Wohnzone 2/35
rund 310 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 35 %
- Vollgeschosse
- 2
- Fassadenhöhe
- 7,5 mArt. 16
Bäretswil · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG führt die Prüfung der Bebaubarkeit eines Grundstücks nach Bau- und Zonenordnung durch und beantwortet, was Sie in Bäretswil bauen dürfen. Wir rechnen die Zone und die amtlich festgelegten Masse nach, nennen offene Punkte und stellen keine Bewilligung in Aussicht. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Bäretswil und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Bäretswil wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Bäretswil
Am Hang liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke: Das bringt Aussicht und Terrassen, aber auch Mehrkosten beim Bauen.
Bäretswil umfasst drei Ortschaften: Bäretswil, Adetswil und Gibswil.
Rund 24 km östlich von Zürich gelegen, hat Bäretswil Hittnau, Wetzikon und Hinwil in der Nähe.
Nach Einwohnern ist Bäretswil eine Gemeinde mittlerer Grösse im Bezirk Hinwil, der 11 Gemeinden zählt.
Ohne Gebäude ist in Bäretswil etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
Die Bau- und Zonenordnung von Bäretswil kennt 8 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie gelten für etwa 880 Grundstücke. Insgesamt liegen 1'100 Grundstücke in Bauzonen, davon sind etwa 180 ohne Gebäude. Diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 40 Baugesuche publiziert. Die Zonenangaben haben den Stand 14. Oktober 2026.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Bäretswil vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 25 % und 50 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 2 bis 3 Vollgeschosse.
Die zulässige Höhe der Fassade liegt in den Wohnzonen zwischen 7 und 11,4 m.
In Bäretswil kommen Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, Kernzonen, eine Gewerbezone und eine Zone für öffentliche Bauten vor. In den Wohnzonen und in der ersten Kernzone legt die Bau- und Zonenordnung Ausnützung und Vollgeschosse amtlich fest. Die Gewerbezone arbeitet mit der Baumassenziffer; für Ausnützung und Vollgeschosse macht sie ausdrücklich keine Vorgabe.
Bei der Zone für öffentliche Bauten bleiben die Vollgeschosse offen, bei der zweiten Kernzone sind keine Masse festgelegt. Die Liste unten zeigt die Zonen mit ihren Massen.
Gezeigt sind Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz sind amtlich; ein Artikel unter dem Wert ist die Fundstelle in der Bau- und Zonenordnung, an der wir ihn im Original geprüft haben. «Keine Vorgabe» bedeutet: Für diese Zone regelt die Ordnung das Mass nicht. Massgebend bleiben die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Bäretswil im Profil
In Bäretswil leben 5'137 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung von Bäretswil veränderte sich von 2020 bis 2025 um +1,7 Prozent. Im Bestand stehen rund 2'400 Wohnungen. Dazu zählt Bäretswil etwa 170 Grundstücke mit einem Mehrfamilienhaus. Ist ein Haus zu gross geworden, hilft ein Blick auf die Bebaubarkeit beim Abwägen zwischen Behalten, Umbauen und Verkaufen.
Die Gemeinde Bäretswil liegt im Bezirk Hinwil, östlich von Zürich, rund 24 Kilometer entfernt. Neben dem Dorf Bäretswil gehören die Ortschaften Adetswil und Gibswil dazu. In den Bauzonen von Bäretswil liegen etwa 1'100 Grundstücke auf einer Fläche von 97 Hektar. 57 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegen in Hanglage. 14 Prozent liegen in steiler Hanglage. Eben sind 29 Prozent. Das Gelände bestimmt mit, wie sich ein Bauvolumen auf einem Grundstück setzen lässt. Die Hälfte der Grundstücke ist kleiner als 530 Quadratmeter. Wie viel davon baulich nutzbar ist, regelt in Bäretswil die Bau- und Zonenordnung über die Zonen; weitere Zahlen zeigt die Übersicht zu Immobilien in Bäretswil.
Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Die Masse, kurz erklärt
Die Gemeinde Bäretswil hat ihre Bau- und Zonenordnung an die Baubegriffe angepasst, die seit 1. März 2017 im Planungs- und Baugesetz stehen. Gemessen wird nach der geltenden Fassung.
Anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Flächen in Dach-, Attika- und Untergeschossen zählen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 255 und 259 PBG
Bauvolumen über dem massgebenden Terrain in seinen Aussenmassen je Quadratmeter anrechenbarer Grundstücksfläche.
§ 258 PBG
Alle Geschosse ausser Unter-, Dach- und Attikageschossen; sie können durch solche ersetzt werden, zusammen aber nicht mehr als erlaubt.
§§ 275 und 276 PBG
Die Fassadenhöhe misst bis zur Oberkante der Dachkonstruktion an der Fassade, die Gesamthöhe bis zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Mehr als 25 m Fassadenhöhe sind nur möglich, wo Hochhäuser zugelassen sind.
§§ 278, 279, 281 und 282 PBG
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Bäretswil zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Zulässige anrechenbare Geschossfläche = Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer. Rein rechnerisch ist der Teil davon, der heute nicht gebaut ist, die Reserve.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Bäretswil.
Bäretswil
Wie viel Sie in Bäretswil bauen dürfen, ergibt sich nicht aus einer einzelnen Zahl. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Zuerst klärt sich, in welcher Zone das Grundstück liegt. Danach zeigt sich, welche Masse für diese Zone festgelegt sind, etwa Ausnützung oder Geschosse, und wo die Ordnung bewusst keine Vorgabe macht. Daraus rechnen wir, was auf Ihrem Grundstück möglich sein kann. Das ist eine Rechnung und keine Bewilligung.
Weitere Punkte kommen dazu. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Bauma. Die Hanglage kann zusätzlich beeinflussen, wie sich ein Bauvolumen auf dem Grundstück setzen lässt.
Die Frage stellt sich in unterschiedlichen Lebenslagen. Wer erbt, will wissen, ob ein Ersatzneubau denkbar ist. Steht die Pensionierung an oder wird das Haus zu gross, hilft die Bebaubarkeit beim Abwägen zwischen Behalten und Verkaufen. Mehr dazu finden Sie unter Ersatzneubau und Verdichtung in Bäretswil.
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was gebaut werden darf. Im Baubewilligungsverfahren gibt es kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Allgemeines dazu finden Sie unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen.
Wir beginnen mit einem Gespräch, in dem wir Ihre Lage und Ihr Grundstück kennenlernen. Mit der Adresse zeigt die Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt.
Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wollen Sie verkaufen, stehen zwei Wege offen: der Direktankauf durch uns, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder ein Exklusivmandat ohne Inserat mit Honorar erst bei Erfolg. Der Weg bis zur Beurkundung bleibt diskret, und Sie entscheiden jeden Schritt.
Häufige Fragen
Die Bau- und Zonenordnung kennt 8 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Sie betreffen etwa 880 Grundstücke, bei insgesamt rund 1'100 Grundstücken in Bauzonen (Stand 14. Oktober 2026). Welche Zone für Ihr Grundstück gilt und welche Masse dort amtlich festgelegt sind, prüfen wir mit Beleg im amtlichen Original.
In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden in Bäretswil rund 40 Baugesuche publiziert. Zusätzlich sind etwa 55 Wohnungen bewilligt oder im Bau (Stand 4. September 2026). Die Zahlen sagen nichts über Ihr Grundstück. Ob und was dort möglich ist, rechnen wir im Gespräch und stellen keine Bewilligung in Aussicht.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Mit einer Arealüberbauung oder einem Gestaltungsplan kann mehr zulässig sein, wenn die Bau- und Zonenordnung das vorsieht und besondere Anforderungen erfüllt sind (§§ 69 bis 72 und 83 PBG). Das ist kein Bonus auf Knopfdruck. Wir weisen solche Möglichkeiten als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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