Wohnzone eingeschossig
rund 430 Grundstücke- Baumassenziffer
- 1,2 m³/m²Art. 14
- Vollgeschosse
- 1Art. 14
- Fassadenhöhe
- 4,5 mArt. 14
Fällanden · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Fällanden mit der Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung. Wir klären Zone, amtlich festgelegte Masse und offene Punkte, bevor über einen Preis gesprochen wird. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Fällanden und besprechen es persönlich.
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Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Fällanden wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Fällanden vor allem die Baumassenziffer: zwischen 1,2 und 2,5 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 1 bis 3 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Fassade zwischen 4,5 und 10,5 m.
In Fällanden kommen Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen, Kernzonen und eine Arbeitszone für Industrie und Gewerbe vor. Bei den meisten Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung Baumassenziffer und Vollgeschosse amtlich fest, die Ausnützungsziffer lässt sie offen.
Bei einer Kernzone fehlt dagegen die Baumassenziffer als Vorgabe. In der Gewerbezone gibt es keine Vorgabe zu Ausnützung, Vollgeschossen und kleinem Grenzabstand. Die eingeschossige Wohnzone kennt keine dieser Festlegungen. Die Liste unten zeigt die Masse je Zone.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Fällanden
Eben, unter 10 % Neigung, ist der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke.
Die Gemeinde zählt drei Ortschaften: Fällanden, Benglen und Pfaffhausen.
Von Zürich aus gerechnet liegt Fällanden rund 7 km östlich, nahe bei Maur, Schwerzenbach und Dübendorf.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Fällanden eine Gemeinde mittlerer Grösse des Bezirks Uster mit seinen 10 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Fällanden etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Fällanden gelten für 1'400 Grundstücke Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Die Gemeinde kennt 11 solche Zonen (Stand der Zonenangaben: 14. Oktober 2026). Zudem wurden in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 rund 30 Baugesuche publiziert. Wohnungen bewilligt oder im Bau waren es 40 (Stand 4. September 2026). Wie gross ein Bauvorhaben ausfallen darf, hängt von der Zone Ihres Grundstücks ab.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Fällanden im Profil
In Fällanden leben 9'634 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung von Fällanden veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +7,8 Prozent. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Fällanden, Benglen und Pfaffhausen im Bezirk Uster. Fällanden liegt rund 7 Kilometer östlich der Stadt Zürich. Der Wohnungsbestand in Fällanden umfasst 4'400 Wohnungen (Stand 1. Juni 2026). Die Leerwohnungsziffer gibt an, welcher Anteil der Wohnungen an einem Stichtag leer steht; in Fällanden beträgt sie 1,68 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026).
Wer in Fällanden Eigentum hält, steht vielleicht vor einer Erbschaft, einer Pensionierung oder einem Haus, das zu gross geworden ist. Dann stellt sich die Frage, was auf dem eigenen Grundstück möglich wäre. Die Bauzonen von Fällanden messen 148 Hektaren und umfassen 1'400 Grundstücke. Darunter sind 300 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Bei 210 Bauzonen-Grundstücken steht kein Gebäude; mitgezählt sind auch laufende Ersatzneubauten. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 610 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 280 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'060 Quadratmeter. Wie sich ein Grundstück nutzen lässt, zeigt erst die Rechnung nach der Bau- und Zonenordnung. Einen Überblick über die Gemeinde bietet die Seite Immobilien in Fällanden im Überblick.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Fällanden hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen zählen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 255 und 259 PBG
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Alle Geschosse ausser Unter-, Dach- und Attikageschossen; sie können durch solche ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Fällanden zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechenbeispiel
In Fällanden regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte über die Baumassenziffer, nicht über die Ausnützungsziffer. Sie sagt, wie viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain je Quadratmeter Grundstück stehen dürfen. Das Beispiel rechnet mit der Ziffer der Wohnzone eingeschossig.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Grundstücksfläche erfunden, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Welche Geschossfläche aus diesem Volumen wird, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir das einzeln.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Fällanden
Ob Ihr Grundstück in Fällanden bebaubar ist und wie viel Sie bauen dürfen, bestimmt zuerst die Zone. Die Bau- und Zonenordnung legt je Zone fest, welche Masse gelten, etwa Baumassenziffer und Vollgeschosse. Bei manchen Zonen lässt sie ein Mass ausdrücklich offen. Das heisst nicht, dass alles erlaubt wäre: Es gibt dann schlicht keine amtliche Vorgabe für dieses Mass, und andere Regeln begrenzen weiterhin.
Dazu kommt die Lage. Der Anteil ebener Bauzonen-Grundstücke beträgt 54 Prozent, jener in Hanglage 41 Prozent und in steiler Hanglage 5 Prozent. Auch die Erschliessung kann eine Rolle spielen: Die ÖV-Güteklasse ist überwiegend C. Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV).
Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Dübendorf. Im Baubewilligungsverfahren gibt es im Kanton Zürich kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Eine Bewilligung stellen wir nie in Aussicht.
Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick über die Regeln im Kanton finden Sie unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Für den Verkauf gilt: Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich erklärt den Rahmen.
Am Anfang steht Ihre Adresse. In der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit erscheint Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt das persönliche Gespräch, in dem wir mit Fakten kommen, nie per E-Mail. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt; jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Wie wir dabei arbeiten, steht unter Methode der Grundstücksprüfung. Danach entscheiden Sie, ob Direktankauf, Exklusivmandat ohne Inserat oder Land gegen Wohnung zu Ihnen passt. Am Ende steht bei Direktankauf ein Preis, eine Zusage und ein Notartermin.
Häufige Fragen
Die Gemeinde kennt 11 Zonen mit amtlich festgelegten Massen (Stand 14. Oktober 2026). Sie betreffen 1'400 Grundstücke. Welche Zone für Ihre Parzelle gilt und welche Masse dort amtlich festgelegt sind oder ausdrücklich offenbleiben, zeigen wir Ihnen in der Grundstückprüfung und im Gespräch, belegt im amtlichen Original.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 30 Baugesuche publiziert. Wohnungen bewilligt oder im Bau waren es 40 (Stand 4. September 2026), bei einem Bestand von 4'400 Wohnungen. Diese Zahlen zeigen die Bautätigkeit, sagen aber nichts über die Bebaubarkeit Ihres einzelnen Grundstücks aus.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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