Ein Bauernhof ist rechtlich etwas anderes als ein Haus in der Wohnzone. Ausserhalb der Bauzone gelten enge Regeln für Bauten und Umnutzungen (Art. 24 ff. RPG). Ob eine Scheune umgenutzt werden darf, lässt sich deshalb nicht pauschal sagen. Es hängt vom einzelnen Gebäude und von der Bewilligung ab. Wir sagen offen, was gilt, bevor ein Preis fällt.
Für landwirtschaftliche Grundstücke gilt beim Erwerb das bäuerliche Bodenrecht (Art. 61 ff. BGBB). Ein Kauf ist erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet wird (Art. 216 OR, Art. 657 ZGB). Eigentümer wird der Käufer mit dem Eintrag im Grundbuch.
Der Wert eines Hofs ergibt sich aus dem, was auf dem Grundstück steht und was zulässig ist. Wir rechnen, statt zu schätzen, und belegen jede Zahl im amtlichen Original. Wer erbt oder den Hof altershalber abgibt, erhält so eine Grundlage für Gespräche in der Familie.
Im Kanton Zürich gelten für Bauten und Umnutzungen das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde. Was ausserhalb der Bauzone möglich ist, regelt zusätzlich das Bundesrecht. Wer verkauft, denkt auch an die Steuer auf einen möglichen Gewinn. Eine Übersicht finden Sie auf der Seite zum Liegenschaftsverkauf im Kanton Zürich. Zur Besteuerung des Gewinns lesen Sie Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich.
Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail. Mit der Grundstückprüfung sehen Sie Ihr Grundstück sofort im Luftbild und im Katasterplan, vertraulich. Danach prüfen wir, was auf dem Grundstück steht und welche Regeln gelten.
Dann stehen zwei Wege offen. Beim Direktankauf kaufen wir selbst, mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt, auch im Ist-Zustand und von Erbengemeinschaften. Beim Exklusivmandat vermitteln wir still an einen kleinen Kreis geprüfter Käufer, ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht der Notartermin.