Der Wert
Der Wert liegt im Haus und im Boden: was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was heute steht und welche Reserve das Grundstück hat.
Bubikon · Kanton Zürich
Bubikon: Yaacoubi Immobilien AG begleitet Erbengemeinschaften beim Verkauf einer geerbten Liegenschaft in Bubikon. Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg, belegt im amtlichen Original. Es gibt zwei Wege: den Direktankauf im Ist-Zustand oder die stille Vermittlung ohne Inserat. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Erbschaft
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir melden uns innert zwei Arbeitstagen, auf Wunsch bei allen Erben gleichzeitig.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 90 Sekunden
Diskret verkaufen ohne Inserat: ein Partner, geprüfte Käufer, fünf Etappen bis zum Notartermin und ein Honorar nur bei Erfolg.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.

Gemeinsam entscheiden
Ein Elternhaus zu teilen ist mehr als eine Rechenaufgabe. Darum rechnen wir eine Zahl, der alle folgen können, und erklären sie so oft wie nötig, gemeinsam oder einzeln, vor Ort in Bubikon oder am Telefon.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem wir mit Fakten kommen. Es ist kostenlos und unverbindlich. Wir klären, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was die Liegenschaft wert ist. Gerechnet, nicht geschätzt, jede Zahl mit Beleg im amtlichen Original. Alle Erben erhalten dieselben Unterlagen.
Danach haben Sie zwei Wege. Beim Direktankauf durch uns übernehmen wir die Liegenschaft im Ist-Zustand, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt. Beim Exklusivmandat ohne Inserat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer. Der Kauf wird beim Notar öffentlich beurkundet (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Mit dem Mandat erhalten Sie einen geschützten Zugang zum Stand des Verkaufs.
Ausgangslage in Bubikon
Nach dem ältesten Gebäude gezählt, stammen die meisten Grundstücke mit Gebäuden in Bubikon aus der Zeit von 1981 bis 2000, die zweitmeisten aus der Zeit von 1961 bis 1980.
Verglichen mit den übrigen Gemeinden des Kantons Zürich liegt der Steuerfuss von Bubikon im oberen Bereich, die Spanne reicht von 71 bis 128 %.
Von den 11 Gemeinden im Bezirk Hinwil ist Bubikon nach der Einwohnerzahl eine Gemeinde mittlerer Grösse.
Rund 24 km südöstlich von Zürich gelegen, hat Bubikon Hombrechtikon, Dürnten und Rüti in der Nähe.
Die Bevölkerung von Bubikon ist in den letzten fünf Jahren gewachsen.
Bevor eine Erbengemeinschaft über einen Verkauf spricht, lohnt der Blick auf die Zahlen des Ortes. In Bubikon gab es nach Stand 4. September 2026 840 bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand. Die Gemeinde hat 3'500 Wohnungen im Bestand. Die Leerwohnungsziffer betrug am 1. Juni 2026 0,38 Prozent. Sie gibt an, welcher Anteil der Wohnungen leer steht.
Was Erben bewegt
Der Wert liegt im Haus und im Boden: was die Bau- und Zonenordnung erlaubt, was heute steht und welche Reserve das Grundstück hat.
Vermieten, entwickeln, an uns verkaufen oder im Exklusivmandat: Wir legen die Wege mit Zahlen nebeneinander.
Alle Erben erhalten dieselben Zahlen und denselben Rechenweg. Das nimmt Spannung aus den Gesprächen am Familientisch.
Bubikon im Profil
Bubikon liegt im Bezirk Hinwil, südöstlich von Zürich aus und rund 24 Kilometer von der Stadt entfernt. Zur Gemeinde gehören die Ortschaften Bubikon und Wolfhausen. Ende 2025 lebten hier 7'690 Einwohnerinnen und Einwohner (amtliche Statistik). Die Bevölkerung veränderte sich zwischen 2020 und 2025 um +4,3 Prozent.
Für eine Erbschaft zählt zuerst der Bestand. In Bubikon gibt es 840 bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand. Bei 28 Prozent der Grundstücke stammt ein Gebäude aus der Zeit vor 1960. Dazu kommen 230 Grundstücke mit Mehrfamilienhaus. Wer erbt, muss bei einem älteren Gebäude zuerst klären, in welchem Zustand es ist und was das Baurecht zulässt.
Die Gemeinde zählt 1'700 Grundstücke in Bauzonen, die zusammen 177 Hektar umfassen. Davon sind 270 Grundstücke ohne Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit (Stand 4. September 2026). Die Bau- und Zonenordnung legt fest, was auf diesen Grundstücken möglich ist. Wir lesen sie für jede Liegenschaft einzeln im amtlichen Original nach. Das gibt allen Erben dieselbe Grundlage für ihre Entscheidung.
Heute und nach der Erneuerung
Erneuern und vermieten, abbrechen und neu bauen oder verkaufen, wie es ist: Für ein älteres Haus rechnen wir die Wege nebeneinander, damit die Gemeinschaft entscheiden kann.


Abbildungen sind Illustrationen, keine angebotenen Objekte.
Rechtlich gut zu wissen
Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam, und sie entscheiden gemeinsam, auch über einen Verkauf. Eine von der Behörde bestellte Erbenvertretung kann die Verwaltung übernehmen, ersetzt die Einigung über einen Verkauf aber in der Regel nicht.
Art. 602 Abs. 2 und 3 ZGB
Übernimmt jemand die Liegenschaft, wird sie zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet.
Art. 617 ZGB
Der Erbgang löst keine Grundstückgewinnsteuer aus; sie wird erst beim späteren Verkauf fällig.
Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG
Rechts- und Steuerberatung leisten wir nicht. Für Teilungsvertrag, Steuern und Rechtsfragen ziehen wir auf Wunsch Notariat, Steuerberatung und Anwalt bei.
Zwei Wege
Diskreter Ankauf
Wir kaufen mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein begründeter Preis, eine verbindliche Zusage, ein Termin beim Notariat, auch für Liegenschaften in Bubikon.
Diskrete Vermittlung
Wir sprechen ausgewählte Käufer aus unserem Kreis an, Off Market, ohne Inserat und erst nach unterzeichneter Vertraulichkeit.
Ein typischer Ablauf
Sie rufen an und nennen die Adresse. Wir sehen die Parzelle, bevor das Gespräch zu Ende ist.
Exklusivmandat
«Wir prüfen Ihr Grundstück so genau, als müssten wir es selbst bezahlen. Danach sprechen wir still die wenigen Käufer an, für die es passt, und begleiten Sie bis zur Unterschrift beim Notariat. Den Stand kennen Sie jederzeit.»
Bubikon
Bis zur Teilung gehört die Liegenschaft allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder Umbau brauchen die Zustimmung aller oder einen Erbenvertreter (Art. 602 und 653 ZGB). Jede Erbin und jeder Erbe kann aber jederzeit die Teilung verlangen (Art. 604 und 617 ZGB). Mit der Erbbescheinigung werden die Erben im Grundbuch eingetragen. Verkaufen kann auch die Erbengemeinschaft selbst, einstimmig (Art. 559 ZGB).
Der Erbgang selbst löst keine Grundstückgewinnsteuer aus. Sie wird erst beim späteren Verkauf fällig (Art. 12 Abs. 3 lit. a StHG). Wer erbt, kann deshalb in Ruhe prüfen, ob eine Person die Liegenschaft übernimmt oder ob sie verkauft wird. Beide Wege brauchen eine saubere Grundlage für alle Beteiligten.
Den Wert bestimmen mehrere Dinge: Lage, Parzellengrösse, Zustand der Gebäude und die Frage, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt. Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 560 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 320 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 980 Quadratmeter. Wir rechnen diese Punkte durch, bevor über einen Preis gesprochen wird. Weitere Einblicke gibt die Seite Haus verkaufen in Bubikon.
Im Kanton Zürich erhebt die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt, die Grundstückgewinnsteuer. Bezahlen muss sie die verkaufende Person (§§ 205 und 217 StG ZH). Der Kanton erhebt keine Handänderungssteuer. Beim Kauf fallen Gebühren für Beurkundung und Grundbuch an. Mehr dazu finden Sie unter Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich. Zuständig ist das Grundbuchamt Grüningen.
Häufige Fragen
Nach Stand 4. September 2026 gibt es in Bubikon 840 bebaute Grundstücke, deren ältestes Gebäude vor 1980 entstand. Bei 28 Prozent der Grundstücke stammt ein Gebäude aus der Zeit vor 1960. Für eine Erbengemeinschaft heisst das: Zustand und Baurecht sollten vor einem Verkauf geklärt sein. Wir rechnen das für alle Erben gleich durch.
Die mittlere Grösse der Bauzonen-Grundstücke liegt bei 560 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 320 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 980 Quadratmeter. Die Grösse allein sagt nichts über den Wert. Massgebend sind auch Zone, Gebäude und Lage. Wir prüfen diese Punkte mit amtlichen Belegen, bevor ein Preis genannt wird.
Ja. Sie wird dann zu ihrem Wert im Zeitpunkt der Teilung angerechnet (Art. 617 ZGB), und die anderen Erben werden ausbezahlt. Damit das fair ist, braucht es eine nachvollziehbare Zahl. Wo ein Gericht oder eine Behörde eine anerkannte Schätzung verlangt, ziehen wir eine zugelassene Fachperson bei.
Wir nennen eine nachvollziehbare Bandbreite und erklären, wovon sie abhängt: Zone, Zustand, Lage, Markt. Je mehr wir über Ihr Haus wissen, etwa Erneuerungen und Mieten, desto enger wird sie. Wo ein Gericht oder eine Bank ein Gutachten einer zugelassenen Fachperson verlangt, ersetzt sie dieses nicht.
Nicht unbedingt. Beim Direktankauf übernehmen wir im Ist-Zustand, auf Wunsch auch mit Hausrat. Im Exklusivmandat besprechen wir, was für Besichtigungen sinnvoll ist. So muss niemand unter Zeitdruck ein ganzes Elternhaus räumen, und Erinnerungsstücke können bis zur Übergabe in Ruhe ausgewählt werden.
Ja. Wir kaufen Bauland, Häuser mit Landreserve, Mehrfamilienhäuser und Areale selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt: ein Preis, eine Zusage, ein Notartermin. Wer lieber breiter anbietet, wählt das Exklusivmandat; wir sagen Ihnen offen, welcher Weg für Ihre Liegenschaft mehr bringt.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 12. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.