Bei einem Hof zählt zuerst, wo die Grenze zur Bauzone verläuft. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune anders genutzt werden kann, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Es hängt vom einzelnen Gebäude und seiner Bewilligung ab. Wir sagen Ihnen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt sich darauf aus, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Bei Wohnhaus, Land und Ökonomiegebäuden prüfen wir deshalb jeden Teil einzeln. Wer Landwirtschaftsland in Buch am Irchel verkaufen möchte, erhält von uns zuerst eine Übersicht der Grundstücke mit Beleg im amtlichen Original.
Mögliche Anlässe sind eine Erbschaft, die Pensionierung oder eine Hypothek, die neu geordnet wird. Dann ist es hilfreich, die Fakten vor sich zu haben. Hilfreich ist auch der Blick auf die Bauzonen: 350 Grundstücke liegen dort, davon sind 65 ohne Gebäude. Diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Wie sich das auf Ihr Land auswirkt, klären wir im Einzelfall, etwa über die Bau- und Zonenordnung in Buch am Irchel.
Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für Grundstücke in Buch am Irchel ist das Grundbuchamt Andelfingen zuständig. Dort wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch Eigentümer, nachdem der Kauf öffentlich beurkundet wurde (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zur Steuer beim Verkauf lesen Sie unsere Seite zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: was auf dem Hof steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das für den Verkauf heisst. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihr Land vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.