Bei einem Hof in Geroldswil entscheidet zuerst die Zone. Liegt das Grundstück in der Landwirtschaftszone, gelten für Bauten und Umnutzungen enge Regeln (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Scheune und Nebengebäude gleichermassen. Was gebaut, erweitert oder anders genutzt werden darf, klären wir vor jedem Gespräch über den Preis. Wir halten fest, welche Gebäude auf der Parzelle stehen und was die Zonenordnung dazu sagt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es beeinflusst, wer als Käufer in Frage kommt. Diese Einschränkung prüfen wir früh, damit Sie nicht mit einer Zusage rechnen, die später an den Voraussetzungen scheitert. Den Wert rechnen wir aus den Regeln, die für das Grundstück gelten, mit Beleg im amtlichen Original.
Mögliche Anlässe für einen Verkauf sind eine Erbschaft, die Pensionierung oder eine Hypothek, die ausläuft. Wir ordnen die Unterlagen in Ruhe. Erbengemeinschaften übernehmen wir im Ist-Zustand, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wie sich Bauerwartung von Landwirtschaftsland unterscheidet, erklärt die Seite zu Bauerwartungsland und Einzonung in Geroldswil.
Im Kanton Zürich wird ein Grundstückkauf nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig für Geroldswil ist das Grundbuchamt Dietikon mit Sitz in Dietikon. Massgebend für Bauten sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick zum Verkauf gibt die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zu Bauvorhaben finden Sie Hinweise unter Bauen im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Zone, Gebäude, Parzelle, belegt im amtlichen Original. In der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Die erste Einschätzung ist unverbindlich.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Im Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Kauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mehr dazu unter Exklusivmandat ohne Inserat.