Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone über den Wert. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Scheunen, Ställe und alte Bauernhäuser, die jemand anders nutzen möchte. Wir sagen offen, was das Grundstück erlaubt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Darum ist nicht jede Käuferin und nicht jeder Käufer ohne Weiteres zugelassen. Diese Frage klären wir früh, damit die Eigentümerschaft nicht auf einen Kreis verhandelt, der gar nicht erwerben darf. Ein Kauf ist erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Mögliche Anlässe sind eine Erbschaft, die Pensionierung oder ein Betrieb, den niemand weiterführt. Dann geht es um Fragen, die sich nicht nebenbei klären lassen. Bei Land in der Nähe der Bauzone hilft der Blick auf Bauerwartungsland und Einzonung, ohne dass wir etwas versprechen.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Umnutzungen ausserhalb der Bauzone das Bundesrecht und das kantonale Recht. Massgebend ist ausserdem die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Grundbuchamt ist Meilen. Einen Überblick zum Verkauf im Kanton finden Sie auf der Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Zur Frage, was gebaut werden darf, führt Was darf ich im Kanton Zürich bauen?.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Fakten mitbringen. Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Mit dem vertraulichen Gespräch können Sie diesen Schritt jederzeit beginnen.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand, auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht der Notartermin.