Bei einem Hof in Knonau kommt es zuerst auf die Zone an. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt oder ein Wohnhaus erweitert werden darf, hängt davon ab, was für das einzelne Gebäude amtlich festgehalten ist. Wir sagen offen, was möglich ist und was nicht, bevor ein Preis genannt wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das wirkt auf den Kreis möglicher Käufer und damit auf den Verkaufsweg. Wir klären das früh, damit Sie nicht mit falschen Erwartungen planen.
Steht die Pensionierung an, geht es um Betrieb und Wohnen zugleich. Bei einer Erbengemeinschaft übernehmen wir den Hof auf Wunsch im Ist-Zustand. Ein Teil des Gemeindegebiets liegt in der Bauzone: 540 Grundstücke, davon 85 ohne Gebäude. Liegt eine Parzelle Ihres Hofs dort, ändert das die Rechnung, und wir trennen die Teile sauber.
Wir rechnen, statt zu schätzen: was steht auf dem Grundstück, was erlaubt die Bau- und Zonenordnung, was ist es wert. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Im Kanton Zürich bestimmen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde, was auf Ihrem Grundstück gilt. Einen Überblick gibt die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Fällt beim Verkauf ein Gewinn an, hilft die Seite zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Gemeinsam mit dem Notariat klären wir, was für Ihren Fall zählt.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem Check der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan.
Danach prüfen wir Zone, Gebäude und Rechtslage. Zwei Wege stehen offen: der Direktankauf durch uns mit einem Preis, einer Zusage und einem Notartermin, ohne Finanzierungsvorbehalt, oder das Exklusivmandat ohne Inserat. Dabei erhalten ein kleiner Kreis geprüfter Käufer Ihr Dossier, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang, in dem Sie jede Besichtigung und jedes Angebot freigeben. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch beim Grundbuchamt Affoltern.