Wohnzone 2
rund 35 Grundstücke- Überbauungsziffer
- 22 %
- Vollgeschosse
- 2
Altikon · Kanton Zürich
Was darf ich in Altikon bauen? Das hängt von der Zone und den amtlich festgelegten Massen ab. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Altikon nach Bau- und Zonenordnung, rechnet nach und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Eine Baubewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Altikon und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
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Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Altikon wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Altikon vor allem die Überbauungsziffer: 22 %.
Erlaubt sind in den Wohnzonen 1 bis 2 Vollgeschosse.
In Altikon kommen Wohnzonen und eine Zentrums- oder Kernzone vor. Für die Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung die Überbauungsziffer und die Vollgeschosse amtlich fest.
In der Kernzone sind die Vollgeschosse amtlich festgelegt. Für die Ausnützungsziffer macht die Ordnung ausdrücklich keine Vorgabe. Wie die Ziffer rechnet, erklärt die Seite zur Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel. Die Zonenliste zeigt die Masse je Zone.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Altikon
In Altikon liegt der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke am Hang, von 10 bis 25 % Neigung: gute Aussicht, aber höhere Baukosten.
Von Zürich aus gerechnet liegt Altikon rund 28 km nordöstlich, nahe bei Dinhard, Thalheim an der Thur und Rickenbach.
Nach Einwohnern ist Altikon die kleinste Gemeinde im Bezirk Winterthur, der 19 Gemeinden zählt.
Ohne Gebäude ist in Altikon etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Altikon gelten für 240 Grundstücke amtlich festgelegte Masse, verteilt auf 3 Zonen. Insgesamt liegen rund 250 Grundstücke in der Bauzone. Rund 40 davon sind ohne Gebäude. Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit, sie ist deshalb nicht mit freiem Bauland gleichzusetzen. Im Bestand stehen rund 350 Wohnungen, auf rund 25 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Stand der Zonenangaben: 11. Oktober 2026.
Altikon im Profil
Beim Bauen in Altikon zählt zuerst die Bauzone. Die Bauzonen umfassen 23 Hektar, darauf liegen rund 250 Grundstücke. Davon sind rund 40 ohne Gebäude. Diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die Gemeinde kennt 3 Zonen mit amtlich festgelegten Massen, und sie gelten für rund 240 Grundstücke. Stand der Zonenangaben ist der 11. Oktober 2026. Altikon liegt im Bezirk Winterthur, nordöstlich von Zürich aus, in einer Distanz von 28 Kilometern. Zur Gemeinde gehört die Ortschaft Altikon.
Der Gebäudebestand zeigt, womit Sie es in Altikon zu tun haben. Bei 45 Prozent der Grundstücke mit Gebäuden stammt das Haus aus der Zeit vor 1960 (Stand der Gebäudedaten: 4. September 2026). Im Bestand stehen rund 350 Wohnungen, und auf rund 25 Grundstücken steht ein Mehrfamilienhaus. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 610 m². Ein Viertel ist kleiner als 320 m², ein Viertel grösser als 910 m². Die Hanglage betrifft 51 Prozent der Bauzonen-Grundstücke, 49 Prozent sind eben. In der Gemeinde leben 760 Menschen (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +8,4 Prozent. Wer in Altikon bauen will, liest diese Zahlen als Rahmen und prüft danach die eigene Parzelle.
Die Masse, kurz erklärt
Altikon wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die nötige Entfernung zwischen Fassade und Grenzlinie; einzelne Vorsprünge dürfen bis 2 m hineinragen. Mindestens 3,5 m, wo nicht an die Grenze gebaut werden darf.
§§ 260 und 270 PBG, bisherige Fassung
Vom Grundstück zum Baufeld
Ziffer, Höhen und Abstände zusammen ergeben das Baufeld: die Fläche, auf der gebaut werden darf, und das Volumen, das darin Platz hat. So sieht unsere Rechnung an einer Musterparzelle aus.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Zwei, vier oder sechs Geschosse? Auf einem Grundstück in Altikon hängt das von Zone, Baufeld und zulässigen Höhen ab. Wir rechnen es für jede Parzelle einzeln.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Altikon
Was Sie in Altikon bauen dürfen, bestimmt die Zone Ihres Grundstücks. Die Bau- und Zonenordnung legt für jede Zone fest, welche Masse gelten, etwa Ausnützung, Baumasse, Höhen und Grenzabstände. Sie macht aber nicht überall Vorgaben und lässt einzelne Masse ausdrücklich offen. Wer wissen will, ob ein Grundstück bebaubar ist, schaut deshalb zuerst in den Zonenplan und dann in die Vorschriften der jeweiligen Zone.
Dazu kommt, was ein Baufeld zusätzlich einschränken kann. Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Jede Zone hat zudem eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Auch Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB) und gehören vor jeder Planung geprüft.
Anlass für die Frage kann eine Erbschaft sein, eine Pensionierung oder ein Haus, das zu gross geworden ist. Hilfreich ist dann ein Blick auf die Parzelle: Hanglage, Grösse und Bestand prägen, was sich umsetzen lässt. Welche Reserve ein Grundstück hat, zeigt die Nutzungsreserve Ihres Grundstücks berechnen. Das ist eine Rechnung und keine Bewilligung.
Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Die Grundlagen finden Sie unter Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Wir beginnen mit Ihrer Adresse. In der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit erscheint Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Die erste Einschätzung im persönlichen Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Danach entscheiden Sie, ob Sie behalten, verkaufen oder bauen wollen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt, mit einem Preis, einer Zusage und einem Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat. Bei Land gegen Wohnung wird die Wohnung vor Baubeginn beim Notar vereinbart. Die Grundstückprüfung ersetzt keine Baubewilligung.
Häufige Fragen
Das richtet sich nach der Zone Ihres Grundstücks. In Altikon gelten in 3 Zonen amtlich festgelegte Masse, für rund 240 Grundstücke. Dazu kommen Gewässerraum, Lärm-Empfindlichkeitsstufe und Einträge im Grundbuch. Wir rechnen die Bebaubarkeit nach der Bau- und Zonenordnung nach und belegen sie im Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke (Median) beträgt 610 m². Ein Viertel ist kleiner als 320 m², ein Viertel grösser als 910 m². Die Bauzonen umfassen 23 Hektar mit rund 250 Grundstücken. Wie viel auf Ihrer Parzelle möglich ist, hängt von Zone und Massen ab, nicht von der Grösse allein.
Die Bau- und Zonenordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Fehlt etwa eine Geschosszahl, begrenzen Ziffer und Höhen das Volumen. Das ist ein geprüftes Ergebnis, keine Lücke. Was auf Ihrem Grundstück gilt, prüfen wir zusätzlich auf Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln.
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
Ja, mit einem Vorentscheid. Über Fragen, die für die spätere Bewilligung grundlegend sind, etwa die Zonenkonformität oder die Höhe, entscheidet die Baubehörde im gleichen Verfahren wie bei einer Bewilligung. Der Entscheid bindet in diesen Fragen wie eine Bewilligung, solange sich die Verhältnisse bis zum Baugesuch nicht wesentlich ändern (§§ 323 und 324 PBG).
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 11. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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