Teilung jederzeit
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Wasterkingen · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG begleitet den Verkauf geerbter Liegenschaften in Wasterkingen, auch für Erbengemeinschaften. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Die Erben können die Liegenschaft im Ist-Zustand an uns verkaufen oder sie diskret über ein Exklusivmandat vermitteln lassen. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Erbschaft
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Fünfzig Jahre hat ein Ehepaar in seinem Haus gelebt. Der Film zeigt, wie wir ein Grundstück prüfen, einen nachvollziehbaren Vorschlag machen und einen Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Wasterkingen wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Rechtlich gut zu wissen
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.
Art. 617 ZGB
Eigentümer werden die Erben schon mit dem Erbgang; im Grundbuch verfügen können sie, sobald sie mit der Erbbescheinigung eingetragen sind. Verkaufen kann auch die Gemeinschaft selbst, einstimmig.
Art. 559 und 656 Abs. 2 ZGB
Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.
Ausgangslage in Wasterkingen
Nach dem ältesten Gebäude gezählt, stammen die meisten Grundstücke mit Gebäuden in Wasterkingen aus der Zeit von 1981 bis 2000, die zweitmeisten aus der Zeit vor 1919.
Im Kanton Zürich reicht der Steuerfuss der Gemeinden von 71 bis 128 %; Wasterkingen liegt im oberen Bereich.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Wasterkingen die kleinste Gemeinde des Bezirks Bülach mit seinen 22 Gemeinden.
Von Zürich aus gerechnet liegt Wasterkingen rund 24 km nördlich, nahe bei Hüntwangen, Wil und Glattfelden.
Über fünf Jahre gerechnet hat die Einwohnerzahl zugenommen.
In Wasterkingen stehen gerundet 240 Grundstücke in der Bauzone. Davon sind gerundet 40 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Bei 120 bebauten Grundstücken (gerundet) stammt das älteste Gebäude aus der Zeit vor 1980. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 36 Prozent (Stand der Gebäudedaten: 4. September 2026). Diese Werte zeigen, welcher Bestand für eine Erbschaft in Frage kommt.
Was Erben bewegt
Gebäude und Boden zusammen gerechnet, mit der Reserve, die in der Zone steckt.
Vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat: Wir legen die Wege mit Zahlen nebeneinander.
Eine Zahl und ein Rechenweg für alle Erben, gemeinsam oder einzeln erklärt.
Wasterkingen im Profil
In Wasterkingen leben nach amtlicher Statistik 585 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung von Wasterkingen veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +3 Prozent. Der Wohnungsbestand umfasst gerundet 300 Wohnungen. Dann stellt sich die Frage, ob eine Person es übernimmt oder ob die Erben es gemeinsam verkaufen. Auch Pensionierung, Trennung oder eine auslaufende Hypothek können Anlass sein, über eine Liegenschaft neu zu entscheiden.
Die Gemeinde Wasterkingen liegt im Bezirk Bülach, nördlich von Zürich in rund 24 Kilometern Distanz. In den Bauzonen von Wasterkingen liegen gerundet 240 Grundstücke auf einer Fläche von 16 Hektaren. Bei 120 bebauten Grundstücken (gerundet) entstand das älteste Gebäude vor 1980. Für eine geerbte Liegenschaft in Wasterkingen ist das ein Hinweis, den Zustand der Gebäude früh und sorgfältig zu klären. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 530 Quadratmetern (Median). Das hilft einzuordnen, welche Art von Grundstück zum Nachlass gehört. Die Stände der Angaben: Gebäudedaten 4. September 2026, Zonenangaben 14. Oktober 2026.

Gemeinsam entscheiden
Geschwister erben oft das Haus ihrer Kindheit, und selten wollen alle dasselbe. Wer behalten möchte, wer verkaufen will und wer weit weg wohnt: Alle erhalten von uns dieselbe Rechnung und dieselben Erklärungen, in Wasterkingen, bei uns oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Ihre Lage kennenlernen. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie mit einer Mail. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, und alle Erben erhalten dieselben Unterlagen.
Dann wählen die Erben einen von zwei Wegen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Es gibt einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer, mit Honorar erst bei Erfolg. Beurkundet wird beim Notar.
Ein typischer Ablauf
Ein Anruf mit der Adresse genügt. Noch während des Gesprächs sehen wir die Parzelle.
Heute und nach der Erneuerung
Ein älteres Haus kann man erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder so verkaufen, wie es ist. Wir rechnen die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Exklusivmandat
«Wir prüfen Ihr Grundstück so genau, als müssten wir es selbst bezahlen. Danach sprechen wir still die wenigen Käufer an, für die es passt, und begleiten Sie bis zur Unterschrift beim Notariat. Den Stand kennen Sie jederzeit.»
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Sie verkaufen direkt an uns: eigene Mittel, kein Finanzierungsvorbehalt und ein einziger Notartermin für Ihr Objekt in Wasterkingen.
Diskrete Vermittlung
An wenige geprüfte Käufer aus unserem Kreis: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, Off Market und ohne Inserat.
Wasterkingen
Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen, und die Erbengemeinschaft kann selbst verkaufen, einstimmig (Art. 559 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann zudem jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB).
Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus. Sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Wer die Liegenschaft verkauft, kann deshalb in Ruhe rechnen, bevor er entscheidet. Mehr dazu finden Sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Was eine geerbte Liegenschaft wert ist, bestimmen die Lage, die Bau- und Zonenordnung und der Zustand der Gebäude. In Wasterkingen gibt es Wohnzonen und Kernzonen, für die die Gemeinde unterschiedliche Masse amtlich festlegt. Steht die Frage an, ob eine Person übernimmt oder alle verkaufen, helfen gemeinsame Zahlen. So muss niemand der Einschätzung eines anderen Erben einfach glauben.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Zuständig ist das Grundbuchamt Eglisau. Einen Überblick bietet die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
Nein. Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Im Kanton Zürich erhebt sie die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, und die verkaufende Person bezahlt sie. Das Grundbuchamt für Wasterkingen ist Eglisau. Wir rechnen die Steuer vor dem Entscheid mit, damit alle Erben sie kennen.
Bei 120 bebauten Grundstücken (gerundet) entstand das älteste Gebäude vor 1980. Insgesamt liegen gerundet 240 Grundstücke in der Bauzone. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 36 Prozent. Für Erben heisst das: Der Zustand der Gebäude lohnt eine genaue Prüfung, und wir übernehmen auf Wunsch im Ist-Zustand.
Ja, solange die Erbengemeinschaft besteht, entscheiden die Erben gemeinsam (Art. 602 ZGB). Ist eine Einigung nicht möglich, kann jede Person die Teilung verlangen, notfalls beim Gericht (Art. 604 ZGB). Oft hilft schon eine Zahl, der alle vertrauen. Wir rechnen sie für die ganze Gemeinschaft gleich.
Wir nennen eine nachvollziehbare Bandbreite und erklären, wovon sie abhängt: Zone, Zustand, Lage, Markt. Je mehr wir über Ihr Haus wissen, etwa Erneuerungen und Mieten, desto enger wird sie. Wo ein Gericht oder eine Bank ein Gutachten einer zugelassenen Fachperson verlangt, ersetzt sie dieses nicht.
Ja. Sie wird dann zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet (Art. 617 ZGB), und die anderen Erben werden ausbezahlt. Damit das fair ist, braucht es eine nachvollziehbare Zahl. Wo ein Gericht oder eine Behörde eine anerkannte Schätzung verlangt, ziehen wir eine zugelassene Fachperson bei.
Weil er oft den grössten Teil des Werts ausmacht. Erlaubt die Zone mehr, als heute steht, ist das Grundstück für Käufer mehr wert als das Haus allein. Diese Reserve rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung Ihrer Gemeinde und zeigen sie Ihnen offen.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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