Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft Bauernhäuser, Scheunen und Ställe, ebenso Anbauten und eine neue Nutzung. Was ein Gebäude heute darf, hängt von seiner Bewilligung und seiner Lage ab. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt. Darum nennen wir zu Beginn, welcher Kreis möglich ist und welche Schritte der Verkauf verlangt. Ein Grundstückkauf ist zudem nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Anlass für einen Verkauf kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung oder ein Hof, den niemand mehr weiterführt. Bei einer Erbengemeinschaft übernehmen wir den Hof auch im Ist-Zustand. Mehr dazu finden Sie unter Geerbte Liegenschaft in Egg verkaufen.
Massgebend für Bauten ausserhalb der Bauzone sind das Bundesrecht, das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Den Überblick zum Verkauf finden Sie auf der Seite Liegenschaft verkaufen im Kanton Zürich. Wer Land ausserhalb der Bauzone besitzt, findet die Grundlagen unter Bauen im Kanton Zürich. Ein Grundstückkauf ist nur gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer erst mit dem Eintrag im Grundbuch. Zuständig für die Eintragung ist das Grundbuchamt Uster. Diese Schritte begleiten wir vom ersten Gespräch bis zum Notartermin.
Am Anfang steht ein Gespräch, nie eine E-Mail. Wir kommen mit Fakten: Was steht auf den Parzellen, in welcher Zone liegen sie und was legen die Bau- und Zonenordnung und das Bodenrecht fest. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, mit einem Ansprechpartner und Honorar erst bei Erfolg. Mieter, Nachbarn und Mitbewerber erfahren nichts, bis Sie es wollen. Zum Abschluss steht die Beurkundung beim Notar.