Bei einem Bauernhof kommt es zuerst auf die Zone an. Liegt das Land in der Landwirtschaftszone, gelten ausserhalb der Bauzone enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Wohnhaus, Scheune und Nebengebäude, auch wenn Sie ein Bauernhaus umnutzen möchten. Wir sagen Ihnen offen, was auf Ihrem Grundstück möglich ist, bevor ein Preis genannt wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Deshalb prüfen wir den Kreis der möglichen Erwerber, bevor wir Gespräche führen. Ein Kauf ist erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder der Wunsch, die Verhältnisse neu zu ordnen. Bei einer Erbengemeinschaft hilft unsere Seite zur geerbten Liegenschaft in Niederglatt. Liegt ein Teil Ihres Landes in der Bauzone, ist das ein eigener Fall: Dafür finden Sie Hinweise zum Verkauf von Grundstück und Bauland.
Auch im Kanton Zürich gelten ausserhalb der Bauzone enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Massgebend sind daneben das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Niederglatt. Einen Überblick bietet die Kantonsseite zum Verkauf von Grundstück und Liegenschaft. Zur Besteuerung eines Gewinns finden Sie Hinweise im Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht das persönliche Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Über die Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Sie wählen zwischen zwei Wegen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben. Am Ende steht der Notartermin.