Wohnzone, 2 Geschosse
rund 35 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- keine Vorgabe
- Baumassenziffer
- 1,3 m³/m²
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 7,5 m
Wasterkingen · Kanton Zürich
Was darf ich auf meinem Grundstück in Wasterkingen bauen? Die Antwort gibt die Zone, in der es liegt, zusammen mit dem kantonalen Recht. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Wasterkingen nach Bau- und Zonenordnung und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht; darüber entscheidet die Behörde im Verfahren.
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Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Wasterkingen und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
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Vom amtlichen Plan zum Baufeld, vom Baufeld zur Hauptnutzfläche: Szenarien mit Bandbreite und ein Dossier mit amtlichen Originalen, in Wasterkingen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Wasterkingen vor allem die Baumassenziffer: zwischen 1 und 1,3 m³ Bauvolumen je m² Grundstück.
In den Wohnzonen sind 1 bis 2 Vollgeschosse erlaubt.
Die Ordnung legt die zulässige Höhe der Gebäude in den Wohnzonen zwischen 4,5 und 7,5 m fest.
In Wasterkingen kommen Wohnzonen und Kernzonen vor. In den Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung die Baumassenziffer, die Vollgeschosse und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe fest. Eine Ausnützungsziffer gibt es dort ausdrücklich nicht.
In den Kernzonen sind die Überbauungsziffer, die Vollgeschosse und die Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich bestimmt. Hier bleibt kein Mass ausdrücklich offen. Die Zonenliste unten zeigt die Masse je Zone, der Musterschnitt macht sie anschaulich. Wie sie auf Ihrer Parzelle zusammenwirken, rechnen wir im Gespräch durch.
Nur Bauzonen ab 20 Grundstücken. Werte ohne Zusatz amtlich; steht ein Artikel unter dem Wert, steht er so in der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde und ist an dieser Stelle im Original geprüft. «Keine Vorgabe» heisst: Die Ordnung regelt dieses Mass in dieser Zone nicht. Massgebend sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Wasterkingen
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Von Zürich aus gerechnet liegt Wasterkingen rund 24 km nördlich, nahe bei Hüntwangen, Wil und Glattfelden.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Wasterkingen die kleinste Gemeinde des Bezirks Bülach mit seinen 22 Gemeinden.
Ohne Gebäude ist in Wasterkingen etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Wasterkingen kennt die Bau- und Zonenordnung 4 Zonen mit amtlich festgelegten Massen. In diesen Zonen liegen rund 230 Grundstücke. Insgesamt umfassen die Bauzonen 16 Hektar. Die Mitte der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 530 Quadratmetern; ein Viertel ist kleiner als 250 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 810 Quadratmeter. Für die Zonenangaben gilt der Stand 14. Oktober 2026. Welche dieser Masse für ein einzelnes Grundstück gelten, zeigen die Kennzahlen und die Zonenliste weiter unten.
Die Masse, kurz erklärt
Wasterkingen wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Wasterkingen im Profil
Wer in Wasterkingen bauen will, beginnt bei den Bauzonen. Sie umfassen 16 Hektar, verteilt auf rund 240 Grundstücke. Davon tragen rund 40 kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die Gemeinde im Bezirk Bülach liegt nördlich von Zürich, in 24 Kilometern Distanz. Sie besteht aus der einen Ortschaft Wasterkingen, die Bauzonen gehören also zu einem einzigen Siedlungsgebiet.
Die Grösse der Parzellen ist für jedes Vorhaben in Wasterkingen mitentscheidend. Die Mitte der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 530 Quadratmetern. Ein Viertel ist kleiner als 250 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 810 Quadratmeter.
Der Gebäudebestand setzt den Rahmen. Bei 36 Prozent der Grundstücke stehen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Im Bestand sind rund 300 Wohnungen erfasst, bei 585 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +3 Prozent.
Auch die Lage der Parzelle zählt: 55 Prozent der Bauzonen-Grundstücke sind eben, 31 Prozent liegen am Hang und 15 Prozent in steiler Hanglage. Das beeinflusst, wie sich ein Baukörper in Wasterkingen setzen lässt.
Höhen und Abstände im Schnitt
Im Schnitt, im gleichen Massstab und an einem Mustergrundstück: wie hoch in typischen Zonen der Gemeinde gebaut werden darf und wie viel Abstand bleibt.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Ob auf einem Grundstück in Wasterkingen zwei, vier oder sechs Geschosse möglich sind, entscheiden Zone, Baufeld und Höhen. Wir rechnen es für jede Parzelle.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Bevor ein Projekt gezeichnet wird, steht das Baufeld fest: Abstände und Baulinien begrenzen die Fläche, Ziffer und Höhen das Volumen. So rechnen wir, hier an einer Musterparzelle gezeigt.
Das Verfahren
Bewilligungspflichtig sind Neubauten, Umbauten, baurechtlich bedeutsame Nutzungsänderungen und in Kernzonen auch Abbrüche (§ 309 PBG).
Rechenbeispiel
Die Bau- und Zonenordnung von Wasterkingen steuert die Dichte mit der Baumassenziffer statt mit der Ausnützungsziffer: so viele Kubikmeter Gebäude über dem Terrain dürfen je Quadratmeter Grundstück stehen. Gerechnet ist mit der Ziffer der Wohnzone, 2 Geschosse.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Erfundene Grundstücksfläche, Ziffer amtlich aus der Bau- und Zonenordnung. Wie viel Geschossfläche dieses Volumen ergibt, hängt von Geschosshöhen, Dach und Abständen ab; für Ihr Grundstück rechnen wir es einzeln.
Wasterkingen
Ob ein Grundstück in Wasterkingen bebaubar ist, hängt zuerst von seiner Zone ab. Die Bau- und Zonenordnung legt fest, was dort zulässig ist, und lässt einzelne Masse ausdrücklich offen. Wer ein Haus ersetzen, anbauen oder ein Grundstück teilen möchte, sollte diese Vorgaben kennen, bevor er plant oder über einen Verkauf entscheidet. Eine Zahl allein sagt wenig, entscheidend ist, wie die Masse zusammenwirken.
Dazu kommen Einschränkungen, die nicht im Zonenplan stehen. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB); zuständig ist das Grundbuchamt Eglisau.
Anlässe, sich damit zu befassen, gibt es viele. Wer erbt, möchte wissen, was auf dem Grundstück möglich wäre. Steht die Pensionierung an oder wird das Haus zu gross, hilft die Klärung bei der Entscheidung zwischen Behalten, Umbauen und Verkaufen. Das Verfahren ist im Kanton Zürich besonders: Es gibt im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG).
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die kommunale Bau- und Zonenordnung zusammen, was gebaut werden darf. Die Grundzüge erklärt das Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen?. Wer einen Verkauf erwägt, findet den Überblick auf der Seite Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Für die Bau- und Zonenordnung von Wasterkingen gilt, was die Gemeinde amtlich festgelegt hat; wir zeigen es Ihnen im Original.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Ihr Grundstück und Ihre Lage kennenlernen. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, und wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit der Grundstückprüfung zur Bebaubarkeit sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich und kostenlos.
Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was daraus folgt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, wie auf der Seite Methode zur Prüfung eines Grundstücks beschrieben. Erst dann sprechen wir über einen Verkauf, entweder als Direktankauf mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt oder als stilles Exklusivmandat ohne Inserat. Bei Land gegen Wohnung wird die Wohnung vor Baubeginn beim Notar vereinbart. Eine Bewilligung können wir nicht in Aussicht stellen.
Häufige Fragen
Das hängt von der Zone ab. In Wasterkingen gibt es 4 Zonen mit amtlich festgelegten Massen, sie betreffen rund 230 Grundstücke (Stand 14. Oktober 2026). Welche Masse für Ihre Parzelle gelten, zeigt die Zonenliste. Ob ein Vorhaben bewilligt wird, entscheidet die Behörde im Verfahren; wir prüfen die Bebaubarkeit und stellen keine Bewilligung in Aussicht.
Von rund 240 Grundstücken in den Bauzonen tragen rund 40 kein Gebäude (Stand der Gebäudedaten 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit, sie sagt also nicht, dass jedes dieser Grundstücks frei wäre. Ob Ihr Grundstück bebaubar ist, klären wir einzeln nach Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer begrenzt die anrechenbare Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§ 255 PBG), die Baumassenziffer das Bauvolumen über Terrain je Quadratmeter Grundstück (§ 258 PBG). Die erste zählt die Flächen für Wohnen und Arbeiten, die zweite das ganze Volumen, also auch hohe Räume. Welche gilt, bestimmt die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Je nach Recht der Gemeinde nur teilweise. Nach Zürcher Recht zählen Flächen in Dach- und Untergeschossen, nach neuem Recht auch in Attikageschossen, nur, soweit sie je Geschoss den Durchschnitt der zulässigen Ausnützung überschreiten (§ 255 PBG). Wir rechnen nach den Regeln Ihrer Gemeinde.
Die Baubehörde entscheidet in der Regel innert zwei Monaten nach der Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten innert vier Monaten (§ 319 PBG). Davor liegt das Baugesuch 20 Tage öffentlich auf. Rekurse können das Verfahren verlängern. Die Bewilligung erlischt, wenn nicht innert drei Jahren mit dem Bau begonnen wird (§ 322 PBG).
Nein. Auch nicht oder nur teilweise erschlossenes Land findet Käufer; der Preis berücksichtigt dann die Kosten und die Zeit bis zur Erschliessung. Wir klären mit den Unterlagen der Gemeinde, was vorhanden ist und was noch fehlt, und sagen Ihnen, wie ein Käufer das rechnet.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.