Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob ein Bauernhaus anders genutzt, umgebaut oder erweitert werden darf, hängt davon ab, was bereits bewilligt ist und was die Vorschriften zulassen. Diese Fragen klären wir, bevor ein Preis genannt wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das betrifft den Kreis möglicher Käufer und den Ablauf. Wer Landwirtschaftsland oder einen Landwirtschaftsbetrieb verkaufen will, sollte das früh wissen, denn es bestimmt, an wen und wie verkauft werden kann.
Steht die Pensionierung an, ordnet sich manches neu. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, den Besitz zu überdenken. Der Kauf wird erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Affoltern.
Im Kanton Zürich gelten für den Verkauf eines Hofs das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer sich für steuerliche Folgen interessiert, liest das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Welche Regeln für Ihren Hof im Einzelfall gelten, klären wir mit Ihnen im Gespräch.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht bedeutet. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihr Grundstück vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, im Ist-Zustand, ohne Finanzierungsvorbehalt, mit einem Preis, einer Zusage und einem Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Kein Schild, kein Portal: Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen.