Bei einem Hof zählt zuerst, was gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und Wohnhäuser. Wer eine Umnutzung erwägt, klärt sie vor dem Verkauf, nicht danach, denn sie bestimmt, was ein Käufer mit dem Gebäude tun darf. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es legt fest, wer solches Land erwerben kann. Diese Regel prägt den Kreis möglicher Käufer. Wir klären sie früh und sagen Ihnen offen, was das für Ihren Hof bedeutet. Erst danach sprechen wir über einen Preis.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Wie wir dabei begleiten, zeigt die Seite Bauernhof verkaufen in der Schweiz.
Im Kanton Zürich gelten kantonales Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Allgemeine Grundlagen finden Sie auf der Kantonsseite zum Verkauf im Kanton Zürich. Bei einem Verkauf kann auch die Grundstückgewinnsteuer anfallen, die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich erklärt. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Embrach.
Am Anfang steht ein Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das Land wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Den Anfang macht die Grundstückprüfung für Ihr Grundstück, kostenlos und vertraulich.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an geprüfte Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei. Am Schluss steht der Notartermin.