Bauzonen für 15 Jahre
Bauzonen dürfen nur so gross sein, wie es der voraussichtliche Bedarf für 15 Jahre verlangt. Darum wird nur eingezont, was nachweislich gebraucht wird.
Art. 15 RPG
Hittnau · Kanton Zürich
Was ist mein Land wert, wenn vielleicht einmal eingezont wird? Yaacoubi Immobilien AG begleitet in Hittnau den Verkauf von Bauerwartungsland, ohne Versprechen zur Einzonung. Wir prüfen, was heute gilt, belegen jede Zahl im amtlichen Original und besprechen Direktankauf oder stille Vermittlung ohne Inserat.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Bauerwartungsland
Mehr als Adresse und Kontaktangaben brauchen wir für den Anfang nicht. Wir prüfen Richtplan und Zonenplan und besprechen das Ergebnis persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · knapp 2 Minuten
Fünfzig Jahre hat ein Ehepaar in seinem Haus gelebt. Der Film zeigt, wie wir ein Grundstück prüfen, einen nachvollziehbaren Vorschlag machen und einen Verkauf mit Sorgfalt begleiten, in Hittnau wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Begriffe
Bauzonen dürfen nur so gross sein, wie es der voraussichtliche Bedarf für 15 Jahre verlangt. Darum wird nur eingezont, was nachweislich gebraucht wird.
Art. 15 RPG
Eigentümer in einer Reservezone können frühestens acht Jahre nach der Festsetzung oder Revision des Zonenplans verlangen, dass die Grösse der Bauzonen überprüft wird.
§ 65 Abs. 4 PBG
Ausgangslage in Hittnau
Rund 22 km östlich von Zürich gelegen, hat Hittnau Pfäffikon, Bäretswil und Wetzikon in der Nähe.
Über fünf Jahre gerechnet hat die Einwohnerzahl zugenommen.
Hanglage prägt die meisten Bauzonen-Grundstücke: Terrassen und Aussicht sind möglich, das Bauen kostet mehr.
Ohne Gebäude ist in Hittnau ein grösserer Teil der Bauzonen-Grundstücke als im Mittel des Kantons Zürich.
Gemessen an der Einwohnerzahl ist Hittnau eine Gemeinde mittlerer Grösse des Bezirks Pfäffikon mit seinen 10 Gemeinden.
Für Bauerwartungsland ist in Hittnau zunächst die Nichtbauzone massgebend. 20 Grundstücke liegen in Reservezonen; sie sind Kandidaten für eine Einzonung, aber heute kein Bauland. Daneben stehen 1'100 Grundstücke in der Bauzone, davon 210 ohne Gebäude. Die Zonenangaben haben den Stand 14. Oktober 2026. Wir lesen diese Zahlen als Ausgangslage und nicht als Aussage über ein einzelnes Grundstück.
Rechenbeispiel
Wird Land eingezont, steigt sein Wert. Einen Teil schöpft der Kanton ab: 20 Prozent des Mehrwerts, unter CHF 30'000 Mehrwert nichts (§§ 2 und 4 MAG, Art. 5 Abs. 1bis RPG). Fällig wird die Abgabe bei der Überbauung oder beim Verkauf; die bezahlte Abgabe mindert später die Grundstückgewinnsteuer.
Musterbeispiel · fiktive Parzelle
Erfundene Zahlen, Fläche rund 1'500 m². Den Mehrwert bemisst die Behörde, auf den Zeitpunkt, in dem die Einzonung in Kraft tritt.
Hittnau im Profil
Wer in Hittnau über Bauerwartungsland nachdenkt, schaut zuerst auf das Bauen. Die Bauzonen der Gemeinde umfassen 70 Hektar (Stand 14. Oktober 2026) und verteilen sich auf 1'100 Grundstücke. Das Zonenbild kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, eine Kernzone und eine Arbeitszone für Industrie und Gewerbe. Von diesen Grundstücken sind 210 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 440 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 210 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 740 Quadratmeter.
Bei den Baugesuchen zeigt die amtliche Publikation 35 Gesuche in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026. Wohnungen bewilligt oder im Bau gibt es 40 (Stand 4. September 2026), bei einem Bestand von 1'800 Wohnungen. Bei 35 Prozent der Grundstücke mit Gebäuden stammen diese aus der Zeit vor 1960. In Hanglage liegen 50 Prozent der Bauzonen-Grundstücke, eben sind 46 Prozent. 3'974 Menschen lebten 2025 in Hittnau, im Bezirk Pfäffikon, rund 22 Kilometer östlich von Zürich. Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +6,5 Prozent.

Offen gerechnet
Land am Siedlungsrand hat zwei Werte: den heutigen und den nach einer Einzonung. Welcher näher liegt, zeigen Richtplan, Zonenplan und laufende Revisionen in Hittnau. Wir rechnen beide offen; eine Einzonung versprechen wir nicht, darüber entscheiden Gemeinde und Kanton.
Am Anfang steht das Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten und prüfen zuerst, in welcher Zone Ihr Land liegt und was dort heute gilt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. In der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Danach gibt es zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still, ohne Inserat, an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit Honorar erst bei Erfolg. Der Kauf ist erst mit der öffentlichen Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Zur Grundstückprüfung für Ihr Grundstück geht es direkt.
Das Verfahren

Am Rand der Bauzone
Zwischen Feld und Bauzone liegen oft viele Jahre Planung. Mit einem klaren Bild vom Planungsstand entscheiden Sie gelassen, ob Sie halten, mit einem Partner entwickeln oder verkaufen, und zu welchem Preis die Chance geteilt wird.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Hittnau.
Diskrete Vermittlung
Wir bringen Ihr Objekt Off Market zu wenigen geprüften Käufern: Family Offices, Pensionskassen, Projektentwickler, Bauunternehmen und private Investoren, seriös begleitet bis zum Notar.
Exklusivmandat
«Kein Schild im Garten, kein Inserat im Netz. Wir rechnen zuerst, sprechen dann gezielt geprüfte Käufer an und bleiben bis zum Notartermin Ihr Ansprechpartner. Den Preis, den wir nennen, können Sie Zeile für Zeile nachvollziehen.»
Hittnau
Bauerwartungsland ist Land, für das eine spätere Einzonung denkbar ist, aber nicht feststeht. Bis dahin bleibt das Land Nichtbauland, und ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Wer in Hittnau Land in dieser Lage besitzt, unterscheidet darum zwischen dem heutigen Zustand und einer blossen Möglichkeit. Für den Wert ist zunächst massgebend, was amtlich heute gilt.
Wird im Kanton Zürich eingezont, erhebt der Kanton eine Mehrwertabgabe (§§ 2 und 4 MAG, Art. 5 RPG). Als Mehrwert gilt die Differenz zwischen dem Wert des Grundstücks ohne und mit der Planungsmassnahme, im Zeitpunkt, in dem sie in Kraft tritt (§ 3 MAG). Die Abgabe wird mit der Baufreigabe fällig oder, wenn vorher verkauft wird, mit dem Übergang des Eigentums; Erbgang und Schenkung gelten nicht als Verkauf (§ 10 MAG). Für die Frage, ob Sie heute verkaufen oder abwarten, gehört diese Regel in die Rechnung.
Anlässe, sich damit zu befassen, gibt es mehrere. Wer erbt, steht vor der Frage, was mit dem Land geschehen soll, und in einer Erbengemeinschaft braucht es dafür eine gemeinsame Grundlage. Steht die Pensionierung an oder läuft eine Hypothek aus, kann der Zeitpunkt des Verkaufs neu zur Frage werden. Wir rechnen in diesen Fällen zuerst, was die Bau- und Zonenordnung heute erlaubt, und besprechen dann die Wege. Weitere Hintergründe finden Sie auf der Seite Bauerwartungsland und Einzonung erklärt.
Im Kanton Zürich gilt für Einzonungen die kantonale Mehrwertabgabe, die Sie im Kantonsthema Mehrwertausgleich im Kanton Zürich nachlesen können. Massgebend sind ausserdem das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Die Gemeinde Hittnau gehört zum Bezirk Pfäffikon, das zuständige Grundbuchamt ist Pfäffikon. Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf.
Häufige Fragen
Nach den Zonenangaben mit Stand 14. Oktober 2026 liegen 20 Grundstücke in Reservezonen. Das sind Nichtbauzonen, die als Kandidaten für eine Einzonung gelten. Bis zu einer Einzonung bleibt dieses Land Nichtbauland, und es gelten die engen Regeln für Bauten ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG). Für Ihr Grundstück prüfen wir im Gespräch, in welcher Zone es heute liegt und was dort amtlich gilt.
Die Bauzonen in Hittnau umfassen 70 Hektar mit 1'100 Grundstücken. Davon sind 210 Grundstücke ohne Gebäude. Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit und ist gerundet (Stand 14. Oktober 2026). Sie sagt nichts über einzelne Parzellen, hilft aber, Bauerwartungsland neben dem vorhandenen Bauland einzuordnen.
Mehr als Landwirtschaftsland, weniger als Bauland. Wie viel, hängt davon ab, wie wahrscheinlich und wie bald eine Einzonung ist und was danach gebaut werden darf. Wir rechnen beide Werte und die Spanne dazwischen, offen und mit den Unterlagen der Gemeinde, und erklären, wovon die Spanne abhängt.
Ein Baurecht bringt über Jahrzehnte einen Zins, der Boden bleibt in Ihrer Familie. Ein Verkauf bringt den Erlös auf einmal und keine Verpflichtungen. Was besser passt, hängt von Ihrem Alter, Ihren Erben und Ihren Plänen ab. Wir rechnen beide Wege nebeneinander, mit Steuern und Zeitpunkt.
Im Kanton Zürich erhebt der Kanton bei Einzonungen 20 Prozent des Mehrwerts; beträgt der Mehrwert weniger als CHF 30'000, entfällt die Abgabe (§§ 2 und 4 MAG). Der Mehrwert ist der Unterschied zwischen dem Wert vor und nach der Einzonung. Fällig wird die Abgabe mit der Baufreigabe oder mit einem Verkauf (§ 10 MAG). Später zählt sie bei der Grundstückgewinnsteuer zu den Aufwendungen.
Den Gewinn besteuert die politische Gemeinde mit der Grundstückgewinnsteuer (§ 205 StG ZH); eine Handänderungssteuer kennt der Kanton Zürich nicht. Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab. Wir rechnen sie für Ihren Nettoerlös als Bandbreite, verbindlich rechnet das Steueramt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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