Bei einem Hof zählt zuerst, in welcher Zone er liegt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft das Bauernhaus, die Scheune und jeden Anbau. Was dort erlaubt ist, bestimmt den Wert mit, nicht allein die Grösse des Landes. Darum prüfen wir den Bestand und die Zonenzugehörigkeit jedes einzelnen Grundstücks.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, an wen ein Hof oder Landwirtschaftsland verkauft werden kann. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Das ist keine Schätzung, sondern eine Rechnung mit Belegen aus dem amtlichen Original. So sehen Sie, welche Wege für Ihr Land überhaupt offenstehen.
Anlässe für einen Verkauf gibt es verschiedene. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage der Nachfolge. Wer erbt, entscheidet mit den Miterben, ob der Hof bleibt oder verkauft wird. Auch eine auslaufende Hypothek kann das Gespräch auslösen. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch, beim Grundbuchamt Dübendorf.
Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer ein Grundstück mit Gewinn verkauft, findet Hinweise zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Bei einem Hof prüfen wir diese Fragen früh, damit Sie die Folgen eines Verkaufs kennen, bevor Sie entscheiden.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was die Liegenschaft wert ist.
Dann wählen Sie den Weg. Im Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Im Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Die Beurkundung beim Notar schliesst den Verkauf ab.