2-geschossige Wohnzone
rund 910 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 45 %
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 8,1 m
Bubikon · Kanton Zürich
Yaacoubi Immobilien AG prüft für Grundstücke in Bubikon die Bebaubarkeit nach Bau- und Zonenordnung: Zone, Ausnützung, Baumasse, Höhen und Abstände, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Die erste Einschätzung im Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich


Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Bubikon und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Wie aus Grenzen, Abständen und Ziffern das Baufeld entsteht und daraus die Hauptnutzfläche, mit Szenarien und amtlichen Originalen, in Bubikon wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Höhen und Abstände im Schnitt
Typische Zonen der Gemeinde als Schnitt durch ein Mustergrundstück, alle im gleichen Massstab, mit Höhen und Abständen aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ausgangslage in Bubikon
Die meisten Bauzonen-Grundstücke liegen flach, unter 10 % Neigung; das vereinfacht Zufahrt und Aushub.
Bubikon umfasst zwei Ortschaften: Bubikon und Wolfhausen.
Von Zürich aus gerechnet liegt Bubikon rund 24 km südöstlich, nahe bei Hombrechtikon, Dürnten und Rüti.
Nach Einwohnern ist Bubikon eine Gemeinde mittlerer Grösse im Bezirk Hinwil, der 11 Gemeinden zählt.
Ohne Gebäude ist in Bubikon etwa derselbe Teil der Bauzonen-Grundstücke wie im Mittel des Kantons Zürich.
In Bubikon gelten für rund 1'600 Grundstücke Zonen mit amtlich festgelegten Massen. Die Bau- und Zonenordnung kennt 8 solche Zonen (Stand 12. Oktober 2026). Welche Masse für Ihr Grundstück gelten, hängt von der Zone ab, in der es liegt, und das klären wir im Einzelfall.
Bau- und Zonenordnung
Massgebend für die Dichte in den Wohnzonen ist in Bubikon vor allem die Ausnützungsziffer: zwischen 30 % und 60 %.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 1 bis 3 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 5,5 und 11,4 m.
Bubikon kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone, eine Kernzone, Arbeitszonen für Industrie und Gewerbe sowie eine Zone für öffentliche Bauten. Für die Wohnzonen legt die Bau- und Zonenordnung Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich fest.
Kernzone und Zone für öffentliche Bauten regeln Vollgeschosse und Höhen. Die Arbeitszonen arbeiten mit Baumassenziffer, Überbauungsziffer und Höhe. Bei der Ausnützungsziffer macht die Ordnung dort ausdrücklich keine Vorgabe. Die Masse jeder Zone zeigt die Liste darunter. Wie die Ausnützung gerechnet wird, erklärt die Seite zur Ausnützungsziffer mit Formel und Beispiel.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Bubikon im Profil
Bubikon liegt im Bezirk Hinwil, südöstlich von Zürich und rund 24 Kilometer von der Stadt entfernt. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Bubikon und Wolfhausen. Mit 7'690 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 2025) bestehen in Bubikon Wohnen, Gewerbe und öffentliche Bauten nebeneinander. Die Bevölkerung veränderte sich im Zeitraum von 2020 bis 2025 um +4,3 Prozent. Im Bestand zählt die Gemeinde rund 3'500 Wohnungen.
Die Bauzonen in Bubikon umfassen 177 Hektar mit rund 1'700 Grundstücken. Davon sind rund 270 ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 560 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 320 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 980 Quadratmeter. Rund 230 Grundstücke tragen ein Mehrfamilienhaus. Für Bubikon wurden in den zwölf Monaten bis 30. Oktober 2026 rund 50 Baugesuche publiziert. Bewilligt oder im Bau sind rund 85 Wohnungen (Stand 4. September 2026). Wer ein Grundstück besitzt, findet weitere Angaben im Überblick zu Immobilien in Bubikon.
Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Die Masse, kurz erklärt
Bubikon wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Bubikon werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Der Richtwert kennt weder die Zone Ihres Grundstücks noch Baulinien und Abstände. Den belegten Wert rechnen wir mit der Bau- und Zonenordnung von Bubikon.
Bubikon
Ob und wie Sie in Bubikon bauen dürfen, bestimmt zuerst die Zone. Massgebend sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Wer wissen will, ob sein Grundstück bebaubar ist oder wie gross ein Gebäude werden darf, braucht deshalb die Zone, die dort festgelegten Masse und die Lage des Grundstücks. Auch die Hanglage spielt eine Rolle: 61 Prozent der Bauzonen-Grundstücke sind eben, 33 Prozent liegen am Hang und 5 Prozent in steiler Hanglage.
Dazu kommen weitere Punkte, die eine Bebauung beeinflussen. Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB). Beim zuständigen Grundbuchamt Grüningen lassen sich diese Einträge einsehen.
Der Anlass, sich mit der Bebaubarkeit zu befassen, kann unterschiedlich sein. Wer erbt, möchte wissen, was auf dem Grundstück möglich ist. Steht die Pensionierung an oder ist das Haus zu gross geworden, hilft die Frage, ob ein Ersatzneubau denkbar wäre. Ein Baugesuch ist keine Zusage: Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht. Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG).
Im Kanton Zürich bilden das kantonale Recht und die kommunale Bau- und Zonenordnung den Rahmen für jedes Bauvorhaben. Was gilt, steht für jede Gemeinde in ihrer eigenen Ordnung. Eine Übersicht finden Sie im Kantonsthema Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen. Wer verkauft, findet allgemeine Hinweise auf der Kantonsseite zum Verkauf von Liegenschaften im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir Ihr Grundstück in Bubikon kennenlernen. Dann rechnen wir: Was steht darauf, was erlaubt die Bau- und Zonenordnung, was folgt daraus. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original. Das ist keine Schätzung, sondern eine Rechnung. Mit dem Check zur Bebaubarkeit Ihres Grundstücks sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich.
Danach entscheiden Sie, welcher Weg zu Ihnen passt. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, ohne Finanzierungsvorbehalt, im Ist-Zustand. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Auch Land gegen Wohnung ist möglich. Die Wohnung wird vor Baubeginn beim Notar vereinbart. Bis zur Beurkundung begleiten wir Sie als ein Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Das hängt von der Zone ab. In Bubikon legt die Bau- und Zonenordnung für 8 Zonen Masse amtlich fest, die rund 1'600 Grundstücke betreffen (Stand 12. Oktober 2026). Wir prüfen Ihre Zone, die Masse und die Lage und belegen jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Von rund 1'700 Grundstücken in den Bauzonen sind rund 270 ohne Gebäude (Stand 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Sie sagt nichts über ein einzelnes Grundstück. Ob Ihres bebaubar ist, klären wir im Gespräch anhand von Zone, Massen und Lage.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Manchmal. Eine Aufstockung nutzt die Reserve, ohne abzubrechen, und die Mieter können oft bleiben. Sie setzt ein tragfähiges Gebäude und passende Höhen und Abstände voraus. Wir prüfen beides: was die Bau- und Zonenordnung zusätzlich erlaubt und was das Gebäude tragen kann.
Mit einer Arealüberbauung oder einem Gestaltungsplan kann mehr zulässig sein, wenn die Bau- und Zonenordnung das vorsieht und besondere Anforderungen erfüllt sind (§§ 69 bis 72 und 83 PBG). Das ist kein Bonus auf Knopfdruck. Wir weisen solche Möglichkeiten als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 12. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · verbindlich sind das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

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