Wer in Bäretswil einen Bauernhof verkaufen will, klärt zuerst, was gilt, und erst dann, was der Hof wert ist. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob ein Bauernhaus anders genutzt oder eine Scheune umgebaut werden darf, hängt davon ab, was das Recht im Einzelfall zulässt. Massgebend sind das Bundesrecht, das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wir sagen offen, was möglich ist und was nicht, bevor ein Preis fällt.
Beim Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke gilt das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Für einen Hof mit Wohnhaus, Scheune und Land kann deshalb anderes gelten als für eine einzelne Wiese oder eine Waldparzelle. Wir prüfen für jedes Grundstück, in welcher Zone es liegt und welche Bauten darauf stehen. Jede Angabe belegen wir im amtlichen Original, damit Sie wissen, worauf sich ein Gespräch über den Wert stützt. Wer Kulturland verkaufen möchte, erhält so eine klare Grundlage, bevor Verhandlungen beginnen.
Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge auf dem Hof. Wer erbt und den Betrieb nicht weiterführen will, sucht eine geordnete Lösung, auch innerhalb einer Erbengemeinschaft. Eine Hypothek, die ausläuft, kann ebenfalls Anlass sein, die Optionen zu prüfen. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch; zuständig für Bäretswil ist das Grundbuchamt Bauma.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf von Grundstücken kantonales Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer ausserhalb der Bauzone bauen oder umnutzen will, findet Grundlagen unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Wir erklären, was für Ihren Hof in Bäretswil massgebend ist.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten: Was auf dem Grundstück steht, was die Zonenordnung erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie Ihre Parzelle vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Den Abschluss regelt der Notar mit der Beurkundung.