Bei einem Bauernhof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Scheune und Nebengebäude gleichermassen. Was auf dem Papier möglich scheint, hängt von der Zone und vom bewilligten Bestand ab. Darum nennen wir offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Das verändert den Kreis möglicher Interessenten und damit den Weg des Verkaufs. Der Wert eines Hofs ergibt sich deshalb nicht aus einer pauschalen Zahl, sondern aus Zone, Bestand, Lage und Rechtslage der einzelnen Parzelle.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Ein Kaufvertrag über ein Grundstück ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mehr zum Boden finden Sie unter Grundstück und Bauland verkaufen in Greifensee.
Im Kanton Zürich gelten kantonales Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für Bauten ausserhalb der Bauzone setzt der Bund den Rahmen. Einen Überblick zum Verkauf finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer wissen will, was auf einer Parzelle erlaubt ist, liest Was darf ich im Kanton Zürich bauen.
Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf dem Grundstück, welcher Zone gehört es an, was erlaubt die Bau- und Zonenordnung. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Mit dem Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand.
Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat und mit Honorar erst bei Erfolg. Sie haben einen Ansprechpartner und einen eigenen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben. Am Ende steht die öffentliche Beurkundung beim Notar.