Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und Nebengebäude. Ob ein Gebäude anders genutzt werden darf, klärt sich an der Bau- und Zonenordnung und am Einzelfall. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt und was beim Verkauf zu beachten ist. Darum rechnen wir den Hof in seinen Teilen: Wohnhaus, Ökonomiegebäude, Land.
Der Wert ergibt sich aus dem, was auf dem Grundstück steht und was die Regeln erlauben. Das ist gerechnet, nicht geschätzt, und jede Zahl hat einen Beleg im amtlichen Original. Liegt ein Teil des Besitzes in der Bauzone, lohnt der Blick auf Grundstück und Bauland in Rümlang. Bei einer Erbengemeinschaft helfen wir, den Hof im Ist-Zustand zu übernehmen.
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was auf einem Grundstück möglich ist. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Niederglatt. Zur Frage, was ausserhalb der Bauzone möglich ist, hilft Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht das Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks erscheint Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich.
Danach rechnen wir, was auf dem Grundstück steht, was gilt und was es wert ist. Sie wählen zwischen Direktankauf durch uns ohne Finanzierungsvorbehalt und einem Exklusivmandat ohne Inserat mit Honorar erst bei Erfolg. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang und geben jede Besichtigung und jedes Angebot frei. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.