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Wila · Kanton Zürich

Geerbte Liegenschaft in Wila verkaufen

Was tun mit dem Haus, das Sie gemeinsam geerbt haben? Yaacoubi Immobilien AG begleitet in Wila den Verkauf geerbter Liegenschaften: Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Wir kaufen auf Wunsch im Ist-Zustand selbst oder vermitteln diskret.

Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Mehrfamilienhaus mit erneuerter Fassade, HeuteMehrfamilienhaus mit erneuerter Fassade, Nach der Erneuerung
HeuteNach der Erneuerung
IllustrationGeerbte Liegenschaft · kein angebotenes Objekt
360Grundstücke mit Gebäuden vor 1980
38 %Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 1960
550 m²Grundstück in der Bauzone, Mitte
0,58 %Leerwohnungsziffer
122 %Steuerfuss · 2026
2'201Einwohner · 2025

Erbschaft

Sprechen wir vertraulich.

Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.

Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat

Ihre Liegenschaft

Ihre Kontaktangaben

Handy oder Festnetz: eine Nummer genügt. Wir rufen Sie persönlich zurück.

Mehr brauchen wir nicht. Wer mag, ergänzt im nächsten Schritt die Liegenschaft und eine Rückrufzeit.

Zu Ihrer Liegenschaft freiwillig

Wann dürfen wir Sie anrufen? freiwillig

Weitere Person angeben, falls Sie nicht erreichbar sind (freiwillig)

Bitte nur mit dem Einverständnis dieser Person.

Andere Postadresse angeben, falls Sie nicht an der Liegenschaft wohnen (freiwillig)

Felder mit * sind nötig. Ihre Angaben verwenden wir nur für Ihre Anfrage, siehe Datenschutz.

Film · gut 90 Sekunden

Schweigen ist Gold. Das Exklusivmandat erklärt.

Diskret verkaufen ohne Inserat: ein Partner, geprüfte Käufer, fünf Etappen bis zum Notartermin und ein Honorar nur bei Erfolg.

Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Geschwister mit Unterlagen am Küchentisch

Gemeinsam entscheiden

Wenn Geschwister gemeinsam erben.

Oft erben mehrere Personen ein Haus, in dem sie aufgewachsen sind. Die einen möchten behalten, die anderen verkaufen, jemand wohnt weit weg. Wir rechnen für alle dieselbe Zahl, mit demselben Rechenweg, und erklären sie gemeinsam oder einzeln, in Wila oder am Telefon.

Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen und denselben Rechenweg.

Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf durch uns übernehmen wir die Liegenschaft im Ist-Zustand, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer, Honorar erst bei Erfolg. Ein Kauf ist nur mit öffentlicher Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Über den geschützten Zugang geben die Erben jede Besichtigung und jedes Angebot frei.

Ausgangslage in Wila

Geerbte Liegenschaft in Wila.

Nach dem ältesten Gebäude gezählt, stammen die meisten Grundstücke mit Gebäuden in Wila aus der Zeit von 1981 bis 2000, die zweitmeisten aus der Zeit vor 1919.

Mit seinem Steuerfuss liegt Wila im oberen Bereich der Spanne, die im Kanton Zürich von 71 bis 128 % reicht.

Gemessen an der Einwohnerzahl ist Wila eine der kleineren Gemeinden des Bezirks Pfäffikon mit seinen 10 Gemeinden.

Rund 24 km östlich von Zürich gelegen, hat Wila Wildberg, Turbenthal und Zell in der Nähe.

In den letzten fünf Jahren ist die Bevölkerung gewachsen.

In Wila gibt es 680 Grundstücke in Bauzonen, davon sind 110 ohne Gebäude. Diese Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Bei 360 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980. Die Gemeinde zählte 2'201 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025) und rund 1'000 Wohnungen im Bestand. Die Leerwohnungsziffer betrug 0,58 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026).

Wila · Kanton ZürichGeerbte Liegenschaft
Einwohnerinnen und Einwohner2'201amtlichamtliche Statistik, Ende 2025
Leerwohnungsziffer0,58 %amtlichamtliche Statistik, Stichtag 1. Juni 2026
Steuerfuss der Gemeinde122 % der einfachen StaatssteueramtlichSteuerjahr 2026
Grundstücke mit Gebäuden bis Baujahr 196038 %hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
Grundstücksgrösse in der Bauzone, Mitte550 m²hergeleitetMedian, gerundet, aus den amtlichen Plänen, Stand 14. Oktober 2026
Grundstücke mit drei und mehr Wohnungen75hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
Wohnungen im Bestand1'000hergeleitetaus den amtlichen Gebäudedaten gezählt, Stand 4. September 2026
GrundbuchamtNotariat und Grundbuchamt TurbenthalamtlichSitz in Turbenthal
  • amtlichamtliche Statistik und amtliche Register, unverändert, mit Stichtag
  • hergeleitetvon uns aus amtlichen Gebäudedaten und Plänen gezählt, gerundet, nur Gruppen ab 20 Grundstücken

Was Erben bewegt

Wert, Weg, Fairness: eine Grundlage für alle.

Der Wert

Der Wert liegt im Haus und im Boden: was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was heute steht und welche Reserve das Grundstück hat.

Der Weg

Wir zeigen die Wege nebeneinander: behalten und vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat.

Die Fairness

Eine Zahl und ein Rechenweg für alle Erben, gemeinsam oder einzeln erklärt.

Wila im Profil

Was Wila ausmacht.

Das Bauen in Wila regelt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Das Zonenbild reicht von Wohnzonen über Wohn- und Gewerbezonen bis zur Kernzone und einer Arbeitszone für Industrie und Gewerbe. In den Wohnzonen und den Wohn- und Gewerbezonen legt sie Baumassenziffer, Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich fest, eine Ausnützungsziffer gibt sie ausdrücklich nicht vor. Die Zonenangaben haben den Stand 14. Oktober 2026. Die Bauzonen von Wila umfassen eine Fläche von 63 Hektar. Rund 110 Bauzonen-Grundstücke sind ohne Gebäude erfasst, mitgezählt sind auch Grundstücke mit laufendem Ersatzneubau. Im Jahreszeitraum bis 30. Oktober 2026 wurden in Wila rund 20 Baugesuche publiziert.

Beim Gebäudebestand in Wila steht bei 360 bebauten Grundstücken ein ältestes Gebäude aus der Zeit vor 1980. Bei 38 Prozent der Grundstücke stammen Gebäude aus der Zeit vor 1960 (Stand 4. September 2026). Wila zählt rund 75 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Die Gemeinde gehört zum Bezirk Pfäffikon und liegt östlich von Zürich. Für eine Erbengemeinschaft ist das die Ausgangslage, über die gemeinsam entschieden wird. Wir rechnen deshalb zuerst, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Danach besprechen wir die Zahlen mit allen Erben, im persönlichen Gespräch und mit Beleg im amtlichen Original. Wer vorab das Grundstück sehen will, nutzt die Grundstückprüfung für Ihr Grundstück.

Heute und nach der Erneuerung

Erneuern, vermieten oder verkaufen.

Erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder verkaufen, wie es ist: Für ein älteres Haus rechnen wir die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.

Einfamilienhaus, an seiner Stelle zwei Mehrfamilienhäuser, HeuteEinfamilienhaus, an seiner Stelle zwei Mehrfamilienhäuser, Neu möglich
HeuteNeu möglich

Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.

Rechtlich gut zu wissen

Was für Erbengemeinschaften gilt.

Gemeinsam bis zur Teilung

Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam, und sie entscheiden gemeinsam, auch über einen Verkauf. Eine von der Behörde bestellte Erbenvertretung kann die Verwaltung übernehmen, ersetzt die Einigung über einen Verkauf aber in der Regel nicht.

Art. 602 Abs. 2 und 3 ZGB

Übernahme durch eine Person

Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.

Art. 617 ZGB

Erbschaftssteuer im Kanton Zürich

Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen sind im Kanton Zürich von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben hängt sie vom Verwandtschaftsgrad ab.

§ 11 ESchG ZH

Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.

Zwei Wege

Zwei Wege, eine Ansprechperson.

Diskreter Ankauf

Wir kaufen selbst.

Mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt. Ein begründeter Preis, eine Zusage, ein Notartermin, auch in Wila.

  • keine Renovation vorher
  • auch von Erbengemeinschaften
  • Angebot in der Regel innert Tagen
Direktankauf →

Diskrete Vermittlung

Breiter und still.

Wir sprechen ausgewählte Käufer aus unserem Kreis an, Off Market, ohne Inserat und erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit.

  • ein Partner für die Laufzeit
  • Preis offen hergeleitet
  • Honorar nur bei Erfolg
Exklusivmandat →

Ein typischer Ablauf

Zwei Geschwister erben ein Haus.

Sie rufen an und nennen die Adresse. Wir sehen die Parzelle, bevor das Gespräch zu Ende ist.

  1. Tag 1 · AnrufVertraulich: Adresse, Anliegen und die Fragen der Erbengemeinschaft.
  2. Tag 2 · RechnungBestand, Zone und Reserve, dazu Erhalt, Erweiterung und Ersatzneubau als Szenarien, mit allen amtlichen Unterlagen.
  3. Tag 5 · GesprächZahlen und Wege besprechen wir, auf Wunsch mit allen Erben zusammen.
  4. EntscheidDie Gemeinschaft wählt: Direktankauf durch uns oder Exklusivmandat.
  5. NotarSaubere Abwicklung bis zur Beurkundung, klare Auszahlung an alle.

Exklusivmandat

Ein Partner, ein Preis, kein Inserat.

«Wir prüfen Ihr Grundstück so genau, als müssten wir es selbst bezahlen. Danach sprechen wir still die wenigen Käufer an, für die es passt, und begleiten Sie bis zur Unterschrift beim Notariat. Den Stand kennen Sie jederzeit.»

Wila

Was Sie in Wila wissen sollten.

Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen, und die Erbengemeinschaft kann selbst verkaufen, einstimmig (Art. 559 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Das gibt Erben, die sich nicht einig sind, einen klaren Rahmen.

Was eine geerbte Liegenschaft in Wila wert ist, bestimmt zuerst das Grundstück: Lage, Zone und das, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Die Bauzonen-Grundstücke haben eine mittlere Grösse von 550 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 310, ein Viertel grösser als 980 Quadratmeter. 39 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegen am Hang, 12 Prozent in steiler Hanglage. Bei älteren Gebäuden kann der Zustand Teil der Rechnung sein, ohne dass wir ihn bewerten, bevor wir ihn geprüft haben.

Wer erbt, steht vor der Wahl: Übernimmt eine Person die Liegenschaft, oder verkauft die Erbengemeinschaft gemeinsam? Beide Wege lassen sich mit denselben Zahlen und demselben Rechenweg durchrechnen. Steht zugleich eine Pensionierung an oder läuft eine Hypothek aus, gehört auch das ins Gespräch. Wie die Erbengemeinschaft verkaufen kann, zeigt unsere Seite Erbengemeinschaft: Liegenschaft verkaufen.

Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus, sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Der Kanton Zürich erhebt keine Handänderungssteuer, beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Mehr dazu finden Sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.

Häufige Fragen

Geerbte Liegenschaft in Wila: Ihre Fragen.

Wie viele Grundstücke in Wila stammen aus der Zeit vor 1980?

Bei 360 bebauten Grundstücken in Wila entstand das älteste Gebäude vor 1980. Bei 38 Prozent der Grundstücke stammen Gebäude aus der Zeit vor 1960 (Stand 4. September 2026). Für eine Erbengemeinschaft heisst das: Der Zustand des Gebäudes gehört in die Rechnung. Wir übernehmen auf Wunsch im Ist-Zustand.

Wie gross sind die Grundstücke in Wila?

Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke in Wila liegt bei 550 Quadratmetern (Median). Ein Viertel ist kleiner als 310, ein Viertel grösser als 980 Quadratmeter. Die Grösse allein sagt noch nichts über den Wert. Wir rechnen mit Zone, Bestand und Bau- und Zonenordnung und legen jeder Erbin und jedem Erben dieselben Zahlen vor.

Müssen alle Erben dem Verkauf zustimmen?

Ja, solange die Erbengemeinschaft besteht, entscheiden die Erben gemeinsam (Art. 602 ZGB). Ist eine Einigung nicht möglich, kann jede Person die Teilung verlangen, notfalls beim Gericht (Art. 604 ZGB). Oft hilft schon eine Zahl, der alle vertrauen. Wir rechnen sie für die ganze Gemeinschaft gleich.

Wie genau ist die Bewertung?

Wir nennen eine nachvollziehbare Bandbreite und erklären, wovon sie abhängt: Zone, Zustand, Lage, Markt. Je mehr wir über Ihr Haus wissen, etwa Erneuerungen und Mieten, desto enger wird sie. Wo ein Gericht oder eine Bank ein Gutachten einer zugelassenen Fachperson verlangt, ersetzt sie dieses nicht.

Kann eine Person die Liegenschaft übernehmen?

Ja. Sie wird dann zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet (Art. 617 ZGB), und die anderen Erben werden ausbezahlt. Damit das fair ist, braucht es eine nachvollziehbare Zahl. Wo ein Gericht oder eine Behörde eine anerkannte Schätzung verlangt, ziehen wir eine zugelassene Fachperson bei.

Was geschieht mit den Mietern?

Mietverhältnisse gehen beim Verkauf auf den Käufer über (Art. 261 OR). Der Verkauf allein beendet keinen Mietvertrag; nur bei dringendem Eigenbedarf kann der Käufer mit der gesetzlichen Frist kündigen, auch wenn der Vertrag länger liefe. Wir informieren die Mieter erst, wenn Sie es möchten, und stimmen Besichtigungen mit ihnen ab. Für Käufer ist ein sauberer Mieterspiegel ein Wert.

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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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