Teilung jederzeit
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Russikon · Kanton Zürich
Wie verkauft eine Erbengemeinschaft eine geerbte Liegenschaft in Russikon? Yaacoubi Immobilien AG kauft und verkauft geerbte Liegenschaften in Russikon für Erbengemeinschaften, im Ist-Zustand oder über ein stilles Exklusivmandat. Alle Erben erhalten dieselben belegten Zahlen, die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Erbschaft
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Ein Ehepaar verkauft nach fünfzig Jahren sein Haus. Zu sehen ist, wie wir zuerst das Grundstück prüfen, dann einen begründeten Vorschlag machen und den Verkauf bis zum Notar begleiten, in Russikon wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Rechtlich gut zu wissen
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.
Art. 617 ZGB
Eigentümer werden die Erben schon mit dem Erbgang; im Grundbuch verfügen können sie, sobald sie mit der Erbbescheinigung eingetragen sind. Verkaufen kann auch die Gemeinschaft selbst, einstimmig.
Art. 559 und 656 Abs. 2 ZGB
Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.
Ausgangslage in Russikon
Auf den meisten Grundstücken in Russikon steht als ältestes Gebäude eines aus der Zeit von 1961 bis 1980; dahinter folgt die Zeit von 1981 bis 2000.
Verglichen mit den übrigen Gemeinden des Kantons Zürich liegt der Steuerfuss von Russikon im oberen Bereich, die Spanne reicht von 71 bis 128 %.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Russikon eine Gemeinde mittlerer Grösse des Bezirks Pfäffikon mit seinen 10 Gemeinden.
Russikon liegt rund 19 km östlich von Zürich, in der Nähe von Weisslingen, Fehraltorf und Wildberg.
Über fünf Jahre gerechnet hat die Einwohnerzahl zugenommen.
In Russikon leben 4'687 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +6,3 Prozent. In den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 wurden rund 40 Baugesuche publiziert. Wohnungen bewilligt oder im Bau waren es rund 60 (Stand 4. September 2026). Die Leerwohnungsziffer beträgt 1,06 Prozent (Stichtag 1. Juni 2026). Sie gibt den Anteil leerstehender Wohnungen am Bestand an.
Was Erben bewegt
Gebäude und Boden zusammen gerechnet, mit der Reserve, die in der Zone steckt.
Behalten und vermieten, selbst entwickeln oder verkaufen, direkt an uns oder im Exklusivmandat.
Jede Erbin und jeder Erbe sieht dieselbe Rechnung. Das schafft Vertrauen, auch wenn die Meinungen auseinandergehen.
Russikon im Profil
Wer in Russikon eine Liegenschaft erbt, steht zuerst vor dem Bestand. Die Bauzonen der Gemeinde umfassen 118 Hektar mit rund 1'400 Grundstücken. Davon sind rund 210 Bauzonen-Grundstücke ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Das Zonenbild umfasst Wohnzonen, Wohn- und Gewerbezonen sowie eine Kernzone. Für alle gelten amtlich festgelegte Ausnützungsziffern und Vollgeschosse. Die Hälfte der Grundstücke ist kleiner als 590 Quadratmeter, ein Viertel kleiner als 310 und ein Viertel grösser als 950 Quadratmeter.
Zum Gebäudebestand: Bei rund 710 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980. Bei 26 Prozent der Grundstücke stammen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Dazu kommen rund 130 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Die Gemeinde zählt 2'100 Wohnungen im Bestand. Die Seite zeigt auch die Hanglage: 51 Prozent der Bauzonen-Grundstücke liegen am Hang, 38 Prozent sind eben. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Russikon, Gündisau, Madetswil und Rumlikon. Wie eine Liegenschaft in Russikon verkauft wird, hängt von Bestand und Lage ab.

Gemeinsam entscheiden
Oft erben mehrere Personen ein Haus, in dem sie aufgewachsen sind. Die einen möchten behalten, die anderen verkaufen, jemand wohnt weit weg. Wir rechnen für alle dieselbe Zahl, mit demselben Rechenweg, und erklären sie gemeinsam oder einzeln, in Russikon oder am Telefon.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit dem Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an.
Mit dem Mandat erhalten die Erben einen geschützten Zugang mit Stand des Verkaufs, Unterlagen und Freigabe jeder Besichtigung und jedes Angebots. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch (Art. 656 Abs. 1 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Pfäffikon.
Ein typischer Ablauf
Ein Anruf mit der Adresse genügt. Noch während des Gesprächs sehen wir die Parzelle.
Heute und nach der Erneuerung
Erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder verkaufen, wie es ist: Für ein älteres Haus rechnen wir die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Exklusivmandat
«Kein Schild im Garten, kein Inserat im Netz. Wir rechnen zuerst, sprechen dann gezielt geprüfte Käufer an und bleiben bis zum Notartermin Ihr Ansprechpartner. Den Preis, den wir nennen, können Sie Zeile für Zeile nachvollziehen.»
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Russikon.
Diskrete Vermittlung
An wenige geprüfte Käufer aus unserem Kreis: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, Off Market und ohne Inserat.
Russikon
Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen; verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB). Wer erbt, muss also zuerst klären, wer was entscheiden darf.
Sind sich die Erben nicht einig, bleibt ein Weg offen: Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Das Gespräch über Übernahme durch eine Person oder Verkauf wird leichter, wenn alle dieselbe Grundlage haben. Deshalb rechnen wir zuerst: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, gerechnet und nicht geschätzt.
Bei Gebäuden aus der Zeit vor 1980 ist der Zustand ein Thema. Wir übernehmen Liegenschaften im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Wer erbt, sollte zudem wissen: Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Ob Pensionierung, Trennung oder eine auslaufende Hypothek hinzukommen, besprechen wir im Gespräch.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer; bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer; beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Mehr dazu auf der Seite zum Verkauf im Kanton Zürich und beim Thema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
Bei rund 710 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980 (Stand 4. September 2026). Bei 26 Prozent der Grundstücke stammen Gebäude aus der Zeit vor 1960. Für Erben heisst das: Der Zustand gehört in die Rechnung. Wir übernehmen im Ist-Zustand und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
Die Hälfte der Bauzonen-Grundstücke ist kleiner als 590 Quadratmeter. Ein Viertel ist kleiner als 310, ein Viertel grösser als 950 Quadratmeter (Stand 13. Oktober 2026). Für eine Erbengemeinschaft ist die Grösse eine Grundlage der Rechnung, zusammen mit der Zone. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen.
Grundstückgewinnsteuer nicht: Der Erbgang selbst löst sie nicht aus, sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Erbschaftssteuer bezahlen im Kanton Zürich Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen keine (§ 11 ESchG ZH). Für andere Erben klärt das Steueramt die Höhe; wir ziehen auf Wunsch Ihre Steuerberatung bei.
In der Regel innert zwei Arbeitstagen. Grundstück, Zone und Gebäude liegen uns vor, sobald Sie die Adresse nennen. Wir rechnen, was steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bedeutet, und besprechen es persönlich mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
Ja. Viele Erbengemeinschaften sind über die ganze Schweiz verteilt. Wir besprechen die Zahlen am Telefon oder per Video, führen Besichtigungen für Sie durch und halten alle Beteiligten gleich informiert. Zum Notartermin genügt oft eine Vollmacht; welche Form sie braucht, sagt Ihnen das Notariat. So müssen nicht alle Erben anreisen.
Ja. Wir rechnen jede Parzelle der Gemeinde Russikon nach derselben Bau- und Zonenordnung, in jeder Ortschaft und jedem Quartier. Geben Sie Ihre Adresse oben ein: Sie sehen die Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, und wir melden uns innert zwei Arbeitstagen mit Fakten.
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