Bei einem Hof entscheidet zuerst die Rechtslage, dann der Preis. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer kaufen darf und unter welchen Voraussetzungen. Deshalb klären wir vor jedem Gespräch über Zahlen, ob Ihr Grundstück darunter fällt und was das für den Käuferkreis bedeutet.
Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Für ein Bauernhaus, eine Scheune oder einen Stall heisst das: Was heute steht, ist nicht automatisch anders nutzbar. Wir prüfen, was die Bau- und Zonenordnung festlegt, und sagen offen, wo der Spielraum endet. Ein Verkauf wird erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann ein Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Grenzt Ihr Land an die Bauzone, hilft ein Blick auf Bauerwartungsland und Einzonung.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten ausserhalb der Bauzone das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Das Grundbuchamt Schlieren in Schlieren ist für die Eintragung zuständig. Allgemeine Hinweise finden Sie auf der Seite zum Verkauf von Grundstücken im Kanton Zürich. Zur Frage, was Sie bauen dürfen, hilft das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Danach rechnen wir: Was steht auf dem Grundstück, was erlaubt die Zonenordnung, welche Regeln gelten für den Erwerb. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Mit dem Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Ein Inserat, ein Schild oder ein Portal gibt es nicht. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang und geben jede Besichtigung und jedes Angebot selbst frei. Am Schluss steht der Notartermin.