Bei einem Hof zählt zuerst, was gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und Nebengebäude ebenso wie das Bauernhaus selbst. Ob eine Umnutzung möglich ist, klärt sich im Einzelfall und nicht aus dem Bauchgefühl.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, an wen und unter welchen Bedingungen ein Hof oder Landwirtschaftsland übergehen kann. Darum sagen wir offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Gerechnet wird, was auf dem Grundstück steht, was erlaubt ist und was es wert ist, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original.
Ein Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Affoltern in Affoltern a/Albis. Zur Einordnung hilft auch die Seite Bauernhof verkaufen in der Schweiz.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Umnutzungen die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und das kantonale Recht. Wer Land verkauft, sollte auch die steuerlichen Folgen kennen. Eine Übersicht dazu finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Besteuerung eines Gewinns lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Welche Regeln für Ihren Hof gelten, besprechen wir im Gespräch anhand der amtlichen Unterlagen.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Mit dem Check der Bebaubarkeit sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach prüfen wir, was auf dem Hof steht, was die Zonenordnung erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet.
Dann stehen zwei Wege offen. Im Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Im Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Es gibt kein Inserat und kein Schild. Sie erhalten einen geschützten Zugang und geben jede Besichtigung und jedes Angebot selbst frei. Am Ende steht der Notartermin.