Bei einem Hof zählt zuerst die Frage, was erlaubt ist. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune zu Wohnraum werden darf oder ein Bauernhaus erweitert werden kann, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Wir prüfen es am Einzelfall und belegen es im amtlichen Original, bevor über einen Preis gesprochen wird.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Das bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt und wie ein Verkauf aufgebaut wird. Wir sagen das offen und früh, damit Sie nicht mit falschen Erwartungen in ein Verfahren gehen.
Anlässe für einen Verkauf sind unterschiedlich. Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Auch eine auslaufende Hypothek kann Anlass sein, die Lage neu zu ordnen. Ein Kaufvertrag ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig ist das Grundbuchamt Pfäffikon.
Allgemeine Hinweise zum Verkauf finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG). Wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Zu den Steuerfolgen eines Verkaufs gibt es das Kantonsthema Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Was davon für Ihren Hof gilt, erklären wir Ihnen im persönlichen Gespräch.
Am Anfang steht ein Gespräch, kein Angebot per E-Mail. Wir kommen mit Fakten: was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bäuerliche Bodenrecht für den Verkauf bedeutet. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks prüfen sehen Sie es vorab im Luftbild und im Katasterplan.
Dann wählen Sie den Weg. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir mit eigenen Mitteln, ohne Finanzierungsvorbehalt und im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Kein Schild, kein Portal: Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen.