Wohnzone W 2/25
rund 170 Grundstücke- Ausnützungsziffer
- 25 %
- Vollgeschosse
- 2
- Gebäudehöhe
- 6,5 m
Bachenbülach · Kanton Zürich
Was darf ich in Bachenbülach bauen? Das legen kantonales Recht und die Bau- und Zonenordnung fest. Yaacoubi Immobilien AG prüft die Bebaubarkeit eines Grundstücks in Bachenbülach nach Bau- und Zonenordnung und belegt jede Zahl im amtlichen Original. Eine Bewilligung stellen wir nicht in Aussicht.
Sofort im Luftbild und im Katasterplan · kostenlos · unverbindlich · vertraulich

Kostenlose Grundstückprüfung
Für den Anfang reichen die Adresse und Ihre Kontaktangaben. Wir rechnen es nach der Bau- und Zonenordnung von Bachenbülach und besprechen es persönlich.
Diskret: Rückruf von neutraler Nummer · keine Zahlen per E-Mail · kein Inserat
Film · gut 100 Sekunden
Wie aus Grenzen, Abständen und Ziffern das Baufeld entsteht und daraus die Hauptnutzfläche, mit Szenarien und amtlichen Originalen, in Bachenbülach wie im ganzen Kanton Zürich.
Szenen nachgestellt, kein Kundenfall. Mit Untertiteln.
Bau- und Zonenordnung
In Bachenbülach regelt die Bau- und Zonenordnung die Dichte in den Wohnzonen vor allem über die Ausnützungsziffer: zwischen 25 % und 45 %.
Die Ordnung erlaubt in den Wohnzonen 2 Vollgeschosse.
In den Wohnzonen liegt die zulässige Höhe der Gebäude zwischen 6,5 und 19,5 m.
Die Bau- und Zonenordnung von Bachenbülach kennt Wohnzonen, eine Wohn- und Gewerbezone mit Gewerbeerleichterung, eine Quartiererhaltungszone, eine Kernzone und eine Industriezone. Für die Wohnzonen und die Kernzone legt sie Ausnützungsziffer, Vollgeschosse und Gebäude- bzw. Fassadenhöhe amtlich fest.
Die Quartiererhaltungszone regelt nur die Höhe; zu den Vollgeschossen macht die Ordnung ausdrücklich keine Vorgabe. Für die Industriezone gilt die Baumassenziffer, während Ausnützungsziffer und Vollgeschosse offenbleiben. Die Masse der einzelnen Zonen zeigt die folgende Liste.
Nur Zonen mit mindestens 20 Grundstücken. Ohne Zusatz amtliche Werte; mit Artikel ein Wert, den wir an dieser Stelle der Bau- und Zonenordnung im Original geprüft haben. Steht «keine Vorgabe», regelt die Ordnung dieses Mass in der Zone nicht. Verbindlich sind die Bau- und Zonenordnung und das kantonale Recht.
Ausgangslage in Bachenbülach
Der grösste Teil der Bauzonen-Grundstücke in Bachenbülach ist eben, mit unter 10 % Neigung.
Rund 14 km nördlich von Zürich gelegen, hat Bachenbülach Bülach, Winkel und Hochfelden in der Nähe.
Nach Einwohnern ist Bachenbülach eine Gemeinde mittlerer Grösse im Bezirk Bülach, der 22 Gemeinden zählt.
Gemessen an allen Bauzonen-Grundstücken stehen in Bachenbülach etwa gleich oft keine Gebäude wie im ganzen Kanton Zürich.
In Bachenbülach leben 4'450 Einwohnerinnen und Einwohner (Stand 2025). Die Bevölkerung veränderte sich von 2020 bis 2025 um +6,3 Prozent. Die Leerwohnungsziffer gibt den Anteil leer stehender Wohnungen am Bestand an; sie betrug am Stichtag 1. Juni 2026 0,4 Prozent. Für Ihr Bauvorhaben zählt zuerst die Zone, in der Ihr Grundstück liegt.
Die Masse, kurz erklärt
Bachenbülach wendet noch die bisherigen Begriffe des Planungs- und Baugesetzes an, bis die Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung angepasst hat, spätestens am 29. Februar 2028. Gemessen wird deshalb nach den bisherigen Fassungen.
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche. Anrechenbar sind die Räume in Vollgeschossen, Flächen in Dach- und Untergeschossen nur, soweit sie je Geschoss überschreiten, was von der zulässigen Ausnützung gleichmässig verteilt auf ein Vollgeschoss fällt. Zürich schreibt sie in Prozent: 60 % heisst 600 m² auf 1'000 m².
§§ 254, 255 und 259 PBG, bisherige Fassung
Kubikmeter anrechenbaren Raums je Quadratmeter Grundfläche; anrechenbar ist der oberirdische umbaute Raum mit seinen Aussenmassen.
§§ 254 und 258 PBG, bisherige Fassung
Anrechenbare Fläche im Verhältnis zur massgeblichen Grundfläche; anrechenbar ist die senkrechte Projektion der grössten oberirdischen Gebäudeumfassung, ohne kleinere Vorsprünge und Balkone.
§§ 254 und 256 PBG, bisherige Fassung
Die Gebäudehöhe ergibt sich aus den Vollgeschossen mit je 3,3 m, in Zentrums- und Industriezonen 4 m, zuzüglich 1,5 m für das Erdgeschoss; der First liegt höchstens 7 m über der Gebäudehöhe. Beides gilt, sofern die Bau- und Zonenordnung nichts anderes bestimmt.
§§ 278 bis 281 PBG, bisherige Fassung
Bachenbülach im Profil
Beim Bauen beginnt Bachenbülach mit seinen Bauzonen: Sie umfassen 87 Hektar mit rund 710 Grundstücken (Stand der Zonenangaben 14. Oktober 2026). Amtlich festgelegte Masse gelten für rund 690 Grundstücke in 8 Zonen. Die mittlere Grösse eines Bauzonen-Grundstücks (Median) liegt bei 670 Quadratmetern. Ein Viertel der Grundstücke ist kleiner als 430 Quadratmeter, ein Viertel grösser als 1'060 Quadratmeter. Für Bachenbülach heisst das: Die Zone und die Grösse der Parzelle bestimmen, was sich bauen lässt.
Rund 85 Bauzonen-Grundstücke in Bachenbülach tragen noch kein Gebäude; die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit. Bei 21 Prozent der Grundstücke stammen die Gebäude aus der Zeit vor 1960, rund 140 Grundstücke tragen ein Mehrfamilienhaus (Stand der Gebäudedaten 4. September 2026). Im Bestand der Gemeinde stehen rund 2'000 Wohnungen. Auch das Gelände spielt beim Bauen mit: 47 Prozent der Bauzonen-Grundstücke sind eben, 34 Prozent liegen am Hang, 19 Prozent in steiler Hanglage. Bachenbülach liegt nördlich von Zürich, rund 14 Kilometer entfernt, im Bezirk Bülach.
Höhen und Abstände im Schnitt
Drei typische Zonen der Gemeinde, gezeichnet an einem Mustergrundstück im gleichen Massstab: Höhen und Abstände aus der Bau- und Zonenordnung.
Musterzeichnungen: Höhen aus der Bau- und Zonenordnung; der Abstand zur Grenze ist schematisch, nicht aus der Bau- und Zonenordnung. Grundstück und Baukörper sind erfunden. Dachform, Attika, Baulinien, Gestaltungspläne und Sonderregeln sind nicht dargestellt; was auf einem bestimmten Grundstück gilt, prüfen wir einzeln.
Ein Grundstück · drei Möglichkeiten
Wie hoch und wie dicht ein Neubau in Bachenbülach werden darf, folgt aus Zone, Baufeld und Höhen. Die Bilder sind Illustrationen; für Ihr Grundstück rechnen wir den belegten Wert.
Varianten zur Veranschaulichung. Was zulässig ist, bestimmen Bauordnung und Baubewilligung.



Vom Grundstück zum Baufeld
Aus Ziffer, Höhen und Abständen entsteht das Baufeld: die Fläche, die bebaut werden darf, und das Volumen, das hineinpasst. Unsere Rechnung, gezeigt an einer Musterparzelle.
Das Verfahren
Eine Bewilligung braucht, wer neu baut, umbaut oder die Nutzung baurechtlich bedeutsam ändert; in Kernzonen gilt das auch für den Abbruch (§ 309 PBG).
Rechnen Sie selbst
Grundstücksfläche × Ausnützungsziffer = zulässige anrechenbare Geschossfläche. Was davon heute nicht gebaut ist, ist die Reserve, rechnerisch.
Ein Richtwert, mehr nicht: Zone, Baulinien und Abstände Ihres Grundstücks fehlen darin. Den belegten Wert rechnen wir nach der Bau- und Zonenordnung von Bachenbülach.
Bachenbülach
Wer wissen will, ob das eigene Grundstück bebaubar ist, schaut zuerst in den Zonenplan und die Bau- und Zonenordnung von Bachenbülach. Dort steht, welche Zone gilt und welche Masse amtlich festgelegt sind: Ausnützung, Baumasse, Höhen und Grenzabstände. Wie viel Sie bauen dürfen und wie gross das Haus sein darf, ergibt sich aus diesen Vorgaben, nicht aus einem Richtwert.
Zusätzlich können weitere Einschränkungen gelten. Im Gewässerraum entlang von Bächen, Flüssen und Seen ist nur Standortgebundenes zulässig (Art. 36a GSchG). Jede Zone hat eine Lärm-Empfindlichkeitsstufe (Art. 43 LSV). Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Vorkaufsrechte und Anmerkungen stehen im Grundbuch (Art. 958 ff. und 962 ZGB); das zuständige Grundbuchamt ist Bülach.
Anlass für die Frage kann eine Erbschaft sein, die Pensionierung, ein Haus, das zu gross geworden ist, eine Trennung oder eine Hypothek, die ausläuft. Dann lohnt es sich, vor jedem Preisgespräch zu rechnen, was auf dem Grundstück steht und was die Ordnung erlaubt.
Im Kanton Zürich gibt es im Baubewilligungsverfahren kein Einspracheverfahren (§ 315 Abs. 3 PBG). Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert der gesetzlichen Frist nach der Bekanntmachung die Zustellung des baurechtlichen Entscheids (§ 315 Abs. 1 PBG); wer das versäumt, verliert das Rekursrecht (§ 316 Abs. 1 PBG). Mehr dazu finden Sie unter Was Sie im Kanton Zürich bauen dürfen.
Am Anfang steht die Grundstückprüfung für Ihr Grundstück: Sie geben die Adresse ein, das Grundstück erscheint im Luftbild und im Katasterplan, kostenlos und vertraulich. Danach folgt ein persönliches Gespräch. Wir kommen mit Fakten, nie per E-Mail, und die erste Einschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir rechnen, was auf dem Grundstück steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was es wert ist. Jede Zahl belegen wir im amtlichen Original, wie in der Methode zur Prüfung eines Grundstücks beschrieben. Entscheiden Sie sich zum Verkauf, gibt es zwei Wege: den Direktankauf mit eigenen Mitteln und ohne Finanzierungsvorbehalt oder das Exklusivmandat ohne Inserat, mit Honorar erst bei Erfolg. Am Ende steht der Notartermin.
Häufige Fragen
Das hängt von der Zone ab. Amtlich festgelegte Masse gelten für rund 690 Grundstücke in 8 Zonen. Insgesamt liegen rund 710 Grundstücke in Bauzonen (Stand 14. Oktober 2026). Welche Zone auf Ihrem Grundstück gilt, zeigt die Grundstückprüfung; eine Bewilligung stellen wir damit nicht in Aussicht.
Rund 85 der rund 710 Bauzonen-Grundstücke tragen kein Gebäude (Stand 4. September 2026). Die Zahl zählt auch laufende Ersatzneubauten mit, sie sagt also nicht, dass alle diese Grundstücke frei bebaubar sind. Ob Ihr Grundstück bebaubar ist, klärt die Prüfung nach Bau- und Zonenordnung.
Aus dem Zonenplan der Gemeinde. Geben Sie oben Ihre Adresse ein: Sie sehen Ihre Parzelle sofort im Luftbild und im Katasterplan, mit Fläche, Zone und Gemeinde. Was die Zone erlaubt, steht in der Bau- und Zonenordnung; wir rechnen es für Ihr Grundstück durch.
Wenn die Zone deutlich mehr erlaubt, als heute steht, und der Bestand in den nächsten Jahren ohnehin umfassend erneuert werden müsste, oft ja. Wir rechnen Bestand, Erneuerung, Aufstockung und Ersatzneubau nebeneinander, mit Fläche, Kosten und Ertrag, und sagen Ihnen offen, welcher Weg trägt.
Mit einer Arealüberbauung oder einem Gestaltungsplan kann mehr zulässig sein, wenn die Bau- und Zonenordnung das vorsieht und besondere Anforderungen erfüllt sind (§§ 69 bis 72 und 83 PBG). Das ist kein Bonus auf Knopfdruck. Wir weisen solche Möglichkeiten als eigene Variante aus, nie im Grundwert.
In der Regel innert zwei Arbeitstagen. Grundstück, Zone und Gebäude liegen uns vor, sobald Sie die Adresse nennen. Wir rechnen, was steht, was die Bau- und Zonenordnung erlaubt und was das bedeutet, und besprechen es persönlich mit Ihnen, kostenlos und unverbindlich.
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Amtliche Statistik, Stand 1. Juni 2026 · Zonen Stand 14. Oktober 2026 · Gebäudedaten Stand 4. September 2026 · Kantonsrecht Stand 30. September 2026 · es gelten das kantonale Recht und die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde

Ein Gespräch genügt, um zu wissen, wo Sie stehen.