Bei einem Hof in Maur entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ein altes Bauernhaus oder eine Scheune lässt sich daher nicht einfach umbauen oder anders nutzen. Was erlaubt ist, hängt vom einzelnen Gebäude und von der amtlichen Bau- und Zonenordnung ab. Wir sagen offen, was gilt, bevor über einen Preis gesprochen wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Darum prüfen wir früh, welcher Käuferkreis für Ihr Land offensteht und welcher Weg tragfähig ist. Ein Kauf ist erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB); Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder die Frage, wie es mit dem Betrieb weitergeht. Bei Erbengemeinschaften übernehmen wir auf Wunsch im Ist-Zustand. Wie wir mit einer geerbten Liegenschaft vorgehen, lesen Sie auf der Seite Geerbte Liegenschaft in Maur verkaufen.
Im Kanton Zürich massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Für Maur ist das Grundbuchamt Uster zuständig. Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Kantonsseite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer ausserhalb der Bauzone bauen will, findet Grundlagen im Kantonsthema Was darf ich im Kanton Zürich bauen.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Vorab können Sie in der Grundstückprüfung Ihre Adresse eingeben und sehen das Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt, was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Im Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer; das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben. Am Ende steht der Notartermin.