Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Das betrifft die Scheune, den Stall und je nach Lage auch das Wohnhaus eines Hofs. Ob ein Gebäude anders genutzt werden darf, klärt sich an der einzelnen Parzelle und nicht allgemein. Darum sagen wir offen, was gilt, bevor ein Preis fällt. Diese Klarheit schützt vor Erwartungen, die sich später nicht halten lassen.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Es bestimmt mit, wer als Käufer in Frage kommt und wie der Verkauf aufgebaut wird. Wer in Dürnten Kulturland oder Ackerland verkaufen möchte, sollte deshalb früh wissen, welcher Teil des Hofs in welcher Zone liegt. Den Wert bestimmen die Zone, die bestehenden Gebäude, ihre zulässige Nutzung und die Regeln für den Erwerb. Wir legen diese Punkte einzeln dar und belegen jede Zahl im amtlichen Original.
Steht die Pensionierung an, stellt sich die Frage nach der Nachfolge. Wer einen Hof erbt, entscheidet unter Umständen gemeinsam mit weiteren Erben. Läuft eine Hypothek aus, wird der Hof neu betrachtet. Wir nehmen jede dieser Lagen ruhig auf und rechnen nach. Das Ergebnis ist keine Schätzung, sondern eine belegte Grundlage für Ihren Entscheid.
Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wie ein Gewinn aus dem Verkauf besteuert wird, erklärt die Seite zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Einen Überblick über Verkäufe im Kanton finden Sie auf der Kantonsseite zum Liegenschaftsverkauf. Die allgemeinen Grundlagen für Höfe ausserhalb von Dürnten erklärt Bauernhof verkaufen in der Schweiz.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch. Die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich, wir kommen mit Fakten und nie per E-Mail. Danach prüfen wir, was auf dem Grundstück steht, was die Zonenordnung zulässt und wie sich das bäuerliche Bodenrecht auswirkt. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original.
Danach wählen Sie zwischen zwei Wegen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Ein Kauf ist erst mit öffentlicher Beurkundung gültig (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Im geschützten Zugang geben Sie jede Besichtigung und jedes Angebot frei.