Wohnzone /1.6
rund 190 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,6 m³/m²
- Vollgeschosse
- keine Vorgabe
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
Flurlingen · Kanton Zürich
Die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung zeigt, was in Flurlingen gebaut werden darf. Yaacoubi Immobilien AG prüft für Eigentümerinnen und Eigentümer in Flurlingen, welche Zone gilt und welche Masse amtlich festgelegt sind. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
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Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Flurlingen und besprechen es persönlich.
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Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Flurlingen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
In Flurlingen regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Baumassenziffer: zwischen 1,2 und 2 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Statt einer Geschosszahl begrenzen in den Wohnzonen meist Ziffer und Höhen das Volumen.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Gebäude in den Wohnzonen bei 7,5 m fest.
In Flurlingen kommen Wohnzonen und Kernzonen vor. Die Wohnzonen unterscheiden sich in ihren Massen, legen aber alle Baumassenziffer und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich fest. Bei der Ausnützungsziffer und den Vollgeschossen macht die Ordnung dort ausdrücklich keine Vorgabe.
Die Kernzonen sind nicht einheitlich geregelt. In der einen legt die Ordnung Vollgeschosse und Gebäudehöhe fest und lässt die Baumassenziffer offen. In der anderen gilt die Baumassenziffer und die Gebäudehöhe, dafür fehlt die Vorgabe zu Ausnützung und Vollgeschossen. Die Liste unten zeigt die Masse je Zone.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Flurlingen
Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.
Rund 35 km nördlich von Zürich gelegen, hat Flurlingen Laufen-Uhwiesen, Feuerthalen und Dachsen in der Nähe.
Nach Einwohnern ist Flurlingen eine Gemeinde mittlerer Grösse im Bezirk Andelfingen, der 20 Gemeinden zählt.
Der Anteil der Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude entspricht in Flurlingen etwa dem im ganzen Kanton Zürich.
In Flurlingen haben 470 Grundstücke eine Zone mit amtlich festgelegten Massen. Die Gemeinde kennt 5 solcher Zonen. Insgesamt liegen 490 Grundstücke in der Bauzone, bei einer mittleren Grösse von 570 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 330 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 850 Quadratmeter. Die Zonenangaben haben den Stand 14. Oktober 2026.
Die Masse, kurz erklärt
Flurlingen wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Geschosse über dem gewachsenen Boden und unter der Schnittlinie von Fassade und Dachfläche. Sie können durch Dach- oder Untergeschosse ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Flurlingen im Profil
In Flurlingen leben 1'505 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um -3 Prozent. Der Wohnungsbestand in Flurlingen liegt bei 710 Wohnungen. Wer erbt, sich pensionieren lässt oder ein Haus besitzt, das zu gross geworden ist, fragt sich zuerst, was auf dem eigenen Grundstück möglich ist. Bei einer Trennung oder einer auslaufenden Hypothek stellt sich dieselbe Frage. In Flurlingen gibt es zudem 60 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus, und bei 42 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960.
Flurlingen liegt nördlich von Zürich, rund 35 Kilometer entfernt, im Bezirk Andelfingen. Die Bauzonen von Flurlingen umfassen 41 Hektar mit 490 Grundstücken. Davon sind 65 ohne Gebäude, wobei laufende Ersatzneubauten mitgezählt werden. Der Anteil der Grundstücke in Hanglage beträgt 61 Prozent, in steiler Hanglage 15 Prozent und eben 24 Prozent. Die Hanglage kann beim Bauen in Flurlingen mitspielen. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke beträgt 570 Quadratmeter. Mehr zur Gemeinde finden Sie auf der Gemeindeseite zu Immobilien in Flurlingen.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Flurlingen werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Rechenbeispiel
In Flurlingen regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte über die Baumassenziffer, nicht über die Ausnützungsziffer. Sie sagt, wie viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain je Quadratmeter Grundstück stehen dürfen. Das Beispiel rechnet mit der Ziffer der Wohnzone /1.6.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Erfundene Grundstücksfläche, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Wie viel Geschossfläche dieses Volumen ergibt, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir es einzeln.
Flurlingen
Ob Ihr Grundstück in Flurlingen bebaubar ist, hängt zuerst von der Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten, etwa Baumassenziffer, Gebäudehöhe oder Vollgeschosse. Wie viel Sie bauen dürfen, ergibt sich aus diesen Massen und der Grösse Ihres Grundstücks. Bei der Frage, wie gross Sie in Flurlingen bauen dürfen, rechnen wir deshalb mit den amtlichen Werten und nicht mit Annahmen.
Die Lage zählt ebenfalls. Liegt ein Grundstück an einem Gewässer, ist im Gewässerraum nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Feuerthalen.
Wer erbt, in den Ruhestand geht oder ein Haus neu ordnen will, braucht diese Angaben, bevor über einen Verkauf oder einen Neubau gesprochen wird. Die Baumassenziffer berechnen können Sie anhand eines Beispiels nachvollziehen. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Eine Bewilligung lässt sich daraus nicht ableiten.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Allgemeines dazu finden Sie im Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Massgebend bleiben das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung.
Am Anfang steht Ihre Adresse. In der Grundstückprüfung für Ihr Grundstück sehen Sie die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt das Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Wollen Sie verkaufen, gibt es zwei Wege: den Direktankauf ohne Finanzierungsvorbehalt oder das Exklusivmandat ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Bis zur Beurkundung bleiben Sie in jedem Schritt informiert.
Häufige Fragen
Die Gemeinde kennt 5 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. In ihnen liegen 470 Grundstücke. Insgesamt zählt die Bauzone 490 Grundstücke auf 41 Hektar (Stand der Zonenangaben 14. Oktober 2026). Welche Zone für Ihre Parzelle gilt, zeigt die Grundstückprüfung. Eine Bewilligung ersetzt er nicht.
Nach den amtlichen Gebäudedaten (Stand 4. September 2026) sind es 65 von 490 Grundstücken in der Bauzone, jeweils gerundet. Die Zahl zählt auch Grundstücke mit laufendem Ersatzneubau. Ob ein solches Grundstück bebaubar ist, sagt sie nicht. Das hängt von Zone, Massen und Lage der einzelnen Parzelle ab.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Anruf, eine Fachperson, ein klarer nächster Schritt.