Was ist es wert?
Gebäude und Boden zusammen gerechnet, mit der Reserve, die in der Zone steckt.
Rümlang · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG begleitet Erbengemeinschaften beim Verkauf einer geerbten Liegenschaft in Rümlang. Wir rechnen zuerst, belegen jede Zahl im amtlichen Original und geben sie allen Erben gleich weiter. Auf Wunsch kaufen wir die Liegenschaft im Ist-Zustand selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Erbschaft
Adresse und Erreichbarkeit genügen. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Fünfzig Jahre hat ein Ehepaar in seinem Haus gelebt. Der Film zeigt, wie wir ein Grundstück prüfen, einen nachvollziehbaren Vorschlag machen und einen Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Rümlang wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Was Erben bewegt
Gebäude und Boden zusammen gerechnet, mit der Reserve, die in der Zone steckt.
Behalten und vermieten, selbst entwickeln oder verkaufen, direkt an uns oder im Exklusivmandat.
Eine Zahl und ein Rechenweg für alle Erben, gemeinsam oder einzeln erklärt.
Ausgangslage in Rümlang
Nach dem ältesten Gebäude gezählt, stammen die meisten Grundstücke mit Gebäuden in Rümlang aus der Zeit von 1981 bis 2000, die zweitmeisten aus der Zeit von 1961 bis 1980.
Verglichen mit den übrigen Gemeinden des Kantons Zürich liegt der Steuerfuss von Rümlang im oberen Bereich, die Spanne reicht von 71 bis 128 %.
Nach Einwohnern ist Rümlang die drittgrösste Gemeinde im Bezirk Dielsdorf, der 22 Gemeinden zählt.
Von Zürich aus gerechnet liegt Rümlang rund 8 km nördlich, nahe bei Oberglatt, Opfikon und Niederhasli.
In den letzten fünf Jahren ist die Bevölkerung gewachsen.
Zur Orientierung: In Rümlang gibt es 580 bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 36 Prozent (Stand 4. September 2026). Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 670 Quadratmetern. Als eben gelten 68 Prozent der Bauzonen-Grundstücke. Diese Werte beschreiben den Bestand der Gemeinde. Sie ersetzen keine Berechnung für Ihre Liegenschaft, die wir im Gespräch mit allen Erben gemeinsam aufbauen.

Gemeinsam entscheiden
Oft erben mehrere Personen ein Haus, in dem sie aufgewachsen sind. Die einen möchten behalten, die anderen verkaufen, jemand wohnt weit weg. Wir rechnen für alle dieselbe Zahl, mit demselben Rechenweg, und erklären sie gemeinsam oder einzeln, in Rümlang oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch mit der Erbengemeinschaft, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten und klären, wer entscheidet und was bereits vorliegt. Danach rechnen wir und legen allen Erben dieselben Unterlagen vor.
Zur Wahl stehen zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Sie erhalten einen Preis, eine Zusage und einen Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Gekauft ist erst, wenn der Vertrag öffentlich beurkundet ist (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zuständig ist das Grundbuchamt Niederglatt.
Rümlang im Profil
Rümlang liegt im Bezirk Dielsdorf, nördlich von Zürich, in einer Distanz von rund 8 Kilometern. Die Gemeinde besteht aus einer einzigen Ortschaft, die ebenfalls Rümlang heisst. In Rümlang leben 8'363 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Zwischen 2020 und 2025 veränderte sich die Bevölkerung um +1 Prozent. Der Bestand umfasst rund 3'800 Wohnungen. Die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr entspricht überwiegend der Güteklasse D; die Skala reicht von A für sehr gute bis D für geringe Erschliessung. Wer in Rümlang erbt, übernimmt ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Mehrfamilienhaus, und mit ihm die Frage, wie es weitergeht.
Die Bauzonen der Gemeinde umfassen 201 Hektar mit rund 1'100 Grundstücken. Rund 180 davon sind ohne Gebäude erfasst; mitgezählt sind auch Grundstücke mit laufendem Ersatzneubau. Bei 580 bebauten Grundstücken entstand das älteste Gebäude vor 1980. Rund 200 Grundstücke tragen ein Mehrfamilienhaus. Die Bau- und Zonenordnung von Rümlang kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, Kernzonen und Arbeitszonen für Industrie und Gewerbe. In den zwölf Monaten bis zum 30. Oktober 2026 wurden rund 30 Baugesuche publiziert. Rund 80 Wohnungen sind bewilligt oder im Bau (Stand 4. September 2026). Weitere Angaben zur Gemeinde finden Sie auf der Seite Immobilien in Rümlang im Überblick.
Rechtlich gut zu wissen
Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen, soweit nichts anderes vereinbart oder angeordnet ist.
Art. 604 ZGB
Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.
Art. 617 ZGB
Ehegatten, eingetragene Partner und Nachkommen sind im Kanton Zürich von der Erbschaftssteuer befreit. Für andere Erben hängt sie vom Verwandtschaftsgrad ab.
§ 11 ESchG ZH
Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.
Heute und nach der Erneuerung
Erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder verkaufen, wie es ist: Für ein älteres Haus rechnen wir die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Ein typischer Ablauf
Ein Anruf mit der Adresse genügt. Noch während des Gesprächs sehen wir die Parzelle.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Sie verkaufen direkt an uns: eigene Mittel, kein Finanzierungsvorbehalt und ein einziger Notartermin für Ihr Objekt in Rümlang.
Diskrete Vermittlung
An wenige geprüfte Käufer aus unserem Kreis: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, Off Market und ohne Inserat.
Exklusivmandat
«Wir rechnen Ihr Grundstück, als würden wir es selbst kaufen. Dann bringen wir es still zu den wenigen Käufern, die genau danach suchen, und begleiten Sie bis zum Notar. Ohne Inserat, mit einem Preis, den Sie verstehen.»
Rümlang
Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen. Verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB).
Zwei Wege stehen offen. Eine Person übernimmt die Liegenschaft und zahlt die anderen aus, oder die Gemeinschaft verkauft. Beides setzt voraus, dass alle dieselbe Grundlage kennen. Wir stellen deshalb jedem Erben dieselben Zahlen und denselben Rechenweg zur Verfügung. Jede Zahl ist im amtlichen Original belegt. Das schafft Ruhe, auch wenn die Erben an verschiedenen Orten leben oder verschiedener Meinung sind.
Was die Liegenschaft wert ist, hängt von dem ab, was auf dem Grundstück steht und was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Bei älteren Gebäuden zählt der Zustand, bei grösseren Grundstücken die mögliche Nutzung. Wir rechnen, wir schätzen nicht. Mehr dazu finden Sie unter Immobilie in Rümlang bewerten.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Erbgang selbst löst sie nicht aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Mehr dazu auf der Seite Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Häufige Fragen
In Rümlang gibt es rund 580 bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand. Der Anteil der Grundstücke mit Gebäuden aus der Zeit vor 1960 beträgt 36 Prozent (Stand 4. September 2026). Für eine Erbengemeinschaft heisst das: Bei einem älteren Haus rechnen wir den Bestand und das, was die Bau- und Zonenordnung auf dem Grundstück erlaubt. So sehen alle Erben dieselbe Grundlage.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke in Rümlang liegt bei 670 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 370 Quadratmeter. Ein Viertel ist grösser als 1'460 Quadratmeter. Diese Werte beschreiben den Bestand der Gemeinde und ersetzen keine Berechnung für eine einzelne Liegenschaft. Wo Ihr geerbtes Grundstück steht, zeigen wir im persönlichen Gespräch, mit Beleg im amtlichen Original.
Ja, solange die Erbengemeinschaft besteht, entscheiden die Erben gemeinsam (Art. 602 ZGB). Ist eine Einigung nicht möglich, kann jede Person die Teilung verlangen, notfalls beim Gericht (Art. 604 ZGB). Oft hilft schon eine Zahl, der alle vertrauen. Wir rechnen sie für die ganze Gemeinschaft gleich.
Wir nennen eine nachvollziehbare Bandbreite und erklären, wovon sie abhängt: Zone, Zustand, Lage, Markt. Je mehr wir über Ihr Haus wissen, etwa Erneuerungen und Mieten, desto enger wird sie. Wo ein Gericht oder eine Bank ein Gutachten einer zugelassenen Fachperson verlangt, ersetzt sie dieses nicht.
Ja. Viele Erbengemeinschaften sind über die ganze Schweiz verteilt. Wir besprechen die Zahlen am Telefon oder per Video, führen Besichtigungen für Sie durch und halten alle Beteiligten gleich informiert. Zum Notartermin genügt oft eine Vollmacht; welche Form sie braucht, sagt Ihnen das Notariat. So müssen nicht alle Erben anreisen.
Ja. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Im Kanton Zürich beurkunden die staatlichen Notariate. Den Termin bereiten wir mit dem Notariat vor und begleiten Sie bis zur Unterschrift.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.