Bei einem Hof in Illnau-Effretikon kommt es zuerst auf das Recht an, erst danach auf den Preis. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser und Scheunen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Was umgenutzt werden darf, klären wir im Einzelfall anhand der amtlichen Unterlagen. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Diese Regeln klären wir mit Ihnen offen, bevor über einen Preis gesprochen wird. Der Wert ergibt sich aus dem, was auf dem Grundstück steht und rechtlich möglich ist. Liegt ein Teil Ihres Landes in einer Bauzone, gelten dort andere Regeln als in der Landwirtschaftszone. Wir rechnen beides getrennt und belegen jede Zahl im amtlichen Original. So sehen Sie, worauf sich ein späterer Preis stützt.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, etwa in einer Erbengemeinschaft. Auch die Pensionierung kann ihn auslösen, oder ein Haus, das zu gross geworden ist. Steht eine Trennung an oder läuft eine Hypothek aus, braucht es ebenfalls einen klaren Überblick. Wir begleiten Sie dabei in Ihrem Tempo und diskret, ohne Inserat und ohne Schild. Zur geerbten Liegenschaft finden Sie Hinweise zur geerbten Liegenschaft.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Zonen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wer einen Verkauf plant, findet auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf die Grundlagen. Je nach Fall kann auch die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich wichtig werden. Wir erklären Ihnen im Gespräch, was für Ihren Hof davon zutrifft.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nicht per E-Mail. Danach rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt.
Dann haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an geprüfte Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Der Kauf wird öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Illnau.