Bei einem Hof entscheidet zuerst die Zone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune später anders genutzt werden kann, ist deshalb keine Frage des Wunsches, sondern der Bewilligung. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, an wen verkauft werden kann und was ein Käufer nachweisen muss. Das wirkt sich auf den Kreis möglicher Käufer aus und damit auf den Verkauf selbst. Wir prüfen diesen Punkt am Anfang, nicht erst beim Notar.
Mögliche Anlässe sind eine Erbschaft, die Pensionierung oder eine Hypothek, die neu geordnet wird. Dazu passen unsere Seiten zur geerbten Liegenschaft in Henggart und zur Pensionierung und zum Haus, das zu gross wird. Gerechnet wird mit amtlichen Angaben, jede Zahl mit Beleg im Original.
Wer im Kanton Zürich einen Hof oder Landwirtschaftsland verkauft, bewegt sich zwischen Bundesrecht und kantonalem Recht. Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB), ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Den Überblick zum Verkauf gibt die Seite Grundstück und Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wie ein Gewinn beim Verkauf besteuert wird, erklärt die Seite Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Gültig wird jeder Grundstückkauf erst mit der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB), Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch. Die Grundlagen für die ganze Schweiz finden Sie unter Bauernhof verkaufen in der Schweiz.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Vorher rechnen wir: was auf dem Grundstück steht, was die Zone erlaubt und was es wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und auch von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, das Honorar fällt erst bei Erfolg an. Kein Schild, kein Portal: Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Gültig wird der Kauf mit der öffentlichen Beurkundung (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB).