Wer in Neftenbach einen Bauernhof verkaufen will, muss zuerst wissen, was für das Grundstück gilt. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und ehemalige Ökonomiegebäude. Ob eine Umnutzung möglich ist, hängt vom einzelnen Gebäude und von der Bau- und Zonenordnung ab. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer ein solches Grundstück kaufen kann und wie der Verkauf abläuft. Der Wert eines Hofs ergibt sich daher aus mehr als der Fläche: aus der Zone, den Gebäuden, den Nutzungsmöglichkeiten und den rechtlichen Vorgaben. Darum rechnen wir, statt zu schätzen, und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
Mögliche Anlässe für einen Verkauf sind eine Erbschaft, die Pensionierung oder eine auslaufende Hypothek. Bei einer Erbengemeinschaft übernehmen wir Höfe auch im Ist-Zustand. Wer bei einem Hof den Bezug zur Bauzone klären will, findet Hintergründe unter Bauerwartungsland und Einzonung erklärt. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).
Im Kanton Zürich massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für den Verkauf von Grundstücken bündelt die Kantonsseite zum Verkauf im Kanton Zürich die wichtigsten Punkte. Zuständig für den Eintrag ist das Grundbuchamt Wülflingen-Winterthur in Winterthur. Wer ausserdem wissen will, was bei einem Verkauf steuerlich zu beachten ist, findet Grundlagen unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht das vertrauliche Gespräch. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf dem Grundstück, in welcher Zone liegt es, welche Regeln gelten für Gebäude und Land? Diese erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem vertraulichen Gespräch legen Sie fest, wie weit wir gehen sollen.
Danach stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang zu Stand, Unterlagen und Freigaben. Am Ende steht die öffentliche Beurkundung beim Notar.