnau im Profil
Beim Bauen in Hittnau lohnt zuerst der Blick auf die Bauzonen. Sie umfassen 70 Hektar und 1'100 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Davon sind 210 Grundstücke ohne Gebäude; diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke in Hittnau liegt bei 440 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 210, ein Viertel grösser als 740 Quadratmeter. Wie ein Grundstück liegt, gehört ebenfalls zur Frage der Bebaubarkeit: 46 Prozent der Bauzonen-Grundstücke sind eben, 50 Prozent liegen am Hang und 5 Prozent in steiler Hanglage.
Zum Gebäudebestand: Auf 35 Prozent der Grundstücke in Hittnau stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960 (Stand 4. September 2026). Es gibt 130 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus und 1'800 Wohnungen im Bestand. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 35 Baugesuche publiziert. Wohnungen bewilligt oder im Bau waren es 40 (Stand 4. September 2026). Die Gemeinde liegt im Bezirk Pfäffikon, 22 Kilometer östlich von Zürich. Die überwiegende ÖV-Güteklasse ist D; die Skala reicht von A für sehr gute bis D für geringe Erschliessung. Mehr zur Gemeinde finden Sie auf der Gemeindeseite Immobilien in Hittnau.
Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Die Masse, kurz erklärt
Hittnau wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Hittnau zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechenbeispiel
In Hittnau regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte über die Baumassenziffer, nicht über die Ausnützungsziffer. Sie sagt, wie viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain je Quadratmeter Grundstück stehen dürfen. Das Beispiel rechnet mit der Ziffer der Wohnzone 1.6.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Erfundene Grundstücksfläche, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Wie viel Geschossfläche dieses Volumen ergibt, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir es einzeln.
Hittnau
Ob ein Grundstück in Hittnau bebaubar ist, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse amtlich gelten. In den Wohnzonen und in der Wohn- und Gewerbezone sind es die Baumassenziffer sowie die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe. In der Kernzone sind es Vollgeschosse und Höhe. Die Gewerbezone legt nur die Baumassenziffer fest.
Die Baumassenziffer gibt an, wie viel Baumasse im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist. Wo die Ordnung die Ausnützungsziffer oder die Vollgeschosse offenlässt, steht ausdrücklich «keine Vorgabe». Das ist keine Lücke, sondern eine Festlegung. Wie gross Sie bauen dürfen und wie viele Wohnungen auf ein Grundstück passen, lässt sich deshalb erst nach der Rechnung für Ihre Parzelle sagen.
Weitere Punkte können ein Baufeld einschränken. Im Gewässerraum ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Wer erbt, wer pensioniert wird oder ein zu gross gewordenes Haus abgeben möchte, sollte diese Punkte vor dem Gespräch über einen Preis kennen.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Den Überblick finden Sie im Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen.
Wir beginnen mit einem Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Zuerst rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Mit dem Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Beide Wege enden mit einem Notartermin. Eine Baubewilligung ersetzt unsere Prüfung nicht.
Häufige Fragen
Es sind rund 1'000 Grundstücke in 5 Zonen (Stand 14. Oktober 2026). Insgesamt liegen 1'100 Grundstücke in Bauzonen, davon 210 ohne Gebäude. Welche Zone und welche Masse für Ihre Parzelle gelten, zeigt die Grundstückprüfung nach Eingabe der Adresse. Sie ist kostenlos und vertraulich.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 35 Baugesuche publiziert. Wohnungen bewilligt oder im Bau waren es 40 (Stand 4. September 2026). Der Wohnungsbestand liegt bei 1'800. Die Zahlen beschreiben die Bautätigkeit in der Gemeinde, sie sagen nichts über Ihr einzelnes Grundstück aus.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Weiter in Hittnau

Grundstück verkaufen
Bauland verkaufen mit einem Preis aus Zone, Baufeld und Reserve, still und ohne Inserat.
Mehr erfahren →
Haus verkaufen
Boden und Gebäude zusammen gerechnet, Besichtigungen nur mit Ihrer Freigabe.
Mehr erfahren →
Wohnung verkaufen
Eigentumswohnung verkaufen: vertraulich an geprüfte Käufer, mit einer Bandbreite, die wir Ihnen persönlich erklären.
Mehr erfahren →
Mehrfamilienhaus verkaufen
Mehrfamilienhaus oder Renditeliegenschaft verkaufen: gerechnet mit Mietertrag und Nutzungsreserve, vertraulich an Investoren.
Mehr erfahren →
Geerbte Liegenschaft
Für Erbengemeinschaften: dieselbe Zahl und derselbe Rechenweg für alle.
Mehr erfahren →
Ersatzneubau und Verdichtung
Abbrechen und neu bauen oder aufstocken: beide Wege nebeneinander gerechnet.
Mehr erfahren →Weiter im Kanton ZürichImmobilien in HittnauGrundstück verkaufen im Kanton ZürichGrundstückgewinnsteuer im Kanton ZürichVerkaufen im Exklusivmandat
Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.