Wohnzone WG3/50
rund 90 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 50 %
- Vollgeschosse
- 3
- Fassadenhöhe
- 11,4 mArt. 16, Art. 21
Bäretswil · Kanton Zürich
Der Verkauf von Gewerbe- und Industrieliegenschaften und Arealen ist unser Feld: Yaacoubi Immobilien AG begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in Bäretswil, kauft auf Wunsch selbst oder vermittelt diskret ohne Inserat. Zuerst rechnen wir, was die Zone erlaubt, dann nennen wir einen belegten Preis.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Gewerbeliegenschaft verkaufen
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 90 Sekunden
Verkaufen, ohne dass es die Nachbarschaft erfährt: ein Partner, ausgewählte und geprüfte Käufer, fünf Etappen bis zur Beurkundung, Honorar nur bei Erfolg.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Arbeitszonen
In Bäretswil regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Ausnützungsziffer: 50 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 3 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Fassade bei 11,4 m.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Bäretswil
Bäretswil liegt rund 24 km östlich von Zürich, in der Nähe von Hittnau, Wetzikon und Hinwil.
Nach Einwohnern ist Bäretswil eine Gemeinde mittlerer Grösse im Bezirk Hinwil, der 11 Gemeinden zählt.
Die meisten Bauzonen-Grundstücke von Bäretswil liegen in der Wohnzone 2/35, der Kernzone 2 und der Wohnzone 2/25.
Im Kanton Zürich reicht der Steuerfuss der Gemeinden von 71 bis 128 %; Bäretswil liegt im mittleren Bereich.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Bäretswil etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
In Bäretswil sind 70 Grundstücke in Arbeitszonen oder mit einem Gewerbebau als Hauptgebäude verzeichnet. Davon liegen 35 Grundstücke in Arbeitszonen (Stand der Zonenangaben: 14. Oktober 2026). Insgesamt gibt es 1'100 Grundstücke in Bauzonen. Die Bauzonen umfassen eine Fläche von 97 Hektar. Ohne Gebäude sind 180 Bauzonen-Grundstücke; mitgezählt sind auch laufende Ersatzneubauten. Auf 48 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Diese Werte bilden den Rahmen, in dem wir jede Liegenschaft einzeln rechnen.
Was den Wert bestimmt
In Industrie- und Gewerbezonen stehen Produktion, Grossverteilung, Lager und Transport im Vordergrund; Handel und Dienstleistung kann die Bau- und Zonenordnung zulassen.
§ 56 PBG
Wie viel Volumen gebaut werden darf, regelt in Arbeitszonen oft die Baumassenziffer. Ob es nutzbar ist, hängt von Hallenhöhen, Lasten und Zufahrt ab.
Gewerbemietverträge gehen beim Verkauf auf den Käufer über; sie bestimmen den Ertrag mit.
Art. 261 OR
Auch ohne bauliche Änderung braucht die neue Nutzung einer Halle eine Bewilligung, wenn sie baurechtlich von Bedeutung ist.
§ 309 Abs. 1 lit. b PBG
Ist ein Grundstück als belasteter Standort eingetragen, braucht der Verkauf eine Bewilligung der Behörde. Wir klären das früh.
Art. 32dbis Abs. 3 USG
Liegt das Areal in einem Gebiet, das sich wandelt, zählt für Entwickler, was ein Gestaltungsplan oder eine Umzonung ermöglichen könnte.
Bäretswil im Profil
Bäretswil zählt 5'137 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +1,7 Prozent. Im Bestand stehen rund 2'400 Wohnungen. Wer in Bäretswil, Adetswil oder Gibswil eine Gewerbeliegenschaft besitzt, verkauft sie möglicherweise in einer Lebenslage, die über den Betrieb hinausreicht. Wer erbt, muss eine Erbengemeinschaft einigen. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Läuft eine Hypothek aus, wird die Finanzierung neu geordnet.
Für eine Gewerbeliegenschaft in Bäretswil zählt das Grundstück ebenso wie das Gebäude. Die Gemeinde im Bezirk Hinwil liegt östlich von Zürich, rund 24 Kilometer von der Stadt entfernt. Die ÖV-Güteklasse ist überwiegend D, das beschreibt die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr. Von den Grundstücken in Bauzonen von Bäretswil liegen 57 Prozent in Hanglage und 29 Prozent sind eben. Für Werkhallen und Lagerflächen prüfen wir die Lage des Grundstücks im Einzelfall. Dazu kommen 40 publizierte Baugesuche in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026. Auch die Gebäude in Bäretswil unterscheiden sich im Alter, und das fliesst in unsere Rechnung ein.

Wer kauft
Unternehmen, die einen Standort suchen, Bauunternehmen und Projektentwickler, die Areale umnutzen, und Investoren, die langfristig vermieten: Wir kennen ihre Suchprofile und sprechen gezielt an. Unternehmen mit Sitz im Ausland können Betriebsstätten in der Regel ohne Bewilligung erwerben (Art. 2 Abs. 2 lit. a BewG).
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Mit dem Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was die Liegenschaft wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Dann wählen Sie einen von zwei Wegen. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer; ein Honorar ist nur bei Erfolg geschuldet (Art. 412 ff. OR). Jede Besichtigung und jedes Angebot geben Sie in Ihrem geschützten Zugang frei.
Der Ablauf
Ihr Teil: die Adresse nennen und dreimal entscheiden. Unser Teil: alles dazwischen.
Drei Wege im Vergleich
Ein Inserat sieht jeder: Nachbarn, Mieter, Bekannte, die Bank. Im Exklusivmandat erfährt nur ein kleiner Kreis geprüfter Käufer davon, beim Direktankauf niemand ausser uns und dem Notariat.
Exklusiv bedeutet: ein Partner für die vereinbarte Laufzeit. So bleibt Ihr Objekt still im Markt, und Sie wissen jederzeit, wer es kennt. Wir sind Immobilienmakler, nur ohne Inserat: was ein Immobilienmakler bei uns für Sie tut.
Exklusivmandat
«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»
Bäretswil
Bei einer Gewerbeliegenschaft entscheidet die Zone über den Käuferkreis. Bäretswil kennt eine Gewerbezone als Arbeitszone für Industrie und Gewerbe. Für sie legt die Bau- und Zonenordnung die Baumassenziffer amtlich fest, zu Ausnützungsziffer und Vollgeschossen macht sie ausdrücklich keine Vorgabe. Was gebaut werden darf, bestimmt deshalb, ob ein Betrieb, ein Investor oder ein Projektentwickler als Käufer in Frage kommt. Zur Baumassenziffer finden Sie die Erklärung unter Baumassenziffer berechnen mit Beispiel.
Daneben gibt es Wohn- und Gewerbezonen sowie Kernzonen, in denen Gewerbe und Wohnen nebeneinander stehen. Ein Areal kann für Projektentwickler von Interesse sein, wenn Fläche und Nutzung es zulassen. Das prüfen wir am amtlichen Original, nicht nach Gefühl.
Läuft der Betrieb weiter, bleibt der Verkauf für Mieter und Mitarbeitende zunächst unsichtbar. Mietverhältnisse gehen beim Verkauf auf den Käufer über (Art. 261 OR); die Mieter müssen nicht ausziehen. Gültig wird der Kauf erst mit der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch, hier beim Grundbuchamt Bauma.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer; bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer, beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Mehr dazu finden Sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Zum Rahmen der Nutzung hilft Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Häufige Fragen
Amtlich verzeichnet sind 70 Grundstücke in Arbeitszonen oder mit einem Gewerbebau als Hauptgebäude. Davon liegen 35 Grundstücke in Arbeitszonen (Stand 14. Oktober 2026). Insgesamt zählt die Gemeinde 1'100 Grundstücke in Bauzonen. Die erste Zahl umfasst also auch Gewerbebauten ausserhalb der Arbeitszone, etwa in Wohn- und Gewerbezonen oder Kernzonen. Welche Regeln für Ihr Grundstück gelten, lesen wir in der Bau- und Zonenordnung nach.
Publiziert waren in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 rund 40 Baugesuche. Bewilligt oder im Bau sind rund 55 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Die Zahlen beschreiben das Baugeschehen der Gemeinde. Was sie für Ihre Gewerbeliegenschaft bedeuten, klären wir im persönlichen Gespräch anhand von Zone und Gebäude.
Ja. Die Mietverträge gehen auf den Käufer über (Art. 261 OR). Für Investoren sind stabile Mieter ein Wert, für Selbstnutzer eher ein Hindernis. Wir stellen Mieterspiegel, Laufzeiten und Optionen zusammen und sprechen gezielt die Käufer an, für die Ihr Objekt passt.
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
Nur eingeschränkt. In Industrie- und Gewerbezonen sind Wohnungen für standortgebundene Betriebsangehörige gestattet (§ 56 Abs. 4 PBG); Handel und Dienstleistung kann die Bau- und Zonenordnung zulassen. Wohnungen in grösserem Umfang setzen eine Umzonung oder einen Gestaltungsplan voraus. Wir prüfen den Planungsstand der Gemeinde.
Wir nennen eine nachvollziehbare Bandbreite und erklären, wovon sie abhängt: Zone, Zustand, Lage, Markt. Je mehr wir über Ihr Haus wissen, etwa Erneuerungen und Mieten, desto enger wird sie. Wo ein Gericht oder eine Bank ein Gutachten einer zugelassenen Fachperson verlangt, ersetzt sie dieses nicht.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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