Bei einem Hof kommt es zuerst auf die Zone an. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Was erlaubt ist, klären wir vor jedem Gespräch über den Preis, damit Sie wissen, woran Sie sind. Das gilt für ein Bauernhaus ebenso wie für Scheune, Stall oder reines Kulturland.
Dazu kommt das Bodenrecht. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich darauf aus, wer als Käufer infrage kommt, und damit auf den Weg des Verkaufs. Gültig wird jeder Kauf erst mit der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Die Anlässe für einen Verkauf sind verschieden. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Auch eine Hypothek, die ausläuft, oder eine Trennung kann den Anstoss geben. Wer einen Hof erbt, findet Hinweise auf der Seite zur geerbten Liegenschaft in Grüningen. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Lage und sprechen erst über einen Preis, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen.
Einen Überblick finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Massgebend für Bauten und Nutzungen sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständiges Grundbuchamt ist Grüningen. Im Baubewilligungsverfahren gibt es im Kanton Zürich kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer bauen will, findet Grundlagen im Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und kostenlos. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung zulässt, was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht der Notartermin.